Rechtsprechung
   FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29114
FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09 (https://dejure.org/2012,29114)
FG München, Entscheidung vom 18.06.2012 - 7 K 1217/09 (https://dejure.org/2012,29114)
FG München, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 7 K 1217/09 (https://dejure.org/2012,29114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Fehlende Abänderbarkeit der Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Behandlung als Leibrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer wiederkehrenden Leistung als dauernde Last i.R.e. Vermögensübergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen Besteuerung beim Empfänger der Versorgungsleistungen mit Ertragsanteil bei fehlender Abänderbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Besteuerung beim Empfänger der Versorgungsleistungen mit Ertragsanteil bei fehlender Abänderbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Dabei hat sich der Übergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen Erträge seines Vermögens vorbehalten, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet werden mussten (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 78).

    Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BStBl II 1992, 78) davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind, es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2011 X B 193/10, BFH/NV 1011, 980 m.w.N.).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Es kommt im Streitfall nicht darauf an, ob die erzielbaren laufenden Erträge des übergebenen Vermögens die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen abdecken, denn im Falle der Übertragung eines gewerblichen Unternehmens gegen wiederkehrende Bezüge im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge besteht eine nur in seltenen Ausnahmefällen widerlegliche Vermutung dafür, dass die Beteiligten im Zeitpunkt der Übertragung angenommen haben, der Betrieb werde auf die Dauer ausreichende Gewinne erwirtschaften, um die wiederkehrenden Leistungen abzudecken (BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Es war lediglich eine Wertsicherungsklausel vereinbart, die jedoch nur die Funktion hat, den inneren Wert des Anspruchs gegen allgemeines Währungsrisiko zu sichern und daher keine Grundlage für eine Änderung unter Berücksichtigung von Ertrags- und Bedarfsveränderungen bietet (BFH-Urteil vom 16. März 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 12).
  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Die im Streitjahr geltende gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Renten aus einer privaten Rentenversicherung ist auch auf Nachzahlungen anwendbar, deren Beginn vor 2005 liegt (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 1/10, BStBl II 2011, 915).
  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Es war lediglich eine Wertsicherungsklausel vereinbart, die jedoch nur die Funktion hat, den inneren Wert des Anspruchs gegen allgemeines Währungsrisiko zu sichern und daher keine Grundlage für eine Änderung unter Berücksichtigung von Ertrags- und Bedarfsveränderungen bietet (BFH-Urteil vom 16. März 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 12).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 193/10

    Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BStBl II 1992, 78) davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind, es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2011 X B 193/10, BFH/NV 1011, 980 m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Allerdings führt selbst eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO dann nicht zur Annahme einer abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteil vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848).
  • BFH, 05.12.1980 - VI R 118/79

    Der Annahme einer Leibrente stehen eine Wertsicherungsklausel, das Erlöschen der

    Auszug aus FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
    Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel ist im Gegenteil gerade ein Hinweis darauf, dass durch diese die Gleichmäßigkeit der Zahlungen in besonderem Maße gesichert werden sollen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1980 VI R 118/79, BStBl II 1981, 165).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Dies sei eine eindeutige und klare vom Versorgungsbedürfnis des Übergebers unabhängige Vereinbarung (Urteil des FG München vom 18. Juni 2012  7 K 1217/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht