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ArbG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 7 BV 206/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 7 BV 206/08
- LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08
Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. April 2008 - 7 BV 206/08 - zum Teil abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. April 2008 - 7 BV 206/08 - abzuändern und den Direktor des Arbeitsgerichts Darmstadt D zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsbereich "Ablehnung/Gründe für die Ablehnung von Arbeitszeit- und Pausenplänen" zu bestellen,.