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   VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00   

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https://dejure.org/2001,23255
VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00 (https://dejure.org/2001,23255)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2001 - 7 E 386/00 (https://dejure.org/2001,23255)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2001 - 7 E 386/00 (https://dejure.org/2001,23255)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2001 - 12 G 880/01
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00
    Insbesondere konnte die Klägerin sich bei der streitgegenständlichen Beschlussfassung auch nicht auf § 3 Abs. 2 ihrer Straßenbeitragssatzung stützen, da die dort enthaltene Regelung wegen Verstoßes gegen die genannte höherrangige Norm § 11 Abs. 3 KAG ebenfalls rechtswidrig und damit nichtig ist (so auch das erkennende Gericht im Beschluss vom 4.9.2001 zum Geschäftszeichen 12 G 880/01 ).

    Das erkennende Gericht kann es in diesem Rechtsstreit dahin stehen lassen, ob die umstrittene Baumaßnahme straßenbeitragsfähig ist oder nicht (vgl. hierzu aber den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 4.9.2001 zum Geschäftszeichen 12 G 880/01 ).

  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00
    Beanstandungen von Beschlüssen einer Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand gemäß § 63 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der hier noch zur Zeit der letzten Beanstandungsverfügung vom 23.12.1999 geltenden Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. I S. 534; die Neufassung von § 63 HGO trat erst am 5.1.2000 in Kraft, GVBl. I 2000 S. 2, 12), stellen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt 7 E 204/99 , Urt. vom 13.10.2000) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. Beschl. vom 23.11.1995, ESVGH 46, 154 mwN) Verwaltungsakte iSv § 35 HVwVfG dar, die, ohne Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 S. 3 HGO a.F.), zur Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage berechtigen.
  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2000 - 7 E 204/99
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00
    Beanstandungen von Beschlüssen einer Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand gemäß § 63 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der hier noch zur Zeit der letzten Beanstandungsverfügung vom 23.12.1999 geltenden Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. I S. 534; die Neufassung von § 63 HGO trat erst am 5.1.2000 in Kraft, GVBl. I 2000 S. 2, 12), stellen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt 7 E 204/99 , Urt. vom 13.10.2000) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. Beschl. vom 23.11.1995, ESVGH 46, 154 mwN) Verwaltungsakte iSv § 35 HVwVfG dar, die, ohne Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 S. 3 HGO a.F.), zur Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage berechtigen.
  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12

    Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt

    Das ergebe sich zum einen aus der Gesetzesgebundenheit der Gemeinden und zum anderen aus der ihnen auferlegten prinzipiellen Beitragserhebungspflicht (VG Frankfurt, Urteil vom 16. November 2001 - 7 E 386/00 -, juris Rdnr. 45).
  • VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11

    Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    10 Denn es besteht schon vom Grundsatz her eine entsprechende Beitragserhebungspflicht (vgl. bereits VG Gießen, a.a.O.; VG Frankfurt, U. v. 16.11.2011 - 7 E 386/00 -, juris; VG Darmstadt, U. v. 11.02.2010 - K 1209/08 -, HSGZ 2010, 149 ff.).
  • VG Gießen, 27.09.2010 - 8 L 2015/10

    Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Beitragssatzung

    8 Trotz der Formulierung des § 11 KAG, wonach die Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben können, besteht im Grundsatz eine Beitragserhebungspflicht (vgl. bereits VG Frankfurt/M., U. v. 16.11.2001, Az. 7 E 386/00, juris; ferner VG Darmstadt, U. v. 11.02.2010, Az. 3 K 1209/08.DA, HSGZ 2010, 149 ff.).
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