Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7161
OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99 (https://dejure.org/2000,7161)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.2000 - 7 C 10088/99 (https://dejure.org/2000,7161)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 2000 - 7 C 10088/99 (https://dejure.org/2000,7161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 408 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Wenn der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1. Juli 1997 - 7 C 11843/93.OVG -) für den Fall einer Genehmigung der zivilen Mitbenutzung militärischer Flugplätze gefordert hat, dass für die Rechtmäßigkeit der Erteilung der Betriebsänderungsgenehmigung nachgewiesen ist, dass der Betreiber als Grundlage für den zivilen Betrieb entsprechende legale Anlagen vorhält und unterhält, ist im Allgemeinen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Änderungsgenehmigung nicht von Belang, wie die einem gesonderten rechtlichen Regime der Flugsicherung unterliegende Kapazität des Luftraums bewirtschaftet wird.

    In der Rechtsprechung des Senats (7 C 11843/93.OVG, Urteil vom 1. Juli 1997, Umdruck S. 89 f.) ist auch anerkannt, dass die planerische Rechtfertigung bei der Umwidmung eines bisher nur militärisch genutzten Flughafens erleichtert sein kann, insbesondere insoweit, als bei entsprechendem Bedarf nicht gesondert von Bedeutung ist, ob dieser Bedarf gerade an dem betreffenden Standort am besten befriedigt werden könne.

    Die Landesregierung hat seinerzeit im Verfahren des Flughafens Hahn insoweit im Hinblick auf die planerischen Erwägungen angegeben, dass sie ein Projekt vergleichbarer Art wie Hahn lediglich an einem Standort zu schaffen wünsche und aufgrund umfangreicher gutachterlicher Untersuchungen der Prognos AG jenen Standort ausgewählt habe (Urteil des Senats vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, S. 101).

    Das Gutachten, das Bestandteil der vor dem Senat beigezogenen Gerichtsakten in dem Verfahren 7 C 11843/93.OVG - Blatt 1011 f. - ist, befasst sich mit der Aufgabenstellung (dort S. 4), den Nachweis der Chancen entsprechender Marktsektoren und der aussichtsreichen Standorte (unter den 8 in Frage kommenden Flugplätzen) für einen Flughafen in Rheinland-Pfalz aufzuzeigen.

    Im Hinblick auf die Rechtfertigung von Nachtflugbetrieb hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, Umdruck S. 130, 131, ausgeführt:.

    Zu den einschlägigen Abwägungsmaßstäben hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1997, 7 C 11843/93.OVG, S. 103, ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Soweit die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behebbar sind, ist lediglich die Rechtswidrigkeit der Genehmigung und deren Nichtvollziehbarkeit festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 1996, 907).

    Zwar kommt für die Behebung von Ermittlungs- und Bewertungsfehlern grundsätzlich ein "ergänzendes Verfahren" in Betracht (vgl. BayVGH UPR 1994, 194), dies gilt aber nicht für Fehler solcher Art und Schwere, dass die Planung von vornherein in Frage gestellt ist (BVerwGE 100, 370, 373).

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Ist Letzteres der Fall, hat der Betroffene nur einen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruch auf Ergänzung der Entscheidung (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

    Anderes gilt nur, wenn durch die Planergänzung zugleich die Plankonzeption berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer andersartigen Planung bestünde, wobei insoweit auf die Sicht der Behörde abzustellen ist (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Da in diesen Fällen eine Planfeststellung nicht folgt, hat die Genehmigung den Charakter einer planerischen Entscheidung und unterliegt dem Erfordernis der Planrechtfertigung sowie dem Gebot der gerechten Abwägung (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

    Die vorliegende Genehmigung stellt sich als planerische Entscheidung dar, weil keine Planfeststellung nach § 8 LuftVG nachfolgt (BVerwG, DÖV 1971, 490, 491; NVwZ 1988, 1122, 1123; DVBl. 1989, 1097).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tagesbelastung- durch den militärischen Flugverkehr wegen der Lautheit der Ereignisse beachtlich ist und sich die Frage aufdrängt, ob einer dermaßen vorbelasteten Bevölkerung die Ausweitung des Flugverkehrs insbesondere in den Ruhezeiten, des nachts und an Wochenenden zugemutet werden kann, wenn demgegenüber die planerische Rechtfertigung und das Bedürfnis für einen solchen Verkehr - wie bei der allgemeinen Luftfahrt und Freizeit- und Hobbyflügen - äußerst schwach sind (zu dem für die Bewertung besonderen Umstand, dass "vermeidbare" Geräusche als besonders belästigend angesehen werden: BVerwGE 88, 143).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Dies entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Bestandsschutzes (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 667).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Insoweit sind im Genehmigungsverfahren in einem Mindestmaß entsprechende gesicherte Bedarfsfeststellungen erforderlich (zum Erfordernis fachgerechter Prognose vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1991, 129, 131; 1991, 601, 609).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 7 C 10088/99
    Insoweit sind im Genehmigungsverfahren in einem Mindestmaß entsprechende gesicherte Bedarfsfeststellungen erforderlich (zum Erfordernis fachgerechter Prognose vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1991, 129, 131; 1991, 601, 609).
  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Insbesondere im Bitburg-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 11.7.2001, DVBl 2001, 1848 ff.) stand keine enteignungsrechtliche Vorwirkung der Planung an, vielmehr war Streitgegenstand eine reine Lärmbetroffenheit der Kläger, die kein enteignungsrelevantes Maß erreichte (vgl. dazu auch die Vorinstanz, OVG Koblenz, Urteil vom 26.9.2000, 7 C 10088/99, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    In dieser Entscheidung, die den Fall der Genehmigung eines Verkehrslandeplatzes auf dem NATO-Reserveflugplatz Bitburg betrifft, ist das BVerwG der Auffassung der Vorinstanz (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.2000 - 7 C 10088/99 - DVBl. 2001, 408 (LS)), auf die sich die Kläger berufen, ausdrücklich entgegengetreten, auch bei der Umwandlung von Militärflugplätzen müsse trotz geringerer Anforderungen hinsichtlich einer optimalen Standortplanung die Befriedigung von Verkehrsbedürfnissen der zivilen Luftfahrt in einem Mindestmaß nachgewiesen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht