Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,52224
FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21 (https://dejure.org/2022,52224)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21.10.2022 - 7 K 150/21 (https://dejure.org/2022,52224)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - 7 K 150/21 (https://dejure.org/2022,52224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,52224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    FGO § 100 Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2
    Berücksichtigung von Aufwendungen für nur von einem Ehegatten genutztes Arbeitszimmer

  • IWW

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1, 2 EStG

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung, Beschäftigungsort, Streitjahr, Werbungskosten, Lebensmittelpunkt, Einkommensteuerbescheid, Bundesfinanzhof, Eigentumswohnung, Familienwohnsitz, eigener Hausstand, Einspruchsentscheidung, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Aufwendungen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Vom Konto des anderen Ehegatten geleistete Mietzahlungen für die Zweitwohnung als Aufwendungen im Rahmen einer doppelten..

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen für Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Mietzahlungen eines Ehegatten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung bei dem die doppelte Haushaltsführung begründenden anderen Ehegatten als eigene Werbungskosten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
    Denn eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn am Beschäftigungsort zugleich der Lebensmittelpunkt liegt (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - VI R 16/14 -, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511).

    Dies gilt auch, wenn der Lebensmittelpunkt beiderseits berufstätiger Ehegatten zu bestimmen ist, die während der Woche und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres am Beschäftigungsort zusammenleben (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - VI R 16/14 -, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511).

    Allerdings hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - VI R 16/14 -, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; BFH, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 -, juris).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z.B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - VI R 16/14 -, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511).

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
    Anders als in den Fällen, in denen die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nur von einem Ehegatten genutztes Arbeitszimmer (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 23. September 2009 - IV R 21/08 -, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337) oder von Drittaufwand bei verwandten Angehörigen (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375) zu beurteilen ist, ist im Streitfall die Nutzung einer Wohnung bzw. die Führung eines weiteren Haushalts zusammen mit dem gemeinsamen Kind gegeben.
  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
    Anders als in den Fällen, in denen die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nur von einem Ehegatten genutztes Arbeitszimmer (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 23. September 2009 - IV R 21/08 -, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337) oder von Drittaufwand bei verwandten Angehörigen (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375) zu beurteilen ist, ist im Streitfall die Nutzung einer Wohnung bzw. die Führung eines weiteren Haushalts zusammen mit dem gemeinsamen Kind gegeben.
  • BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
    Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt) Bezugsperson zu verorten (BFH, Beschluss vom 9. Februar 2015 - VI B 80/14 -, juris).
  • BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
    Allerdings hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - VI R 16/14 -, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; BFH, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 -, juris).
  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21
    Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Hauptbezugsperson zur verorten (BFH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - VI B 4/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht