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ArbG Darmstadt, 16.09.2004 - 7 Ca 740/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 16.09.2004 - 7 Ca 740/03
- LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04
Befristung - Vertrauenstatbestand - Anscheinsvollmacht
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. September 2004 - 7 Ca 740/03 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 16. September 2004 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt, Az.: 7 Ca 740/03, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund einer Befristung am 31. Januar 2004 endete, sondern weiterhin unverändert fortbesteht; hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, die Klägerin mit Wirkung ab 01. Februar 2004 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit 50% der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit wieder einzustellen und nach Vergütungsgruppe VI b BAT bzw. der entsprechenden Eingruppierung nach TVÖD zu vergüten.