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   BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99   

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https://dejure.org/2000,3865
BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99 (https://dejure.org/2000,3865)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 7 C 1.99 (https://dejure.org/2000,3865)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 7 C 1.99 (https://dejure.org/2000,3865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    2. VermRÄndG Art. 14 Abs. 1; GVO § 1 Abs. 2 Satz 3; VermG § 3 Abs. 1 Satz 2, § 30 a Abs. 1 Satz 1
    Restitutionsanspruch; Abtretung des Restitutionsanspruchs; Anmeldung des Restitutionsanspruchs; Anmeldung durch Zessionar; Unwirksamkeit der Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige; Zweck der Anzeigepflicht; Wirksamkeit der Anmeldung bei nicht fristgerechter Anzeige ...

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsanspruch - Abtretung des Restitutionsanspruchs - Anmeldung des Restitutionsanspruchs - Anmeldung durch Zessionar - Unwirksamkeit der Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige - Zweck der Anzeigepflicht - Wirksamkeit der Anmeldung bei nicht fristgerechter ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist; Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; 2. VermRÄndG Art. 14 Abs. 1; ; GVO § 1 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Abtretung des Restitutionsanspruchs; Anmeldung des Restitutionsanspruchs; Anmeldung durch Zessionar; Unwirksamkeit der Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige; Zweck der Anzeigepflicht; Wirksamkeit der Anmeldung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 30a Abs. 1 Satz 1 VermG; Art. 14 Abs. 1 2. VermRÄndG; § 1 Abs. 2 Satz 3 GVO
    Vermögensrecht/Abtretbarkeit von Restitutionsansprüchen/Anmeldung durch Zessionar/Wirksamkeitsvoraussetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99
    Zweck der Übergangsbestimmung ist es, auch in sog. Altfällen unter Gewährleistung des notwendigen Vertrauensschutzes Verfahrensklarheit herbeizuführen; die Anzeigefrist soll verhindern, daß die neu eingeführte Formvorschrift durch Vordatierungen umgangen wird (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 40 und 94).
  • VG Dresden, 22.01.1998 - 4 K 3266/96

    Verpflichtung zur Rückübertragung eines Miteigentumanteils an einem Anwesen ;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99
    BVerwG 7 C 1.99 VG 4 K 3266/96.
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 1.99
    Dabei handelte es sich erklärtermaßen nur um die Klarstellung eines ohnehin schon bestehenden Rechtszustandes (vgl. BTDrucks 12/103, S. 23 f.), so daß auch eine bereits zuvor vorgenommene Abtretung zulässig blieb.
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auf die Revision der Kläger hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück (Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 16), unter anderem zur Klärung der Frage, ob die von den Klägern behauptete formlose Abtretung des Anspruchs von der früheren Miteigentümerin auf ihren Stiefsohn im Jahre 1990 wirklich stattgefunden hat.
  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 31.07

    Vorausabtretung; Abtretung zukünftig entstehender Forderungen bzw. gesetzlicher

    Entsprechendes hat es im Grundsatz für das vereinigungsbedingte Vermögens-, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht angenommen (vgl. allgemein zur Abtretung von Rückübertragungsansprüchen die Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 19.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 15, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 16 und vom 25. Juni 2003 - BVerwG 8 C 12.02 - Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2).
  • BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04

    Einordnung eines zur Anmeldung eines vermögensrechtlichen (Teil-)Anspruches durch

    a) In dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 16) hat das Bundesverwaltungsgericht den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, dass die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar zugunsten des Zedenten wirksam bleibt, wenn die Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige nach Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG ihre Wirksamkeit verliert, sodass dem Zedenten und - nach ggf. erneuter Abtretung des Anspruchs - auch dem ursprünglichen Anmelder die Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nicht entgegengehalten werden kann.

    Hätte das Verwaltungsgericht sich nämlich damit befasst, hätte es auf der Grundlage des bereits zitierten Urteils vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 1.99 - (a.a.O.) zu der Erkenntnis gelangen müssen, dass bei der vorliegenden Fallkonstellation - die Behauptung der Kläger, ihnen sei der Restitutionsanspruch bereits vor der Anmeldung formlos abgetreten worden, als richtig unterstellt - wegen der nach Meinung des Beklagten und des Verwaltungsgerichts nicht rechtzeitig erfolgten Anzeige der Abtretung der Anspruch an die ursprünglich berechtigten Erben zurückgefallen ist und es zur Durchsetzung des von den Klägern und den Erben gewollten Ergebnisses - auch insoweit die Richtigkeit des klägerischen Vorbringens unterstellt - lediglich der erneuten wirksamen Abtretung des Anspruchs an die Kläger bedurfte.

  • BVerwG, 05.01.1999 - 7 B 317.98

    Restitutionsanspruch - Zedent - Zessionar - Streitwertfestsetzung -

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 1.99 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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