Weitere Entscheidung unten: ArbG Koblenz, 23.07.2007

Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07   

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ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07 (https://dejure.org/2007,38262)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.02.2007 - 7 Ga 25/07 (https://dejure.org/2007,38262)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 7 Ga 25/07 (https://dejure.org/2007,38262)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine plötzliche Veränderung der Arbeitszeit für allein erziehende Mutter!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96

    Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07
    Zunächst ist die allgemeine Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zuweisung bestimmter Arbeitszeiten im bestehenden Arbeitsverhältnis bei Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Arbeitszeitzuweisung aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers sowohl nach der Rechtsprechung (vgl. im Hinblick auf den allg. Weiterbeschäftigungsanspruch LAG München, Urt. v. 18.09.2002, NZA-RR 2003, 269 ff.; LAG Chemnitz, Urt. v. 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff.) als auch nach der Literatur (siehe hierzu insbesondere Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.) gegeben.

    Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht auch in den Fällen der Änderung der Arbeitszeit für die vom Arbeitgeber beanspruchten Arbeitsleistung aufgrund der Ausübung des Direktionsrechts oder eines sonstigen (einseitigen) Leistungsbestimmungsrechts (vgl. BAG, Urt. v. 17.02.1998, AP Nr. 27 zu § 618 BGB [unter III 3a]; LAG Chemnitz, Urt. v. 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff. [unter 2dJ; Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07
    Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (so grundlegend schon BAG, Urt. v. 10.11.1995 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt wurden (vgl. BAG, Urt. v. 24.04.1996, AP Nr. 48 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07
    Zunächst ist die allgemeine Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zuweisung bestimmter Arbeitszeiten im bestehenden Arbeitsverhältnis bei Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Arbeitszeitzuweisung aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers sowohl nach der Rechtsprechung (vgl. im Hinblick auf den allg. Weiterbeschäftigungsanspruch LAG München, Urt. v. 18.09.2002, NZA-RR 2003, 269 ff.; LAG Chemnitz, Urt. v. 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff.) als auch nach der Literatur (siehe hierzu insbesondere Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.) gegeben.
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Rechtsprechung
   ArbG Koblenz, 23.07.2007 - 7 Ga 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,69611
ArbG Koblenz, 23.07.2007 - 7 Ga 25/07 (https://dejure.org/2007,69611)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.2007 - 7 Ga 25/07 (https://dejure.org/2007,69611)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 7 Ga 25/07 (https://dejure.org/2007,69611)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 10 Ta 253/07

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags - Abschluss eines Vergleichs

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 23.07.2007, Az.: 7 Ga 25/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 23.07.2007 - 7 Ga 25/07 - hat das Arbeitsgericht den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

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