Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.03.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1989 - 7 C 86.88   

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https://dejure.org/1989,4793
BVerwG, 08.05.1989 - 7 C 86.88 (https://dejure.org/1989,4793)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1989 - 7 C 86.88 (https://dejure.org/1989,4793)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 7 C 86.88 (https://dejure.org/1989,4793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Bewertung einer Wiederholungsprüfung der ersten juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 7 C 86.88
    Durch Beschluß vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5/85 und 6/85 - (die Beteiligten haben hiervon jeweils einen Abdruck erhalten) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist, selbst wenn der erste Prüfungsversuch keine anrechenbaren Leistungen erbracht hat.
  • BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 51.85

    Eignung der Noten- und Punkteskala der Bundesnotenverordnung zur

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 7 C 86.88
    So hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, daß es nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit zwar verständlich, aber nur kurz begründet wird (vgl. Beschluß vom 16. August 1985 - BVerwG 7 B 51, 58, 59.85 - DÖV 1985, 1018 = DVBl. 1986, 51 = NJW 1986, 951 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 80.82

    Begründung der Prüfungsentscheidung - Notenwerte einzelner Prüfungsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 7 C 86.88
    Der Prüfungsausschuß kann sich bei seiner Beratung auf die vorliegenden Voten der einzelnen Prüfer stützen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 80.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 202).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird (Beschluß vom 16. August 1985, a.a.O.; Urteil vom 8. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 263), vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt.

    In diesen Fällen verstößt es nicht gegen Bundesrecht, wenn sich ein Prüfer der Beurteilung der Prüfungsleistung durch einen anderen Prüfer mit der kuzen Bemerkung "einverstanden" anschließt (Urteil vom 8. Mai 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Das ist zwar grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteile vom 8. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 263 und vom 9. Dezember 1992, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - 14 A 1082/20

    Zu wenig Hochschullehrer korrigieren juristische Examensklausuren

    vgl. Urteil vom 8.5.1989 - 7 C 86.88 -, juris, Rn. 14.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1989 - 7 C 86.88   

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BVerwG, 30.03.1989 - 7 C 86.88 (https://dejure.org/1989,9753)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1989 - 7 C 86.88 (https://dejure.org/1989,9753)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1989 - 7 C 86.88 (https://dejure.org/1989,9753)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Übergangsregelungen für Wiederholungsprüfungen - Paritätische Besetzung von Prüfungsgremien mit Professoren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1989 - 7 C 86.88
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5/85 und 6/85 - entschieden, daß die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist, selbst wenn der erste Prüfungsversuch keine anrechenbaren Leistungen erbracht hat.
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