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   VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04   

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https://dejure.org/2004,23440
VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04 (https://dejure.org/2004,23440)
VG Kassel, Entscheidung vom 27.02.2004 - 7 G 354/04 (https://dejure.org/2004,23440)
VG Kassel, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - 7 G 354/04 (https://dejure.org/2004,23440)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95

    Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen für Lernmittel in freiwilligen

    Auszug aus VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04
    Einmalige Leistungen i. S. v. § 21 Abs. 1 BSHG oder auch i. S. v. § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG scheiden damit aus (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.03.1996 - 5 C 32/95 - zitiert nach juris: für den Fall einer freiwilligen Blockflötenarbeitsgemeinschaft).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04
    Im Streitfall fehlt es bereits an einem Anordnungsanspruch, denn die Antragstellerin hat keinen Anspruch gegenüber dem Antragsgegner auf Übernahme von 220, 00 EUR für den Ende März 2004 geplanten Schüleraustausch mit der Partnerschule in L. Auch wenn die Kosten für den geplanten Schüleraustausch zum notwendigen Lebensunterhalt der Antragstellerin i. S. v. § 12 BSHG gehören mögen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.02.1995 - 5 C 2/93 - zitiert nach juris: für den Fall mehrtägiger Klassenfahrten bei minderjährigen und schulpflichtigen Schülern), so fallen sie dennoch nicht unter den Bedarf, der durch einmalige Leistungen gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1 a Nr. 3 BSHG zu decken ist, weil es sich nicht um einen schulbedingten zwingenden Bedarf handelt, sondern der Antragstellerin die Teilnahme an dem Schüleraustausch ohne schulisch bedingte Nachteile freigestellt ist.
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04
    Wegen der in Verfahren wie der vorliegenden Art gleichsam erfolgenden (vorläufigen) Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache durch die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach einem stattgebenden Beschluss sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs besonders hoch anzusetzen (vgl. Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 12. Auflage, § 123 Rn. 14 und 24; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rn. 241; BVerwG, Beschluss vom 16.08.1978, Az.: 1 WB 112.78, E 63, S. 112 ff.).
  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 10 TG 743/04

    Keine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, einem hilfebedürftigen Schüler die

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 27. Februar 2004 - 7 G 354/04 - wird zurückgewiesen.
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