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ArbG Koblenz, 02.11.2004 - 7 Ca 488/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 02.11.2004 - 7 Ca 488/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 6 Ta 264/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 6 Ta 364/04
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im …
Für den von der Klägerin angestrengten Kündigungsschutzprozess (Arbeitsgericht Koblenz - 7 Ca 488/03 -) bewilligte das Arbeitsgericht durch Beschlüsse vom 28. Mai 2003 und 25. Juli 2003 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung. - LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 6 Ta 264/04
Schonbetrag bei Prozesskostenhilfe
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 02.11.2004 - AZ: 7 Ca 488/03 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 02.11.2004 - AZ: 7 Ca 488/03 - aufzuheben.
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 6 Ta 364/04
Schonbetrag bei Prozesskostenhilfe
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 02.11.2004 - AZ: 7 Ca 488/03 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 02.11.2004 - AZ: 7 Ca 488/03 - aufzuheben.