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   VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613   

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https://dejure.org/2008,73664
VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613 (https://dejure.org/2008,73664)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2008 - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613 (https://dejure.org/2008,73664)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613 (https://dejure.org/2008,73664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Studium der Zahnmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Schwundberechnung; Zulässigkeit von "Überbuchungen"; Auffüllung in höheren Semestern; Neutralisierung atypischer Entwicklungen; Ansatz von Deputatsverminderungen zum Ausgleich für überhöhte Regeldeputate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1995 - NC 9 S 19/95

    Zulassung zum Studium: Losverfahren - Überbuchung der festgesetzten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612
    § 16 KapVO bzw. nunmehr § 53 HZO schließen die prinzipielle Möglichkeit nicht aus, dass während eines Studiengangs die Gesamtzahl der Zugänge die der Abgänge übersteigt; die genannten Vorschriften verbieten lediglich, einen sich über den gesamten Studienverlauf ergebenden "positiven Schwund" im Ergebnis kapazitätsmindernd zu berücksichtigen (BayVGH a.a.O. unter Hinweis auf VGH BW vom 2.10.1995 Az. NC 9 S 19/95; BayVGH vom 31.1. 1997 Az. 7 CE 96.10036).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2008 - NC 9 S 1792/08

    Vorläufige Zuweisung von Studienplätzen im Studiengang Medizin -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612
    Die Verwertbarkeit der Bestandszahlen hängt demzufolge weder davon ab, ob die rechnerisch ermittelten Kapazitäten voll ausgeschöpft sind (vgl. VGH BW vom 19.9.2008 Az. NC 9 S 1792/08), noch davon, ob allen in der Immatrikulationsstatistik erfassten Studierenden - auch den von anderen Hochschulen kommenden "Quereinsteigern" in fortgeschrittenen Fachsemestern - die Zulassung zu Recht gewährt worden ist.
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog.

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612
    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen auch Bestandszuwächse in höheren Semestern und die sich daraus ergebenden, im Einzelfall über 1, 000 liegenden Übergangsquoten grundsätzlich in die Schwundberechnung mit einfließen (BayVGH vom 10.7.2006 Az. 7 CE 06.10152 u.a. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 7 CE 08.10541

    Humanmedizin Universität Würzburg (Wintersemester 2007/2008); Gruppengrößen für

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612
    Es entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei der genannten Stellengruppe (wissenschaftliche Mitarbeiter im Beamtenverhältnis) im Rahmen der gesetzlichen Lehrverpflichtung von "höchstens 10 Lehrveranstaltungsstunden" ein regelmäßiges Deputat im Umfang von neun Stunden bestimmt werden darf (vgl. zuletzt BayVGH vom 31.7.2008 Az. 7 CE 08.10541 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2008 - 7 CE 08.10611

    Studium der Zahnmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Akteneinsicht in

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. August 2008 dargelegt hat (Az. 7 CE 08.10611), durfte die Hochschule für die Abteilung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie im Kapazitätsbericht bei fünf Planstellen der Stellengruppen A13 bis A16 Deputatsverminderungen im Umfang von insgesamt fünf Semesterwochenstunden (SWS) ansetzen.
  • VGH Bayern, 17.11.1998 - 7 CE 98.10022
    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2008 - 7 CE 08.10612
    Die Ermittlung der Schwundquoten nach § 16 KapVO bzw. § 53 HZV auf der Grundlage des hierfür entwickelten sog. Hamburger Modells (s. BayVGH vom 17.11.1998 Az. 7 CE 98.10022) knüpft als eine prognostische Entscheidung allein an das tatsächliche Bleibeverhalten der Studierenden an und darf nicht mit normativen Erwägungen vermengt werden.
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10641

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz

    c) Soweit die Antragsteller Bedenken gegen die der Schwundberechnung zugrunde liegenden Zahlen erheben und in diesem Zusammenhang insbesondere die Zulassung von Studierenden in höheren Fachsemestern über die festgesetzten Zulassungszahlen hinaus kritisieren, ist auf die jüngst ergangene Entscheidung des Senats zu der gleichartigen Problematik im Fach Zahnmedizin zu verweisen (BayVGH vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612).
  • VGH Bayern, 04.01.2011 - 7 CE 10.10398

    Zulassung zum Studiengang "Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen

    Die Verwertbarkeit der Bestandszahlen hängt demzufolge weder davon ab, ob die rechnerisch ermittelten Kapazitäten voll ausgeschöpft sind, noch davon, ob allen in der Immatrikulationsstatistik erfassten Studierenden - auch den von anderen Hochschulen kommenden "Quereinsteigern" in fortgeschrittenen Fachsemestern - die Zulassung zu Recht gewährt worden ist (BayVGH vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612 ).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2012 - 2 NB 102/12

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine Zulassungszahl

    Denn wenn die Hochschule statt einer Auffüllung in höheren Fachsemestern bis zu der festgesetzten Gesamtkapazität und/oder darüber hinaus die frei werdenden Plätze unbesetzt gelassen und eine Schwundberechnung angestellt hätte, so hätte dies in den betreffenden Semestern zu geringeren Gesamtbestandszahlen geführt, die auch durch die immer erst später wirksam werdende Erhöhung des Schwundfaktors nicht ausgeglichen worden wären (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07. Oktober 2008, - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613 -, Juris).".
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 2 NB 34/08

    Erhöhung der festzusetzenden Zulassungszahl eines universitären Studiengangs

    Denn wenn die Hochschule statt einer Auffüllung in höheren Fachsemestern bis zu der festgesetzten Gesamtkapazität und/oder darüber hinaus die frei werdenden Plätze unbesetzt gelassen und eine Schwundberechnung angestellt hätte, so hätte dies in den betreffenden Semestern zu geringeren Gesamtbestandszahlen geführt, die auch durch die immer erst später wirksam werdende Erhöhung des Schwundfaktors nicht ausgeglichen worden wären (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07. Oktober 2008, - 7 CE 08.10612, 7 CE 08.10613 -, Juris).
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10250

    Erfolglose Anträge auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Eine Veränderung des Schwundfaktors aufgrund eines Doppelstudiums von Zahnmedizinern kann ausgeschlossen werden, da keine kurzfristigen Sonderentwicklungen durch Zulassungen in höheren Semestern gegeben sind, sondern eine fortdauernde Zulassungspraxis besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2008 - 7 CE 08.10612 - juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10113

    Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des

    Eine für die Vergangenheit festzustellende "überobligatorische" Auslastung des Studiengangs durch die Hochschule müsste hiernach nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn bereits hinreichend sicher absehbar wäre, dass sie sich in der Zukunft nicht fortsetzen wird (BayVGH vom 1.7.2009 Az. 7 CE 09.10044; vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10099

    Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des

    Eine für die Vergangenheit festzustellende "überobligatorische" Auslastung des Studiengangs durch die Hochschule müsste hiernach nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn bereits hinreichend sicher absehbar wäre, dass sie sich in der Zukunft nicht fortsetzen wird (BayVGH vom 1.7.2009 Az. 7 CE 09.10044; vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 E HV 17.10088

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

    Eine Veränderung des Schwundfaktors aufgrund eines Doppelstudiums von Zahnmedizinern kann ausgeschlossen werden, da keine kurzfristigen Sonderentwicklungen durch Zulassungen in höheren Semestern gegeben sind, sondern eine fortdauernde Zulassungspraxis besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2008 - 7 CE 08.10612 - juris).
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 1 HV 18.10000

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität

    Eine Veränderung des Schwundfaktors aufgrund eines Doppelstudiums von Zahnmedizinern kann ausgeschlossen werden, da keine kurzfristigen Sonderentwicklungen durch Zulassungen in höheren Semestern gegeben sind, sondern eine fortdauernde Zulassungspraxis besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2008 - 7 CE 08.10612 - juris).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10640

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Zulassung zum 2.

    d) Soweit die Antragstellerin Bedenken gegen die der Schwundberechnung zugrunde liegenden Zahlen erhebt und in diesem Zusammenhang insbesondere die Zulassung von Studierenden in höheren Fachsemestern über die festgesetzten Zulassungszahlen hinaus kritisiert, ist auf die jüngst ergangene Entscheidung des Senats zu der gleichartigen Problematik im Fach Zahnmedizin zu verweisen (BayVGH vom 7.10.2008 Az. 7 CE 08.10612).
  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 7 CE 09.10044

    Zahnmedizin Würzburg (Wintersemester 2008/2009); abweichende Personalangaben im

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10615

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz

  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10128

    Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des

  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 CE 10.10119

    Zahnmedizin WS 2009/2010 (LMU); Schwundberechnung; auffälliger Anstieg des

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