Rechtsprechung
ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifrechtliche Geltung nur eines Tarifvertrags in einem Betrieb auf Grund des Prinzips der Tarifeinheit; Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrates bzgl. einer Eingruppierung oder Umgruppierung von Arbeitnehmern; Vorrang des spezielleren Tarifvertrags vor ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Da die Arbeitsvertragsparteien im Allgemeinen eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen anstreben, besteht eine Auslegungsregel, dass im Zweifel eine dynamische Verweisung in Form der Gleichstellungsabrede gewollt ist (BAG v. 28.05.97 -4 AZR 663/95; v. 30.08.2000 -4 AZR 581/99; v. 26.09.01 -4 AZR 544/00; v. 27.11.02 - 4 AZR 540/01; v. 19.03.03 - 4 AZR 331/02).Von dieser Zwecksetzung muss aber der Arbeitnehmer bei der mit ihm vereinbaren Bezugnahmeklausel auf die einschlägigen Tarifverträge in dem vom tarifgebundenen Arbeitgeber formulierten Arbeitsvertrag typischerweise ausgehen (BAG v. 19.03.03 - 4 AZR 331/02).
- BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer …
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Der Kernbereich dieses Grundrechts wird hierdurch nicht berührt, da es jeder Koalition, deren Tarifvertrag durch einen spezielleren Tarifvertrag verdrängt wird, unbenommen bleibt, ebenfalls einen solchen Tarifvertrag abzuschließen (BAG v. 20.03.91 -4 AZR 455/90; v. 22.03.94 -1 ABR 47/93; v. 25.07.01 -10 AZR 599/00; v. 04.12.02 -10 AZR 113/02; v. 04.04.01 -4 AZR 237/00; LAG Niedersachsen v. 11.08.00 -2 Sa 2275/99 letztere beide gerade auch für den Fall der "gewillkürten" Tarifpluralität).Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes stellen Firmentarifverträge gegenüber Verbandstarifverträge stets die speziellere Regelung dar (vergl. nur BAG vom 24.01.01-4 AZR 655/99; v. 04.04.01 - 4 AZR 237/00) mit der Folge, dass vorliegend die TV-ver.di als Haustarifverträge die TV-Metall als Verbandstarifverträge verdrängen.
- BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 42/90
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung einer Lageristin - …
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Hat daher - wie vorliegend - der Betriebsrat innerhalb der Frist eine unzweifelhaft abschließende Stellungnahme abgegeben, die gerade nicht (zumindestens auch) auf eine aus seiner Sicht unzureichende Unterrichtung hinweist, so kann er sich im Zustimmungsersetzungsverfahren hierauf nicht mehr berufen (BAG v. 14.03.89 -1 ABR 80/87; v. 26.03.91 - 1 ABR 42/90; v. 12.06.03 - 8 ABR 14/02).Ein Nachschieben von weiteren Zustimmungsverweigerungsgründen im laufenden Zustimmungsersetzungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (BAG v. 23.03.91 - 1 ABR 42/90; BAG v. 03.07.84 - 1 ABR 74/82).
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Da die Arbeitsvertragsparteien im Allgemeinen eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen anstreben, besteht eine Auslegungsregel, dass im Zweifel eine dynamische Verweisung in Form der Gleichstellungsabrede gewollt ist (BAG v. 28.05.97 -4 AZR 663/95; v. 30.08.2000 -4 AZR 581/99; v. 26.09.01 -4 AZR 544/00; v. 27.11.02 - 4 AZR 540/01; v. 19.03.03 - 4 AZR 331/02). - BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Da die Arbeitsvertragsparteien im Allgemeinen eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen anstreben, besteht eine Auslegungsregel, dass im Zweifel eine dynamische Verweisung in Form der Gleichstellungsabrede gewollt ist (BAG v. 28.05.97 -4 AZR 663/95; v. 30.08.2000 -4 AZR 581/99; v. 26.09.01 -4 AZR 544/00; v. 27.11.02 - 4 AZR 540/01; v. 19.03.03 - 4 AZR 331/02). - BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Da die Arbeitsvertragsparteien im Allgemeinen eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen anstreben, besteht eine Auslegungsregel, dass im Zweifel eine dynamische Verweisung in Form der Gleichstellungsabrede gewollt ist (BAG v. 28.05.97 -4 AZR 663/95; v. 30.08.2000 -4 AZR 581/99; v. 26.09.01 -4 AZR 544/00; v. 27.11.02 - 4 AZR 540/01; v. 19.03.03 - 4 AZR 331/02). - BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Da die Arbeitsvertragsparteien im Allgemeinen eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen anstreben, besteht eine Auslegungsregel, dass im Zweifel eine dynamische Verweisung in Form der Gleichstellungsabrede gewollt ist (BAG v. 28.05.97 -4 AZR 663/95; v. 30.08.2000 -4 AZR 581/99; v. 26.09.01 -4 AZR 544/00; v. 27.11.02 - 4 AZR 540/01; v. 19.03.03 - 4 AZR 331/02). - BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90
Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Der Kernbereich dieses Grundrechts wird hierdurch nicht berührt, da es jeder Koalition, deren Tarifvertrag durch einen spezielleren Tarifvertrag verdrängt wird, unbenommen bleibt, ebenfalls einen solchen Tarifvertrag abzuschließen (BAG v. 20.03.91 -4 AZR 455/90; v. 22.03.94 -1 ABR 47/93; v. 25.07.01 -10 AZR 599/00; v. 04.12.02 -10 AZR 113/02; v. 04.04.01 -4 AZR 237/00; LAG Niedersachsen v. 11.08.00 -2 Sa 2275/99 letztere beide gerade auch für den Fall der "gewillkürten" Tarifpluralität). - BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Die Antragstellerin hat die von ihr beabsichtigte Ein-/Umgruppierung daher auf der Grundlage der zutreffenden Vergütungsordnung vorgenommen, der zufolge die Zustimmungsverweigerung des Antragsgegners nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG unbegründet ist (zum Umfang des Mitbeurteilungsrechtes des Betriebsrates BAG v. 27.01.87 - 1 ABR 66/85). - BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99
Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Auszug aus ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03
Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes stellen Firmentarifverträge gegenüber Verbandstarifverträge stets die speziellere Regelung dar (vergl. nur BAG vom 24.01.01-4 AZR 655/99; v. 04.04.01 - 4 AZR 237/00) mit der Folge, dass vorliegend die TV-ver.di als Haustarifverträge die TV-Metall als Verbandstarifverträge verdrängen. - BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95
Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages
- BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters …
- BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02
Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00
Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität
- BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82
Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen
- LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02
Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge
- BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02
Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten …
- BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 47/93
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen; Tarifkonkurrenz und …
- LAG Niedersachsen, 11.08.2000 - 2 Sa 2275/99
Lösung von Fällen der Tarifpluralität im Betrieb nach den Grundsätzen der …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
- LAG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 Sa 780/99
Klage gegen eine Entgeltkürzung; Beschäftigung als Bürofachkraft in einer …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
Verschmelzung durch Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 10.03.2004 - 7 BV 1/03 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 10.03.2004 - 7 BV 1/03 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin abzuweisen.