Rechtsprechung
VG Kassel, 10.02.2004 - 7 G 56/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensweise Gewährung von Rezeptgebühren und Praxisgebühren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs bei vorläufiger Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache; Erreichung der Belastungsgrenze des § 62 Sozialgesetzbuch Fünftes ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 10.02.2004 - 7 G 56/04
- VG Kassel, 18.02.2004 - 7 G 56/04
- VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …
Auszug aus VG Kassel, 10.02.2004 - 7 G 56/04
Wegen der in Verfahren wie der vorliegenden Art gleichsam erfolgenden (vorläufigen) Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache durch die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach einem stattgebenden Beschluss sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs besonders hoch anzusetzen (…vgl. Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 12. Auflage, § 123 Rn. 14 und 24;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rn. 241; BVerwG, Beschluss vom 16.08.1978, Az.: 1 WB 112.78 , E 63, S. 112 ff.).
- VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Sozialhilfemitteln; so …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 10. Februar 2004 - 7 G 56/04 - ist insoweit wirkungslos, als damit der Antragsgegner verpflichtet worden ist, den Antragstellern ein über den Betrag von 33, 84 EUR hinausgehendes Darlehen zu bewilligen.
Rechtsprechung
VG Kassel, 18.02.2004 - 7 G 56/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 10.02.2004 - 7 G 56/04
- VG Kassel, 18.02.2004 - 7 G 56/04
- VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
Wird zitiert von ...
- SG Leipzig, 16.12.2004 - S 8 KR 540/04
Ersatz von Arzneimittelkosten für das Medikament "Methionin Stada"-Tabletten; …
Mit In-Kraft-Treten des GMG am 01. Januar 2004 steht ein Anspruch auf gesonderte Übernahme von Rezept- und Praxisgebühren dem Sozialhilfeempfänger nicht mehr zu, da ein diesbezüglicher Bedarf durch die dem Sozialhilfeempfänger bewilligten Regelsätze bereits als abgegolten gilt (VG Kassel, Beschluss vom 18.02.2004, Az: 7 G 56/04).