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   BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96   

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BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96 (https://dejure.org/1998,2979)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 7 C 47.96 (https://dejure.org/1998,2979)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 7 C 47.96 (https://dejure.org/1998,2979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem Stichtag - Erwerbsvoraussetzungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Erwerb nach Stichtag; Ausnahme von der Stichtagsregelung bei schriftlicher Beantragung oder aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs vor dem Stichtag

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 2 S. 1, S. 2
    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem Stichtag; Erwerbsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 754
  • NJ 1998, 269
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Sie sind gemäß Art. 14 Abs. 4 Satz 1 VermRÄndG auch der Rechtsprüfung im vorliegenden Verfahren zugrunde zu legen, weil der Widerspruchsbescheid vom 16. März 1995 erst nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 22. Juli 1992 erlassen worden ist (vgl. BVerwGE 94, 279 ).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Sofern dies zutrifft, steht das Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens der Annahme des redlichen Erwerbs nicht entgegen (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - ZOV 1997, 433 ).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Die Regelung soll diejenigen Erwerber schützen, die ihr Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatten, zu dem die Alteigentümer noch keinesfalls die Wiederherstellung ihrer früheren Rechtsstellung erwarten konnten, mit ihrem Anliegen aber aus Gründen, auf die sie keinen Einfluß hatten, nicht rechtzeitig, d.h. vor dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989, zum Zuge kamen (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 44).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Da die Tatbestände des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a bis c VermG - als Ausnahmen von der den redlichen Erwerb versagenden Stichtagsregelung - lediglich zu den allgemeinen Vorschriften über den redlichen Erwerb in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG zurückführen, bedarf es beim Vorliegen eines solchen Tatbestands stets der weiteren Prüfung, ob der Erwerb als solcher nach den zuletzt genannten Vorschriften Bestand hat (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Wie sich aus der gesonderten Erwähnung des dinglichen Nutzungsrechts in § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ergibt, schließt der mit der Bestellung eines solchen Rechts verbundene Erwerb des Eigentums am Gebäude zugleich auch die Rückgabe des zugehörigen Grundstücks aus (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17; stRspr),.
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt der redliche Erwerb eines volkseigenen Eigenheims gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG neben dem Veräußerungsgeschäft auch die Eintragung des Eigentumswechsels im Gebäudegrundbuch sowie - jedenfalls beim Abschluß des Kaufvertrags im Mai/Juni 1990 - die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung voraus (vgl. Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - ZOV 1997, 423 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Da die Tatbestände des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a bis c VermG - als Ausnahmen von der den redlichen Erwerb versagenden Stichtagsregelung - lediglich zu den allgemeinen Vorschriften über den redlichen Erwerb in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG zurückführen, bedarf es beim Vorliegen eines solchen Tatbestands stets der weiteren Prüfung, ob der Erwerb als solcher nach den zuletzt genannten Vorschriften Bestand hat (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG den für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkt vom Abschluß des Veräußerungsvertrages auf den Stichtag vorverlagert (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 -, VIZ 1997, 589).
  • VG Meiningen, 12.06.1996 - 2 K 234/95
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
    BVerwG 7 C 47.96 VG 2 K 234/95.Me.
  • BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98

    Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der

    Diese durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz 2. VermRÄndG vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257) in das Vermögensgesetz eingefügte Ausnahme von der Stichtagsregelung mit dem Ziel, die als zu hart empfundenen Konsequenzen abzumildern, die mit einem einschränkungslos eintretenden Wegfall des in Rede stehenden Ausschlußgrundes verbunden sind (vgl. hierzu Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 53) - ist vorliegend anwendbar, da sie nach § 14 Nr. 4 des 2. VermRÄndG auch auf solche Verfahren Anwendung findet, die - wie hier - vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 22. Juni 1992 begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind.

    Die Vorverlagerung des für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkts vom Abschluß des Veräußerungsvertrages auf den Stichtag hat gerade darin ihren Sinn (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1997 BVerwG 7 B 198.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 42; Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

    Der Erwerberschutz hat allerdings zur Voraussetzung, daß die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen, insbesondere solche Voraussetzungen, die die Person des Erwerbers betrafen oder von ihm zu verantworten waren, bereits zum Zeitpunkt des Stichtages vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrages abhing, da sich andernfalls der Erwerber am Stichtag keine begründete Hoffnung machen konnte, daß seinem Anliegen alsbald nach diesem Zeitpunkt entsprochen werden würde (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

    1.4.1 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein den Erwerberschutz vermittelndes Anbahnen nur davon abhängig gemacht, daß die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Stichtages vorlagen und der Erwerb allein noch von einer behördlichen positiven Entscheidung über das Erwerbsgesuch und den Abschluß des Veräußerungsvertrags abhing (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

    1.6 Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß die für die Annahme des Vertrauensschutzes wesentlichen persönlichen Erwerbsvoraussetzungen, die also die Person des Erwerbers betrafen oder von ihm zu verantworten waren, bereits zum Zeitpunkt des Stichtags vorgelegen haben und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrages abhing (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Bei aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs kann § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG daher nur dann zugunsten des Erwerbers angewendet werden, wenn die persönlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits am Stichtag vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Erwerbsgeschäfts abhing (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ebensowenig läßt sich ein Erwerb aufgrund Anbahnung annehmen, wenn zwischen Anbahnung und Abschluß des Erwerbsgeschäfts kein innerer Zusammenhang bestand, der geeignet war, den mit der Anbahnung begründeten Vertrauensschutz auf den Bestand des Erwerbsgeschäfts zu erstrecken; der hiernach notwendige Zusammenhang wurde beispielsweise unterbrochen, wenn das einmal geäußerte Erwerbsanliegen nicht aufrechterhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber seinen Erwerbswunsch erneut aufgegriffen hat (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 -, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 17.06.2002 - 5 K 323/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Investitionen; wesentlicher;

    Auf die Revision des Klägers wurde durch Urteil des BVerwG vom 29.1.1998 (Az: 7 C 47.96) das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 12.6.1996 aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Insoweit wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.1.1998, Az.: 7 C 47.96, verwiesen.

    Es bestehen daher keine Bedenken dagegen, die Beigeladenen als redlich anzusehen (so auch BVerwG, U. v. 29.1. 1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Um den mit dieser Situation verbundenen Zufällen, Unwägbarkeiten und Härten bei der Anwendung der Stichtagsregelung zu begegnen, verlagert das Gesetz in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG ausnahmsweise den nach § 4 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz VermG entscheidungserheblichen Zeitpunkt vom Abschluß des Erwerbsgeschäfts auf den Stichtag vor, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt nachweisbar ein an die verfügungsberechtigte Behörde gerichteter Erwerbswunsch des Erwerbers vorlag (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 53; BVerwGE 106, 310 [313 f.]).

    Ferner hat er in seinem Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - (a.a.O.) aus dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG hergeleitet, daß diese Vorschrift nur dann zugunsten des Erwerbers angewendet werden kann, wenn die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen - insbesondere solche Voraussetzungen, die die Person des Erwerbers betrafen oder von ihm zu verantworten waren - bereits zum Zeitpunkt des Stichtags vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrags abhing, weil der Erwerber sich ohne diese Voraussetzungen am Stichtag keine begründete Hoffnung darauf machen konnte, daß seinem Anliegen alsbald nach diesem Zeitpunkt entsprochen werden würde.

  • VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95

    Eigentumserwerb nach dem 18. Oktober 1989; Rückausnahme und Redlichkeit;

    Das ist nicht der Fall, wenn beispielsweise Ungewißheit über die Vertragspartner bestand oder konkurrierende Begehren vorlagen oder das Anliegen nicht aufrechterhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder gar abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber sein Interesse erneut bekundete (vgl. BVerwG, Urteile v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1998, 457 f. und v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff.).

    Die Auffassung gründet offenkundig in der ersten Alternative des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a) VermG, wonach bei schriftlicher Beantragung in der Tat ein bescheidungsfähiger Antrag vorliegen muß (vgl. Urt. v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1998, 457 ff.).

  • BVerwG, 26.06.2003 - 7 C 17.02

    Volkseigenes Eigenheim; redlicher Erwerb; Erwerb nach dem Stichtag des 18.

    Die Vorschrift bezweckt den Schutz des Erwerbers, der sein Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatte, zu dem sich der Alteigentümer noch keine konkrete Hoffnung auf Wiederherstellung seiner früheren Rechtsposition machen konnte, dessen Erwerbsanliegen aber aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hatte, nicht rechtzeitig, d.h. vor dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989, entsprochen wurde (BTDrucks 12/2480, S. 44; Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - Buchholz 428 § 4 Nr. 53 S. 121; Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ).
  • BVerwG, 27.05.2002 - 7 B 3.02

    Anspruch auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

    Die Kläger sehen eine Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und insbesondere von dessen Urteilen vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50), vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - (Buchholz a.a.O. Nr. 53) sowie vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2) darin, dass das Verwaltungsgericht einen Erwerb des volkseigenen Eigenheims trotz fehlender Grundstücksverkehrsgenehmigung bejaht habe.
  • BVerwG, 25.04.2002 - 7 B 17.02

    Stichtagsüberwindende Regelung des § 4 Abs. 2 S. 2 Buchst. a Vermögensgesetz

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats kommt die stichtagsüberwindende Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG dem Erwerber eines Grundstücks oder Gebäudes nur dann zugute, wenn die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Stichtages vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und den Abschluss des Veräußerungsvertrages abhing (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 53).
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