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   BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92   

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https://dejure.org/1993,4521
BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92 (https://dejure.org/1993,4521)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 7 C 35.92 (https://dejure.org/1993,4521)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 7 C 35.92 (https://dejure.org/1993,4521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eisenbahnkreuzung - Durchfahrtshöhe - Anfahrsicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EKrG § 3, § 5, § 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1993, 825
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92
    Da diese Feststellung aber auf der Auslegung der zwischen den Kreuzungsbeteiligten getroffenen Vereinbarung einschließlich ihrer Vorgeschichte beruht, bleibt im Revisionsverfahren zu prüfen, ob das Berufungsgericht insoweit die Auslegungsregeln der §§ 133 und 157 BGB beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - BVerwGE 67, 305 ; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ; Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 ).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92
    Da diese Feststellung aber auf der Auslegung der zwischen den Kreuzungsbeteiligten getroffenen Vereinbarung einschließlich ihrer Vorgeschichte beruht, bleibt im Revisionsverfahren zu prüfen, ob das Berufungsgericht insoweit die Auslegungsregeln der §§ 133 und 157 BGB beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - BVerwGE 67, 305 ; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ; Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 ).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92
    Da diese Feststellung aber auf der Auslegung der zwischen den Kreuzungsbeteiligten getroffenen Vereinbarung einschließlich ihrer Vorgeschichte beruht, bleibt im Revisionsverfahren zu prüfen, ob das Berufungsgericht insoweit die Auslegungsregeln der §§ 133 und 157 BGB beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - BVerwGE 67, 305 ; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ; Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 - BVerwGE 88, 286 ).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 20.90

    Verletzung des nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebots durch Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92
    § 3 EKrG regelt für die Kreuzungsbeteiligten eine eigenständige kreuzungsrechtliche Baulast (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 20.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 10).
  • Drs-Bund, 25.04.1963 - BT-Drs IV/1206
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 35.92
    Dieses an die Beteiligten gerichtete Einigungsgebot war eines der Hauptanliegen der Neuordnung des Kreuzungsrechts im Jahre 1963 (vgl. Marschall/Schweinsberg, Eisenbahnkreuzungsgesetz, 4. Auflage 1990, Anm. 1.1 zu § 5 und Abschn. B 3 d unter Hinweis auf BT-Drucks. IV/1206).
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Während für jeden einzelnen Verkehrsweg im Allgemeinen nur jeweils ein Baulastträger allein verantwortlich ist, besteht an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zwischen den beteiligten Baulastträgern ein Gemeinschaftsverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 3.99 - ; Beschluss vom 4. Juli 1996 - BVerwG 11 B 41.96 - ; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - ).

    Aus ihr folgt eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - und 11. März 1993, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

    Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Gefahrenlage entstanden ist (BVerwG, U.v. 11.3.1993 - 7 C 35.92 - DÖV 1993, 825 = juris Rn. 22).

    Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Klägerin nur die Sorge für die Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs auf ihrem eigenen Verkehrsweg, nicht aber für den kreuzenden Verkehrsweg des Straßenbaulastträgers obliegt (BVerwG, U.v. 11.3.1993 - 7 C 35.92 - DÖV 1993, 825 = juris Rn. 22; Marschall/Schweinsberg, EKrG, § 3 Rn. 24).

  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 43.93

    Kostenbeteiligung nach dem Wasserstaßenrecht für Kosten einer Kreuzungsänderung -

    Da diese Feststellung aber auch auf der Auslegung des Schriftwechsels zwischen den Beteiligten beruht, bleibt im Revisionsverfahren zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht insoweit die Auslegungsregeln der §§ 133 und 157 BGB beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 20 S. 22 m.w.N.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht dies bisher ausdrücklich nur für das Eisenbahnkreuzungsrecht ausgesprochen (Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 35.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 20).

  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Gemeint ist nur, dass sie zum Handeln verpflichtet sind, wenn die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs auf ihrem Verkehrsweg dies erfordert, und zwar unabhängig davon, wodurch die Beeinträchtigung hervorgerufen wird und auf welchen Verkehrsweg sich die Veränderung bezieht (BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 35/92 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 20; Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 12 Rdn. 3.3, S. 155).
  • VG Augsburg, 21.12.2022 - Au 6 K 20.1440

    Anspruch auf Zahlung von Umplanungskosten der lichten Weite einer

    b) Die Umplanung der lichten Weite der Eisenbahnbrücke über die Gemeindestraße "..." ist eine Maßnahme nach § 3 Nr. 3 EBKrG, die allein die Beklagte verlangt hat, so dass auch nur sie für die Kosten einzustehen hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.3.1993 - 7 C 35/92 - juris Rn. 20).

    Gelingt eine solche Vereinbarung, ist ihr Gegenstand - vorausgesetzt, er hält sich im gesetzlich zulässigen Rahmen - außer Streit, und zwar auch, soweit die vertragliche Regelung als Vorfrage für weitere hoheitlich zu treffende Entscheidungen von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.3.1993 - 7 C 35/92 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VG München, 29.10.2015 - M 24 K 14.5682

    Herstellung einer neuen Kreuzung durch neue Straße mit bestehendem Schienenweg

    Darüber hinaus beeinflusst das kreuzungsrechtliche Gemeinschaftsverhältnis auch das Vertragsverhältnis der Kreuzungsbeteiligten (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.2002 - 9 C 6/01 - juris Rn. 33f. unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.5.1992 - 4 C 28.90 und vom 11.3.1993 - 7 C 35.92).
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881

    Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für

    Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Gefahrenlage entstanden ist (vgl. BVerwG vom 11.3.1993 DÖV 1993, 825; OVG Mecklenb.-Vorp. vom 12.9.2012 Az. 1 L 62/08 RdNr. 38).
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