Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9085
FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/2007 (https://dejure.org/2009,9085)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 7 K 1954/2007 (https://dejure.org/2009,9085)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 7 K 1954/2007 (https://dejure.org/2009,9085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufwandsentschädigung für das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers eines Außendienstprüfers einer Rentenversicherung als Arbeitslohn

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung einer Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers für das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers; Verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr. 12 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Anerkennung der Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes als steuerfreie ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 S. 2; ; EStG § 3 Nr. 50; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3; ; LStR 1999 Abschn. 13 Abs. 3 S. 1; ; LStR 2000 R 13 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstprüfers einer Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstprüfers einer Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszimmer eines Außendienstprüfers einer Rentenversicherung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Mittelpunkt der Betätigung
    Besonderheiten zur Bestimmung der qualitativen Schwerpunkttätigkeit
    Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07
    Die Aufwandsentschädigung sei auch im Bundeshaushalt veranschlagt, so dass die Auszahlung aus einer öffentlichen Kasse erfolge und nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG Steuerfreiheit eintrete, was nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1998 (2 BvL 10/95) nicht von der Finanzverwaltung überprüft werden dürfe.

    Er sieht sich darin durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) zu § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG bestärkt (vgl. dazu auch Senatsentscheidung vom 21. Oktober 1994 VI R 15/94, BFHE 175, 368, BStBl II 1995, 142).

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07
    Bezüglich der Einsprüche gegen die geänderten Bescheide für 2001 - 2005 gab das Finanzamt zur Begründung an, dass die Aufwandsentschädigung nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 29.11.2006 VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308) nur dann nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG als steuerfrei anzusehen sei, soweit sie auf Aufwendungen entfalle, die den Empfänger zum Werbungskostenabzug berechtigten.

    Nach diesen Grundsätzen hat der BFH in einem ähnlichen Fall einer Außendienstprüferin (BFH-Urteil vom 29.11.2006 VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308) § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG nicht angewandt, da deren damalige Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar gewesen seien.

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07
    Ein gesondertes Rechtsverhältnis etwa aus Vermietung und Verpachtung war nicht beabsichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 11 K 98/08

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines

    27 2. Die Aufwandsentschädigung ist indes insoweit nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, als sie den als Werbungskosten abzugsfähigen Betrag der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht überschreitet (s auch FG Nürnberg, Urteil vom 23. April 2009 7 K 1954/2007, juris).

    b) Zwar bestimmt sich der qualitative Schwerpunkt eines Außenprüfers regelmäßig durch die Prüfung im Betrieb, d.h. vor Ort (z.B. FG Nürnberg, Urteil vom 23. April 2009 7 K 1954/2007, juris), dies muss jedoch nicht zwingend so sein (s BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 97/01).

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

    Es klang oben bereits an, dass der nach dem MFW-Erlass pauschale Freibetrag von 2.496 EUR im Normkontext des EStG - insbesondere im Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG von 1.000 EUR und auch unter Berücksichtigung der in der mündlichen Verhandlung diskutierten Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, § 9 Abs. 5 EStG und zu einer früheren Gesetzesfassung FG Nürnberg, Urteil vom 23. April 2009 7 K 1954/2007, juris) - nach dem Verständnis des Senats als durchaus großzügig bemessen anzusehen ist (ebenso der "mindestens" steuerfreie Betrag von 200 EUR gemäß R 3.12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LStR).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12068/11

    Lohnsteuer

    Die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer stellt typischerweise die Vor- und Nachbereitung dieser Tätigkeit dar und macht selbst nicht den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit aus (so etwa in dem Fall des FG Nürnberg, Urteil vom 23. April 2009 - 7 K 1954/2007, juris; im Grundsatz zustimmend Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. November 2009 - 11 K 98/08, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2010, 711).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht