Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 05.06.2008 - 7 Ca 463/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 05.06.2008 - 7 Ca 463/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 427/08
- BAG, 06.02.2009 - 3 AZN 68/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 427/08
Anspruch auf regelmäßige Reinigung eines Büros
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.06.2008, Az.: 7 Ca 463/08, abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, die regelmäßige Reinigung des ihm dienstlich zugewiesenen Büros, nämlich.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien im Übrigen wird Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.06.2008, Az.: 7 Ca 463/08.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.06.2008, Az.: 7 Ca 463/08 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die regelmäßige Reinigung des ihm dienstlich zugewiesenen Büros, nämlich a) Leerung des Abfallbehälters im täglichen Turnus.