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VGH Bayern, 09.05.2007 - 7 CE 07.551 |
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- VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 CE 06.3426
Hochschule für Musik und Theater München, Studium Künstlerisches Lehramt an …
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2007 - 7 CE 07.551
Das schließt auch ein, dass die Grundsätze für die Bewertung bei einzelnen Prüfungsleistungen und die Ermittlung des Prüfungsgesamtergebnisses normativ festgelegt sind (vgl. BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109; vom 29.3.2007 Az. 7 CE 06.3426 jeweils mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 04.04.2005 - 7 CE 05.109
Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2007 - 7 CE 07.551
Das schließt auch ein, dass die Grundsätze für die Bewertung bei einzelnen Prüfungsleistungen und die Ermittlung des Prüfungsgesamtergebnisses normativ festgelegt sind (vgl. BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109; vom 29.3.2007 Az. 7 CE 06.3426 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- VGH Bayern, 11.01.2010 - 7 CE 09.2804
Zur Eignung für ein Masterstudium an der TU München
18 b) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass Eignungsfeststellungsverfahren einer normativen Regelung durch die Hochschule bedürfen, die sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung erfasst und diese hinreichend klar festlegt (BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 , vom 29.3.2007 VGH n.F. 60, 92/96, und vom 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551 ). - VG Regensburg, 28.07.2011 - RO 1 K 11.446
Zulassung zum BWL-Masterstudium an der Universität Regensburg im Sommersemster …
Das Normierungserfordernis besteht nicht nur für die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung, sondern erfasst auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, und ihre jeweilige Gewichtung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551; v. 29.3.2007 Az. 7 CE 06.3426; v. 4.4.2005 Az. 7 CE 05.105, jeweils m.w.N.)." Der Senat hat wiederholt entschieden, dass Eignungsfeststellungsverfahren einer normativen Regelung durch die Hochschule bedürfen, die sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung erfasst und diese hinreichend klar festlegt (BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 , vom 29.3.2007 VGH n.F. 60, 92/96, und vom 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551 ).
Dies schließt auch ein, dass die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen (Prüfungs-)leistungen und die Ermittlungen des (Prüfungs-)gesamtergebnisses normativ festzulegen sind (BayVGH, Beschl. v. 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551).
- VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1279
Zu den rechtlichen Anforderungen an die Eignungsfeststellung zur Zulassung zum …
Das Normierungserfordernis besteht nicht nur für die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung, sondern erfasst auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, und ihre jeweilige Gewichtung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551; v. 29.3.2007 Az. 7 CE 06.3426; v. 4.4.2005 Az. 7 CE 05.105, jeweils m.w.N.).Dies schließt auch ein, dass die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen (Prüfungs-)leistungen und die Ermittlungen des (Prüfungs-)gesamtergebnisses normativ festzulegen sind (BayVGH, Beschl. v. 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551).
- VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1277
Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang
Das Normierungserfordernis besteht nicht nur für die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung, sondern erfasst auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, und ihre jeweilige Gewichtung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551; v. 29.3.2007 Az. 7 CE 06.3426; v. 4.4.2005 Az. 7 CE 05.105, jeweils m.w.N.).Dies schließt auch ein, dass die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen (Prüfungs-)leistungen und die Ermittlungen des (Prüfungs-)gesamtergebnisses normativ festzulegen sind (BayVGH, Beschl. v. 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551).
- VG Halle, 26.01.2012 - 3 B 166/11
Eignungsprüfung zur Zulassung zum Masterstudiengang Innenarchitektur
Dies schließt ein, dass die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen (Prüfungs-)Leistungen und die Ermittlung des (Prüfungs- )Gesamtergebnisses normativ durch den staatlichen Verordnungsgeber oder einen autonomen Satzungsgeber festzulegen sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09. Mai 2007 - 7 CE 07.551 - juris; Beschluss vom 29. März 2007 - 7 CE 06.3426 - NVwZ-RR 2007, 532 mit weiteren Nachweisen).Denn auch die Eignungsfeststellung für den Zugang zu einem Studium muss den allgemeinen Anforderungen an ein rechtsstaatliches und grundrechtskonformes Prüfungsverfahren genügen (BayVGH, Beschluss vom 09. Mai 2007, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2008 - 9 S 2343/07
Zulassung zum binationalen Studiengang
Es geht im vorliegenden Verfahren auch nicht darum, dem Antragsteller überhaupt den Nachweis einer zusätzlich erforderlichen Qualifikation für eine Zulassung in einem Eignungsfeststellungsverfahren zu ermöglichen (vgl. dazu den vom Antragsteller angeführten Beschluss des BayVGH vom 09.05.2007 - 7 CE 07.551, juris) - diesen Nachweis hätte er im Übrigen unstreitig erbracht -, sondern darum, welche der nach den gleichmäßig angewandten Kriterien qualifizierten Bewerber nach ihrer Rangfolge höchstens zugelassen werden können. - VG München, 23.10.2009 - M 3 E 09.4670
Einstweilige Anordnung; vorläufige Zulassung zum Masterstudium; Eignungsverfahren …
Das schließt auch ein, dass die Grundsätze für die Bewertung bei einzelnen Prüfungsleistungen und die Ermittlung des Prüfungsgesamtergebnisses normativ festgelegt sind (BayVGH vom 9.5.2007, Az.: 7 CE 07.551). - VGH Bayern, 11.11.2009 - 7 CE 09.2365
Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; vorläufige …
Über die in der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die Zulassung zum Masterstudium neben dem Bestehen der Bachelorprüfung von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf und inwieweit der Gesetzgeber die Regelungen im Einzelnen den Hochschulen überlassen kann (vgl. dazu VG Frankfurt vom 10.6.2009 Az. 12 L 856/09.F , VG Hamburg vom 2.11.2009 Az. 20 E 2406/09 ; zum notwendigen Regelungsinhalt bei untergesetzlich vorgesehenen Eignungsfeststellungsverfahren für den Zugang zu Bachelorstudiengängen BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 und vom 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551), ist daher im Rahmen dieses Verfahrens nicht zu entscheiden. - VGH Bayern, 11.11.2009 - 7 CE 09.2363
Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; vorläufige …
Über die in der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die Zulassung zum Masterstudium neben dem Bestehen der Bachelorprüfung von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf und inwieweit der Gesetzgeber die Regelungen im Einzelnen den Hochschulen überlassen kann (vgl. dazu VG Frankfurt vom 10.6.2009 Az. 12 L 856/09.F , VG Hamburg vom 2.11.2009 Az. 20 E 2406/09 ; zum notwendigen Regelungsinhalt bei untergesetzlich vorgesehenen Eignungsfeststellungsverfahren für den Zugang zu Bachelorstudiengängen BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 und vom 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551), ist daher im Rahmen dieses Verfahrens nicht zu entscheiden. - VG Bayreuth, 09.10.2020 - B 8 E 20.802
Bestimmtheit der Kriterien für die Eignungsfeststellung
Deshalb entspreche es ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dass Eignungsfeststellungsverfahren einer normativen Regelung durch die Hochschule bedürften, die sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung erfasst und diese hinreichend klar festlegt (BayVGH B.v. 4.4.2005 - 7 CE 05.109, B.v. 29.3.2007 - 7 CE 06.3426 -,VGHE BY 60, 92-98; B.v. 9.5.2007 7 CE 07.551 und B.v. 11.1.2010 - 7 CE 09.2804).