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   FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08   

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https://dejure.org/2010,19399
FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08 (https://dejure.org/2010,19399)
FG München, Entscheidung vom 22.10.2010 - 7 K 1396/08 (https://dejure.org/2010,19399)
FG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 7 K 1396/08 (https://dejure.org/2010,19399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Passivierungsaufschub für Darlehensverbindlichkeit, die nur aus einem künftigen Liquidationsüberschuss zu bedienen ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer gewinnwirksamen Auflösung von Darlehensverbindlichkeiten in der Steuerbilanz; Rangrücktrittsvertrag für den Fall der Überschuldung einer GmbH ohne Bezugnahme auf die Möglichkeit einer Tilgung aus sonstigem freien Vermögen

  • Betriebs-Berater

    Kein Passivierungsaufschub bei Darlehensbefriedigung aus einem Liquidationsüberschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Passivierungsaufschub für auch aus einem künftigen Liquidationsüberschuss zu bedienende Darlehensverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Passivierungsaufschub für auch aus einem künftigen Liquidationsüberschuss zu bedienende Darlehensverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Passivierungsaufschub für auch aus einem künftigen Liquidationsüberschuss zu bedienende Darlehensverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 945
  • EFG 2011, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.05.2007 - I R 36/06

    Rangrücktritt des Gläubigers steht Passivierung von Zinsverbindlichkeiten einer

    Auszug aus FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08
    Dieser Auffassung habe sich auch der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 16. Mai 2007 (I R 36/06, BFH/NV 2007, 2252) angeschlossen.

    Die gemäß § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche Klagebefugnis resultiert daraus, dass der Körperschaftsteuerbescheid in mehrfacher Hinsicht Bindungswirkung entfaltet: gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 1a) KStG in der Fassung vom 22. April 1999, BGBl. I S. 817 (KStG 1999) hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens, gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1999 für den Körperschaftsteuerbescheid eines Verlustrücktragsjahres hinsichtlich des Verlusts und gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG 1999 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG 1997 für die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes hinsichtlich des Einkommens (BFH-Urt. vom 16. Mai 2007 I R 36/06, BFH/NV 2007, 2252).

    Da eine Minderung der Schuld nicht eintritt, ist die von einem Rangrücktritt betroffene Verbindlichkeit unverändert als Passivposten in der Bilanz auszuweisen (BFH-Urt. vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581; vom 16. Mai 2007 in BFH/NV 2007, 2252 m.w.N.).

    Es werden nicht nur künftige Gewinne belastet, sondern das gegenwärtig vorhandene Vermögen des Schuldners, das nicht zur Befriedigung anderer Gläubiger eingesetzt werden muss (BFH-Urt. vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581; vom 16. Mai 2007 I R 36/06, BFH/NV 2007, 2252).

  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08
    Da eine Minderung der Schuld nicht eintritt, ist die von einem Rangrücktritt betroffene Verbindlichkeit unverändert als Passivposten in der Bilanz auszuweisen (BFH-Urt. vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581; vom 16. Mai 2007 in BFH/NV 2007, 2252 m.w.N.).

    Es werden nicht nur künftige Gewinne belastet, sondern das gegenwärtig vorhandene Vermögen des Schuldners, das nicht zur Befriedigung anderer Gläubiger eingesetzt werden muss (BFH-Urt. vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581; vom 16. Mai 2007 I R 36/06, BFH/NV 2007, 2252).

    Eine derartige Vereinbarung kommt nach dem wirtschaftlichen Gehalt einem auflösend bedingtem Erlass mit Besserungsabrede gleich (BFH in BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581).

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08
    Der abstrakte Rechtsbegriff des qualifizierten Rangrücktritts sei von der Rechtsprechung erst im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2001 (BGHZ 146, 264) geprägt worden.
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08
    Mit Schriftsatz vom 27. August 2010 beantragte die Klägerin das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Großen Senats im anhängigen Verfahren GrS 1/10 auf den Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH vom 7. April 2010 (I R 77/08, BFHR 228, 533, BStBl II 2010, 739) zum sogenannten subjektiven Fehlerbegriff.
  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08
    Mit Schriftsatz vom 27. August 2010 beantragte die Klägerin das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Großen Senats im anhängigen Verfahren GrS 1/10 auf den Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH vom 7. April 2010 (I R 77/08, BFHR 228, 533, BStBl II 2010, 739) zum sogenannten subjektiven Fehlerbegriff.
  • BFH, 06.11.2007 - I B 50/07

    Bilanzierung der Rückzahlungsverpflichtung aus kapitalersetzendem Darlehen

    Auszug aus FG München, 22.10.2010 - 7 K 1396/08
    26 2.2.1 Eine betrieblich veranlasste Verbindlichkeit muss in Handelsbilanz und Steuerbilanz ausgewiesen werden, solange nicht der Gläubiger dem Schuldner die Schuld gemäß § 397 BGB erlässt oder sich ergibt, dass die Verbindlichkeit aus sonstigen Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt zu werden braucht (st. Rspr., vgl. BFH-Beschl. vom 6. November 2007 I B 50/07, BFH/NV 2008, 616 m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2011 - I R 100/10

    Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt - Bilanzierung von

    Der gegen die entsprechend geänderten Steuerbescheide 1999 erhobenen Klage gab das Finanzgericht München mit Urteil vom 22. Oktober 2010  7 K 1396/08, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 554, statt.
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