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   BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93   

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BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93 (https://dejure.org/1994,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 7 C 60.93 (https://dejure.org/1994,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 7 C 60.93 (https://dejure.org/1994,1409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens an den Berechtigten - Wegfall der Vergleichbarkeit von Unternehmen nach Stellung eines Restitutionsantrags - Begehr der Rückgabe eines Unternehmens nach dem Gesetz zur Regelung offener ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Unternehmensrückgabe; Unternehmensrestitution; Vergleichbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, 3, 4, § 6 a

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 6a
    Unternehmensrückgabe nach Vermögensgesetz: Vergleichbarkeit des zurückgeforderten Unternehmens mit dem entzogenen Unternehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 147
  • ZIP 1994, 1562
  • NVwZ 1995, 275 (Ls.)
  • DB 1994, 2127
  • DÖV 1995, 80
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Ob ein solcher Anspruch besteht, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht, das zugleich auch die Frage nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt beantwortet (BVerwGE 84, 157 [BVerwG 01.12.1989 - BVerwG 8 C 17.87] [160]).

    Das Vermögensgesetz bietet keinen Anhalt dafür, daß dieser Zeitpunkt abweichend von dem bei Leistungsansprüchen regelmäßig gebotenen aktuellen Prüfungsansatz (BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1987 - BVerwG 9 C 254.86] [244]; 84, 157 [160]) auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Restitutionsanspruchs bei der Behörde verschoben ist.

  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Dieses an die Anmeldung des Restitutionsanspruchs anknüpfende Unterlassungsgebot soll den Berechtigten vor einer Vereitelung oder Aushöhlung seines Restitutionsanspruchs schützen; es betrifft daher, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - (NJW 1994, 1723) unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG näher dargelegt und begründet hat, über seinen Wortlaut hinaus auch tatsächliche Maßnahmen, die geeignet sind, den angemeldeten Restitutionsanspruch zu beeinträchtigen.

    Will der Berechtigte während der Dauer des Restitutionsverfahrens für ihn nachteilige Veränderungen des Unternehmensbestands zuverlässig verhindern, muß er sich um die vorläufige Einweisung in den Besitz des Unternehmens gemäß § 6 a VermG bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Das Merkmal der Vergleichbarkeit entspricht dem Zweck des Vermögensgesetzes, erlittene Vermögensverluste durch Rückgabe des entzogenen Vermögenswerts in Natur wiedergutzumachen (vgl. BVerfGE 84, 90 [125 ff.]); dieser Zweck setzt bei der Rückgabe eines Unternehmens voraus, daß sich das entzogene Unternehmen nicht nach seiner Entziehung zu einem anderen Unternehmen entwickelt hat, das einen Vergleich mit jenem Unternehmen nicht mehr zuläßt.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Das Vermögensgesetz bietet keinen Anhalt dafür, daß dieser Zeitpunkt abweichend von dem bei Leistungsansprüchen regelmäßig gebotenen aktuellen Prüfungsansatz (BVerwGE 78, 243 [BVerwG 03.11.1987 - BVerwG 9 C 254.86] [244]; 84, 157 [160]) auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Restitutionsanspruchs bei der Behörde verschoben ist.
  • BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92

    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Denn diese Vorschrift gewährt dem Berechtigten lediglich einen schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsberechtigten, der - notfalls mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - VIZ 1994, 128); sie ändert aber nichts an der Erheblichkeit der vom Verfügungsberechtigten bis zur Rückgabe des Unternehmens bzw. bis zu einer vorläufigen Besitzeinweisung gleichwohl geschaffenen restitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 28.93

    Entflechtung eines Unternehmens als Voraussetzung für die vorläufige Einweisung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93
    Zu einer solchen Besitzeinweisung, die eine Art vorweggenommener Rückgabe darstellt (Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 28.93 - VIZ 1994, 298), ist es im vorliegenden Fall nicht gekommen.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Der Eigenart des Restitutionsanspruchs entsprechend wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG ein Unternehmen auf Antrag des Berechtigten nur dann zurückgegeben, wenn es unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mit dem enteigneten Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung vergleichbar ist (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 -, NJW 1995, 147).

    War dagegen der Geschätsbetrieb der Beigeladenen auf dem "Hauptgelände" im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 -, a.a.O.) bereits eingestellt und seine Wiederaufnahme nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausgeschlossen, kann der Kläger zwar die Rückgabe der Grundstücke verlangen, doch waren vorrangig die Ansprüche der bevorrechtigten Gläubiger des Verfügungsberechtigten zu befriedigen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 6 a Sätze 1 und 2 VermG).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Die bloße Verletzung des § 3 Abs. 3 VermG ändert an der Wirksamkeit eines trotzdem abgeschlossenen Rechtsgeschäfts nichts (BGH, Beschluß vom 18. November 1993 - V ZB 43/92 - VIZ 1994, 128; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 22.99

    Ersatzgrundstück; Ausübung des Wahlrechts; Ausschlußfrist; Fristwahrung;

    Dem Vermögensgesetz als dem maßgeblichen materiellen Recht (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8) läßt sich keine abweichende Regelung entnehmen.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung

    Etwaige Erstattungsansprüche der Kläger sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens; sie sind vielmehr im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 BVerwG 7 C 60.93 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 15 zum schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsberechtigten).

    Die Ausgestaltung dieses Rechtsverhältnisses hat der Gesetzgeber einerseits mit Blick darauf vorgenommen, dass nicht durch Maßnahmen des Verfügungsberechtigten nach dem 2. Oktober 1990 der Restitutionsanspruch z.B. durch einen hohen Erstattungsanspruch oder langfristige Verbindlichkeiten - beeinträchtigt werden soll (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 BVerwG 7 C 60.93 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8 S. 17 f.; BGHZ 136, 57 zur Unterlassungsverpflichtung).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Der Senat hat bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG dem Berechtigten lediglich einen vor den Zivilgerichten zu verfolgenden schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gewährt, jedoch nichts an der Erheblichkeit der vom Verfügungsberechtigten gleichwohl geschaffenen restitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen ändert (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 8); entsprechendes gilt, wenn - wie hier - durch tatsächliche Veränderungen des Vermögenswertes die Voraussetzungen eines Restitutionsausschlußgrundes aufrechterhalten worden sein sollten.
  • BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur

    Damit ist zwar die durch die Anmeldung des Klägers ausgelöste, lediglich schuldrechtlich wirkende (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 8 m.w.N.) Verfügungssperre (§ 3 Abs. 3 VermG) durchbrochen worden.
  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 29.99

    Ersatzgrundstück; Bereitstellung von Ersatzgrundstücken durch die Gemeinde;

    Dem Vermögensgesetz als dem maßgeblichen materiellen Recht (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8) läßt sich keine abweichende Regelung entnehmen.
  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 33.98

    Unternehmensrückgabe; Vergleichbarkeit; Unternehmensteil; betriebliche

    Da die in § 2 Abs. 1 Satz 2 URüV aufgeführten Voraussetzungen für eine Verneinung der Vergleichbarkeit nicht alternativ genannt werden, sondern jeweils mit einem "und" verbunden sind, drängt es sich auf, jedenfalls dann von einer Unvergleichbarkeit und damit von einer Unmöglichkeit der Rückgabe auszugehen, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 8).
  • KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07

    Sittenwidrige Schädigung: Einräumung eines Nießbrauchs an einem

    Die von dem Verfügungsberechtigten geschaffenen resitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen sind damit erheblich und gegen über dem Berechtigten wirksam (vgl. BVerwG VIZ 1994, 604; VIZ 1997, 412, 414; Kinne in Rädler/Raupach/Bezzenberg, VermG § 3 Rdnr. 53).
  • VG Gera, 20.09.2001 - 5 K 764/99

    Rückübertragung/ Entflechtung eines ehemaligen Unternehmens in der DDR;

    Maßgeblicher Gegenstand des Vergleichs ist daher das ehemalige Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung mit dem zurückbegehrten Unternehmen im Zeitpunkt der Restitutionsentscheidung, mithin - da eine Verpflichtungsklage vorliegt - im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - 7 C 60/93 - VIZ 1994, 604 f; Nolting, in: Kimme, Offene Vermögensfragen Band I, Stand: März 2001, § 6 VermG Rn. 60f., 65, 73).
  • BVerwG, 14.10.1996 - 7 B 307.96

    Rückgabe eines Unternehmens - Ausschluss infolge Eröffnung des

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