Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 03.04.2003 - 7 CE 03.10018
Humanmedizin/Vorklinik LMU München; Wintersemester 2002/2003; Wirksamkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739
Der Senat nimmt insoweit auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und seine Entscheidung vom 3. April 2003 Az. 7 CE 03.10018 u.a. Bezug.Auch was den behaupteten Verstoß gegen das Zitiergebot in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG angeht, hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Verletzung dieses Prinzips hier nicht ersichtlich ist (vgl. BayVGH vom 3.4.2003 Az. 7 CE 03.10018 u.a.).
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH vom 3.4.2003 7 CE 03.10018 u.a.).
- BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 62.84
Zur Aufteilung des vorklinischen Normwerts in Eigen- und Fremdenteil
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739
Die zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen orientieren sich nach Art und Umfang an den Vorgaben der ärztlichen Approbationsordnung und der Studienordnung für den Studiengang Medizin an der LMU vom 1. Dezember 2003.' Für die Bildung des eigenen Anteils der vorklinischen Lehreinheit am CNW (§ 13 Abs. 4 Satz ? KapVO) sieht das Kapazitätsrecht inhaltsbestimmende Kriterien nicht vor (BVerwG vom 18.3.1987 NVwZ 1987, 690); es besteht hier ein (begrenzter) Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen die widerstreitenden Interessen von Lehre, Forschung und Krankenversorgung kapazitätserschöpfend aufeinander abzustimmen sind (BVerwG vom 18.9.1981 BVerwGE 64, 77199; BayVGH vom.Die zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen orientieren sich nach Art und Umfang an den Vorgaben der ärztlichen Approbationsordnung und der Studienordnung für den Studiengang Medizin an der LMU vom 1. Dezember 2003.' Für die Bildung des eigenen Anteils der vorklinischen Lehreinheit am CNW (§ 13 Abs. 4 Satz ? KapVO) sieht das Kapazitätsrecht inhaltsbestimmende Kriterien nicht vor (BVerwG vom 18.3.1987 NVwZ 1987, 690); es besteht hier ein (begrenzter) Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen die widerstreitenden Interessen von Lehre, Forschung und Krankenversorgung kapazitätserschöpfend aufeinander abzustimmen sind (BVerwG vom 18.9.1981 BVerwGE 64, 77199; BayVGH vom 18.9.1 991 Az. 7 CE 90.1 01 98 u.a. m.w.N.).
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 7 CE 04.10241
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739
Welcher Weg zur Erreichung dies Ziels infrage kommt, bestimmt sieh nach den jeweiligen örtlichen und personellen Gegebenheiten, der konkreten Struktur der betroffenen Lehreinheiten und nach den didaktischen Anforderungen an die von der jeweiligen medizinischen Fakultät zur verantwortende Ausbildung (vgl. bereits BayVGH vom 6.7.2004 Az. 7 CE 04.10241 u.a.; BayVGH vom 8.7.2004 Az. 7 CE 04.10019 u.a.). - VGH Bayern, 08.07.2004 - 7 CE 04.10019
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739
Welcher Weg zur Erreichung dies Ziels infrage kommt, bestimmt sieh nach den jeweiligen örtlichen und personellen Gegebenheiten, der konkreten Struktur der betroffenen Lehreinheiten und nach den didaktischen Anforderungen an die von der jeweiligen medizinischen Fakultät zur verantwortende Ausbildung (vgl. bereits BayVGH vom 6.7.2004 Az. 7 CE 04.10241 u.a.; BayVGH vom 8.7.2004 Az. 7 CE 04.10019 u.a.). - VGH Bayern, 01.09.2003 - 7 CE 03.10097
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2004 - 7 CE 04.10739
Insoweit hält der Senat an seiner langjährigen Rechtsprechung fest (vgl. zuletzt BayVGH vom 1.9.2003 Az. 7 CE 03.10097 u.a.).
- OVG Hamburg, 13.10.2006 - 3 Nc 156/05
Zulassung zum Studium
Im Übrigen können die Gruppengrößen nicht konkret nach den tatsächlichen Gegebenheiten angesetzt werden, da die tatsächliche Gruppengröße einer Lehrveranstaltung erst nach der Kapazitätsberechnung während des Semesters bekannt wird, sondern müssen der Berechnung abstrakte Gruppengrößen zu Grunde gelegt werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 26.7.2004 - 7 CE 04.10739 u.a. -). - VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488
Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der …
Im Übrigen führt die Anrechenbarkeit der in einem anderen Fach erbrachten Vorleistungen regelmäßig dazu, dass die betreffenden Studierenden sogleich in einem höheren Fachsemester ihr Studium aufnehmen können, so dass sie auch formell entsprechend ihrem tatsächlichen Ausbildungsbedarf eingestuft werden (vgl. bereits BayVGH vom 26.7.2004 Az. 7 CE 04.10739).