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   BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79   

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BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79 (https://dejure.org/1982,334)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1982 - 7 C 100.79 (https://dejure.org/1982,334)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1982 - 7 C 100.79 (https://dejure.org/1982,334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage - Begriff der Abfallbeseitigungsanlage bzw. Lagerung - Notwendigkeit der behördlichen Zulassung einer solchen Anlage durch Planfeststellung oder Genehmigung - Vereinbarkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 301
  • NVwZ 1983, 408
  • DVBl 1983, 351
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 05.07.1971 - BT-Drs VI/2401
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79
    Diese Regelung zeigt, "daß in der Organisation der Abfallbeseitigung möglichst großräumige Lösungen anzustreben sind" (BT-Drs. 6/2401 S. 12).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Inhaber illegal geführter Betriebe können sich demnach nicht auf den Schutz des Eigentumsgrundrechts berufen (vgl. BVerwG vom 1.12.1982 BVerwGE 66, 301/303).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Der Begriff der "Lagerung" im Sinne der Nr. 8.9 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV 1999 umfasst auch die vorübergehende oder Zwischenlagerung mit dem Ziel späterer Verwertung oder Beseitigung (i.d.S. zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 1 AbfG: BVerwG, Urteil v. 1. Dezember 1982 - 7 C 100.79 -, zit. nach juris Rn 13), und eine "Behandlung" ist jedes mechanische, physikalische oder chemische Einwirken auf ein Autowrack.

    Dass das Betriebsgelände daneben und sogar in erster Linie für das Autohaus und den diesem angeschlossenen Werkstattbetrieb genutzt wurde, steht dem nicht entgegen (in diesem Sinne BVerwG, Urteil v. 1. Dezember 1982 - 7 C 100.79 -, zitiert nach juris Rn. 13: Autowrackplatz, der auf dem Gelände eines Schrottlagerplatzes betrieben wurde:).

  • BVerwG, 30.03.1990 - 7 C 82.88

    Sammelleidenschaft Autowracks - Abfallrechtlicher Anlagenbegriff, Straf-,

    Auch das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen ohne erkennbare wirtschaftliche Zweckbestimmung, z.B. auf Grund einer "Sammelleidenschaft", kann eine Grundstücksfläche zur Abfallbeseitigungs(-entsorgungs)anlage machen (Fortführung der Rechtsprechung zum Anlagenbegriff in BVerwGE 66, 301 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79] ausgeführt, daß der Begriff der Abfallbeseitigungsanlage - die Bezeichnung "Abfallentsorgungsanlage" in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen - Abfallgesetz - vom 27. August 1986 (BGBl. 1 S. 1410) ist inhaltlich gleichbedeutend - weit auszulegen ist.

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Es liegt somit im öffentlichen Interesse, die Lagerung oder Behandlung von Autowracks oder Altreifen auf große oder leistungsfähige Anlagen zu konzentrieren; der Betrieb kleiner, leistungsunfähiger oder wenig leistungsfähiger Anlagen ist wegen Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG regelmäßig nicht genehmigungsfähig (vgl. das Urteil des Senats vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79]).
  • OVG Bremen, 11.09.1990 - 1 BA 7/90

    Abfallentsorgungsanlagen; Autowrack; Gewerbliche Nutzung; Bestandsschutz

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  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht auch zu überlegen haben, ob dem Vorhaben des Klägers Gesichtspunkte entgegenstehen, die sich aus dem Zuschnitt seines Betriebs und daraus ergeben konnten, daß der Betrieb kleiner, leistungsunfähiger oder wenig leistungsfähiger Autowrackplätze wegen Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG nicht genehmigungsfähig ist (vgl. BVerwGE 66, 301 ); dabei kann auch eine Rolle spielen, ob der derzeit möglicherweise zu kleine Platz erweiterungsfähig ist und dadurch eine Größe erlangen könnte, die die angedeuteten Bedenken auszuräumen imstande wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 10 S 1611/91

    Räumungs- und Beseitigungsverfügung wegen formeller Illegalität eines

    Daß daneben möglicherweise von Zeit zu Zeit auch Fahrzeuge vorhanden sind, die repariert und dann weiterverkauft oder, weil nicht mehr reparierbar, zur Ausschlachtung veräußert werden, ändert an der Anwendbarkeit des § 5 AbfG nichts (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, BVerwGE 66, 301 sowie das Urteil des Senats v. 4.2.1991, NVwZ-RR 1991, 540).

    Daß die Erlaubnis, die dem Kläger im März 1971 nach dem Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen erteilt worden ist, die Funktion einer für die Anwendbarkeit des § 9 AbfG erforderlichen Genehmigung nicht ausübt, hat das Verwaltungsgericht mit zutreffenden Gründen, auf die der Senat verweist, ausgeführt (vgl. dazu auch BVerwaG, Urt. v. 1.12.1982, a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Anforderungen des Autowrackmerkblatts (GABl. 1981, S. 298) abgehoben, die als Konkretisierung dessen angesehen werden können, was bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Autowracks zu beachten ist, um das Wohl der Allgemeinheit zu wahren (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 1.12.1982, a.a.O.) und anhand der Protokolle über Ortsbesichtigungen, die während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden waren, zahlreiche Mängel hervorgehoben, welche die Annahme ausschließen, der Kläger betreibe die Anlage in einer offenkundig genehmigungsfähigen Weise.

  • OVG Bremen, 15.12.1987 - 1 N 2/87

    Rechtsnatur eines Entsorgungsplans

    Die Vorschrift trägt der Erkenntnis Rechnung, daß es zur Erreichung der Ziele des Gesetzes rationeller, großräumiger Lösungen der Abfallentsorgung bedarf, die von kleineren Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe nicht mehr wahrgenommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.12.1982, 7 C 100.79, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 9).

    Er ist als öffentliches Interesse, beispielhaft erläutert durch die unter Ziff. 1 - 6 aufgeführten Schutzgüter, bei der Ausübung des Planungsermessens zu berücksichtigen (Hösel/v. Lersner, § 2 Abs. 1 Kz. 1120 Rdnr. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.12.1982, 7 C 100.79, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 9).

  • VGH Bayern, 15.12.1992 - 2 B 92.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Müllsammelstelle in der Nachbarschaft von

    Für die Abgrenzung kommt es darauf an, durch welche Entsorgungsphase die Nutzung der Anlage geprägt wird (vgl. BVerwGE 66, 301/303; BayVGH v. 27.11.1985 BayVBl 1986, 402/403).

    Unter Lagern ist das Aufbewahren von Stoffen vor ihrer Verwertung oder ihrer Endlagerung zu verstehen (vgl. BVerwG v. 16.11.1973 DÖV 1974, 207/208 zu § 34 Abs. 2 Satz 1 WHG und BVerwGE 66, 301/303 zu § 5 Abs. 1 AbfG ).

  • BVerwG, 20.01.1987 - 7 B 12.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsgericht hat damit den in § 5 Abs. 1 des Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG) verwendeten Begriff der Anlage zum Lagern und Behandeln von Autowracks nach Maßgabe der vom beschließenden Senat in BVerwGE 66, 301 (303) [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79] aufgestellten Rechtsgrundsätze ausgelegt und auf den vorliegenden Fall angewendet; was die Beschwerde hiergegen einwendet, beruht im Ergebnis entweder auf einer vom Berufungsgericht abweichenden Tatsachenwürdigung oder ist - wie beispielsweise die Behauptung, das Behandeln von Autowracks geschehe "nur in sehr geringem Umfang" und die Vermietung von Stellflächen nehme "das Grundstück ... rein räumlich ... viel stärker in Anspruch" - mit den dem Berufungsurteil zugrundeliegenden, vorstehend wiedergegebenen tatsächlichen Feststellungen, gegen die Verfahrensrügen nicht erhoben worden sind, unvereinbar.

    Aus dem Gesagten ergibt sich zugleich, daß das angefochtene Urteil, soweit es den in § 5 Abs. 1 AbfG verwendeten Anlagebegriff auslegt, keine von BVerwGE 66, 301 (303) [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 100/79] abweichenden Rechtssätze aufstellt.

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.1993 - 2 E 2966/89

    Untersagung der Lagerung von Autowracks

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2637/93

    Keine Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts allein wegen irrtümlicher Wahl der

  • BVerwG, 20.07.1988 - 7 B 9.88

    Grundstückseigentum - Abfallbesitz - Wilder Müll - Abfallbeseitigung

  • VG Frankfurt/Main, 11.01.1993 - II/2 E 2966/89
  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85

    Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84

    Fehlende

  • BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90

    Abfallrecht: Gesetzgebungszuständigkeit für Abfallbeseitigung, Zulassung

  • VGH Hessen, 16.01.1990 - 3 TH 155/90

    Abfallentsorgungsanlage - Zwischenlagern und Pressen von Autowracks

  • BVerwG, 25.06.1993 - 4 B 53.93

    Klage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid für eine Müllsammelstelle - Fehlen

  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90

    Zur abfallrechtlichen Zulassung einer Kiesgrube als Entsorgungsstätte für nicht

  • VGH Hessen, 14.02.1990 - 3 TH 182/90

    Abfallbeseitigungsanlage: Sortieren/Lagern von Bauschutt

  • BFH, 13.06.1989 - VII S 32/88

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Abfallbeseitigung - Abfallentsorgung -

  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 331/85
  • OVG Hamburg, 19.05.1992 - Bf VI 22/88

    Verfüllen einer Kiesgrube

  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 30.88

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kosten - Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 05.10.1984 - 7 B 169.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Untersagung des Betriebs

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 B 131.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

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