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ArbG Wiesbaden, 28.05.2008 - 7 Ca 3619/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 28.05.2008 - 7 Ca 3619/04
- LAG Hessen, 31.08.2010 - 18 Sa 1479/08
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 31.08.2010 - 18 Sa 1479/08
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Mindestbeitragspflicht - Errichtung des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. Mai 2008 - 7 Ca 3619/04 - teilweise abgeändert und zum besseren Verständnis neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 28.05.2008 (7 Ca 3619/04) die Beitragspflicht der Beklagten für die unstreitig erbrachten baulichen Leistungen im Rahmen der EXPO 2000 bejaht, alle in der Liste des Geschäftsführers aufgeführten Arbeitnehmer als solche der Beklagten angesehen und die Beklagte zur Zahlung der eingeklagten Mindestbeiträge verurteilt.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28.05.2008, Az. 7 Ca 3619/04, die Klage abzuweisen.