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   OVG Thüringen, 17.12.2003 - 7 F 884/01   

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OVG Thüringen, 17.12.2003 - 7 F 884/01 (https://dejure.org/2003,79319)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 (https://dejure.org/2003,79319)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 7 F 884/01 (https://dejure.org/2003,79319)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Bebauungszusammenhang; Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.12.2003 - 7 F 884/01
    Ein Ortsteil in diesem Sinne ist ein Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17.Februar1984 - 4C55.81 - DÖV 1984, 855 = BRS 42 Nr. 94).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.12.2003 - 7 F 884/01
    Maßgebend ist, wie weit eine aufeinander folgende Bebauung trotz etwaiger Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 2.März2000 - 4B15.00 - BRS 63 Nr. 99 = BauR 2000, 1310).
  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen)

    Gegen diesen Bescheid erhob der Vater des Klägers als damaliger Eigentümer der Flurstücke c und d nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage, die der Senat durch Urteil vom 17.12.2003 (Aktenzeichen 7 F 884/01) zurückwies.

    Die dem streitgegenständlichen Bodenordnungsplan zugrunde liegende Wertermittlung sei bereits Gegenstand eines Urteils des Flurbereinigungssenats vom 17.12.2003 (7 F 884/01) gewesen.

    Für die Wertermittlung folgt hieraus gemäß § 44 Abs. 1 FlurbG, dass die Werte der Grundstücke nach den §§ 27 bis 33 FlurbG zu ermitteln sind (vgl. etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.04.1998 - 9 K 28/97 -, AgrarR 1999, 257 = VIZ 1999, 553; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.08.1996 - 8 K 2/95 -, AgrarR 1997, 297 = RdL 1997, 296 = RzF - 1 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG; OVG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98.G - Senatsurteile vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, RzF - 9 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG - und vom 18.10.2006 - 7 F 465/04 -).

    In seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, das die Überprüfung der Wertermittlung der vom Vater des Klägers in das Bodenordnungsverfahren eingebrachten Flurstücke c_ und d_ zum Gegenstand hatte, hat der Senat hierzu weiter ausgeführt:.

    Soweit der Kläger nunmehr geltend macht, die der Wertermittlung zugrunde gelegte Sammlung an Kauffällen sei nach betrachtetem Zeitraum, Aktualität und eingebundenen Gemarkungen nicht ausreichend, muss er sich entgegenhalten lassen, dass die seinerzeit durch seinen Vater gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erhobene Klage durch das rechtskräftige Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2003 (7 F 884/01) abgewiesen worden war.

    Dieses Gutachten war seinerzeit von einem wesentlich höheren Wert der Einlage des Klägers des Parallelverfahrens 7 F 27/09 ausgegangen, als sich bei einer Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren - unter Berücksichtigung des sog. Halbteilungsgrundsatzes des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes - ergibt (vgl. dazu schon das Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -).

  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen)

    Der Vater des Klägers im Parallelverfahren 7 F 34/09 erhob als damaliger Eigentümer der Flurstücke c und d nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, die der erkennende Senat durch Urteil vom 17.12.2003 (Aktenzeichen 7 F 884/01) abwies.

    Für die Wertermittlung folgt hieraus gemäß § 44 Abs. 1 FlurbG, dass die Werte der Grundstücke nach den §§ 27 bis 33 FlurbG zu ermitteln sind (vgl. etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.04.1998 - 9 K 28/97 -, AgrarR 1999, 257 = VIZ 1999, 553; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.08.1996 - 8 K 2/95 -, AgrarR 1997, 297 = RdL 1997, 296 = RzF - 1 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG; OVG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98.G - Senatsurteile vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, RzF - 9 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG - und vom 18.10.2006 - 7 F 465/04 -).

    In seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, das die Überprüfung der Wertermittlung der vom Vater des Klägers des Parallelverfahrens 7 F 34/09 in das Bodenordnungsverfahren eingebrachten Flurstücke c und d zum Gegenstand hatte, hat der Senat hierzu weiter ausgeführt:.

    Dieses Gutachten war seinerzeit von einem wesentlich höheren Wert der Einlage des Klägers ausgegangen, als sich bei einer Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren - unter Berücksichtigung des sog. Halbteilungsgrundsatzes des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes - ergibt (vgl. dazu schon das Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -).

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

    Zwar ist § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG, der eine interessengerechte Regelung zur Bodenwertbestimmung bereithält, auf das Bodenordnungsverfahren entsprechend anwendbar (BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 C 5.02 - Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 1 S. 3; vgl. auch OVG Weimar, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 7 F 884/01 - RzF - 9 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG S. 3; OVG Greifswald, Urteil vom 16. April 1998 - 9 K 28/97 - juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Brandenburg, 08.04.2004 - 8 D 68/01

    Landwirtschaftsanpassungsrecht, Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum,

    Mit in fremdem Eigentum stehenden landwirtschaftlichen Gebäuden bebaute Grundstücke im Außenbereich, wie sie hier die Funktionalflächen der Milchviehanlage darstellen, sind als - wenn auch als in verschiedener Hinsicht besondere Bewertungsprobleme aufwerfendes - Bauland anzusehen und gem. § 29 FlurbG nach ihrem Verkehrswert zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschluss v. 4. Februar 1991 - 5 B 91.90 - NVwZ 1992, 786 ff.; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.; OVG Weimar, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 7 F 884/01 -, S. 5 d. E.A.; der Sache nach ebenso bereits die Entscheidung des Senats vom 10. April 2001 - 8 D 3/01.G - a.A. - nicht Bauland oder Bauflächen i.S.d. § 29 Abs. 1 FlurbG - OVG Magdeburg, Urteil vom 13. August 1996 - 8 K 2/95 -, RdL 1997, 296 ff.).
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