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ArbG Kaiserslautern, 02.10.2003 - 7 Ca 980/03 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 7 Ca 980/03 (https://dejure.org/2003,39280)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 02.10.2003 - 7 Ca 980/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 Sa 2035/03
Umdeutung einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.10.2003 - AZ: 7 Ca 980/03 - wie folgt - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.10.2003 - 7 Ca 980/03 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Eigenkündigung des Klägers vom 21.05.2003 nicht aufgelöst worden ist.