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ArbG Bielefeld, 08.11.2012 - 7 BV 39/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 08.11.2012 - 7 BV 39/12
- LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13
Kostenübernahmepflicht der Arbeitgeberin - Seminar für Betriebsratsvorsitzenden …
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.11.2012 - 7 BV 39/12 - wird zurückgewiesen.Unter Wiederholung und Vertiefung des erstinstanzlichen Vorbringens beantragen die Beteiligten zu 1. bis 3., den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.11.2012 - 7 BV 39/12 - abzuändern und festzustellen, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, für die Teilnahme des Betriebsratsvorsitzenden E1 und des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden S1 an dem von der I1 KG ausgerichteten Seminar "Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter - das professionelle Leitungsteam" vom 02. - 05.07.2013 in M1 die Seminar- sowie Unterbringungs- und Verpflegungskosten in einer Gesamthöhe von jeweils 1.268,24 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer zu tragen.