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   VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317   

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VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317 (https://dejure.org/2007,28596)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2007 - 7 CE 07.2317 (https://dejure.org/2007,28596)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 7 CE 07.2317 (https://dejure.org/2007,28596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1757 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2008, 220
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass immer wieder einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen (BGH vom 5.4.1978 VersR 1978, 571; BFH vom 14.3.1989 BFHE 156, 66).
  • VGH Bayern, 06.07.2007 - 7 CE 07.1151

    Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren; Zulässigkeit einer formlosen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Auch der vom Antragsgegner zitierte Beschluss des Senats vom 6. Juli 2007 ( ZUM 2007, 762 [VGH Bayern 06.07.2007 - 7 CE 07/1151])räumt den Behörden keine so weitgehende Beweiserleichterung ein.
  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Dass ein mit einfachem Brief versandter Bescheid grundsätzlich bereits dann als zugegangen angesehen werden müsste, wenn das Schreiben nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, folgt im Übrigen weder aus dem - eine zivilrechtliche Streitigkeit betreffenden - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1992 (NJW 1992, 2217/2218)noch aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Rundfunkgebührenrecht.
  • BFH, 20.01.1999 - IV B 28/98

    Zugang eines VA

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Hat das mit einfacher Post übermittelte Schreiben dagegen den vorgesehenen Empfänger überhaupt nicht erreicht, so können von ihm im Regelfall auch keine weiteren Angaben oder gar Nachweise dazu verlangt werden (vgl. BFH vom 20.1.1999 NVwZ 2000, 359 [BFH 20.01.1999 - IV B 28/98] ;OVG NW vom 28.11.1995 NVwZ-RR 1995, 550; Harrer/Kugele, a.a.O., Anm. 10 zu Art. 17 VwZVG m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 10 G 3052/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Geltendmachung rückständiger Rundfunkgebühren durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
    Erst diese außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich nach den damaligen Umständen keine plausible Erklärung finden ließ, rechtfertigte aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme, dass der Adressat die Gebührenbescheide tatsächlich erhalten haben musste (vgl. auch VG Frankfurt vom 28.11.2006 NVwZ-RR 2007, 438).
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.232

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren; Übermittlung

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 6.7.2007 NVwZ-RR 2008, 252 und vom 24.10.2007 NVwZ-RR 2008, 220; ebenso VG Würzburg vom 28.9.2010 Az. W 3 K 10.843 ), an der der Senat festhält, ist der von der Klägerin bestrittene Zugang der Gebührenbescheide nachgewiesen.

    Zwar kann bei Bestreiten des Zugangs einer einzigen Briefsendung allein aufgrund des Umstands, dass der Empfänger weitere Sendungen erhalten hat, noch nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass auch die fragliche Sendung den Empfänger erreicht hat (BayVGH vom 24.10.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984

    Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

    Hieraus kann jedoch noch nicht geschlossen werden, dass ihn auch die fragliche Sendung erreicht hat (vgl. BayVGH B.v. 24.10.2007 - 7 CE 07.2317 - NVwZ-RR 2008, 220 = juris Rn. 9; B.v. 11.5.2011 - 7 C 11.232 - juris Rn. 2 und OVG Saarl, B.v. 7.11.2011 - 3 B 371/11 - NVwZ-RR 2012, 131 = juris Rn. 5: anders, wenn der Zugang von mehreren Schreiben bestritten wird, ohne dass eines als unzustellbar zurückgekommen ist).
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren für gewerblich

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 6.7.2007 NVwZ-RR 2008, 252 und vom 24.10.2007 NVwZ-RR 2008, 220; ebenso VG Würzburg vom 28.9.2010 Az. W 3 K 10.843 ), an der der Senat festhält, ist der von der Antragstellerin bestrittene Zugang der Gebührenbescheide nachgewiesen.

    Zwar kann bei Bestreiten des Zugangs einer einzigen Briefsendung allein aufgrund des Umstands, dass der Empfänger weitere Sendungen erhalten hat, noch nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass auch die fragliche Sendung den Empfänger erreicht hat (BayVGH vom 24.10.2007 a.a.O.).

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