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   VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03 (3)   

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https://dejure.org/2005,27631
VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03 (3) (https://dejure.org/2005,27631)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20.01.2005 - 7 E 867/03 (3) (https://dejure.org/2005,27631)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 7 E 867/03 (3) (https://dejure.org/2005,27631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Hochbegabung und Härtefallprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03
    Nach geltendem Schülerbeförderungskostenrecht kommt es also nicht mehr entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs an, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss gekennzeichnet war (vgl. Hess. StGH, Beschl. v. 25.07.1984 - P. St. 962 -, StAnz. S. 1581, u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. S. 1585; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -, ESVGH 53, 130).

    Mit dieser Formulierung wird aber nicht der frühere Begriff des Bildungsgangs aufgegriffen, sondern an die Regelung der §§ 11 bis 13 HSchG angeknüpft, welche in der Mittelstufe nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Beschl. v. 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 -, v. 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - und v. 17.01.2003, a. a. O.; Köller/Achilles, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, 9. Nachlieferung 2003, § 161, Anm. 9.3.3).

    Weitere eigenständige Bildungsgänge der Mittelstufe sieht das Gesetz nicht vor; das gilt nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 17.01.2003, a. a. O.) sowohl für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Freien Waldorfschulen als auch für diejenigen von Gymnasien mit einem humanistischen Unterrichtsangebot; besondere pädagogische, weltanschauliche und religiöse Ausprägungen sowie unterschiedliche Sprachenfolgen sind mithin schülerbeförderungskostenrechtlich ohne Belang (vgl. Köller, a. a. O., § 161, Rdnr. 9.3.5; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03
    Mit dieser Formulierung wird aber nicht der frühere Begriff des Bildungsgangs aufgegriffen, sondern an die Regelung der §§ 11 bis 13 HSchG angeknüpft, welche in der Mittelstufe nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Beschl. v. 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 -, v. 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - und v. 17.01.2003, a. a. O.; Köller/Achilles, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, 9. Nachlieferung 2003, § 161, Anm. 9.3.3).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03
    Nach geltendem Schülerbeförderungskostenrecht kommt es also nicht mehr entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs an, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss gekennzeichnet war (vgl. Hess. StGH, Beschl. v. 25.07.1984 - P. St. 962 -, StAnz. S. 1581, u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. S. 1585; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -, ESVGH 53, 130).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03
    Nach geltendem Schülerbeförderungskostenrecht kommt es also nicht mehr entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs an, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss gekennzeichnet war (vgl. Hess. StGH, Beschl. v. 25.07.1984 - P. St. 962 -, StAnz. S. 1581, u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. S. 1585; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -, ESVGH 53, 130).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Die vom Beklagten hiergegen herangezogene Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 2. Januar 2003, - 7 ZU 4019/00 -) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da das hessische Schülerbeförderungskostenrecht nicht entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne eines Abschlusses gekennzeichnet ist, sondern allein auf den Abschluss am Ende der Mittelstufe abstellt (vgl. die ausführlichen Nachweise bei VG Darmstadt, Urteil vom 20. Januar 2005, - 7 E 867/03 -, Juris, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Januar 2003, - 7 ZU 4019/00 -, NVwZ-RR 2003, 433; Beschluss vom 17. Januar 2003, - 7 ZU 2265/02 -, ESVGH 53, 130).
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