Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 18.12.2003 - 7 K 2323/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zeitweiliger Ausschluss eines Schülers vom Unterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht nach Gewaltandrohung unter Schülern; Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsgrundlage für den Unterrichtsausschluss; Schwerwiegende oder wiederholte Verfehlungen eines Schülers; Verhältnismäßigkeit der erzieherischen Maßnahme
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 18.12.2003 - 7 K 2323/03
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2004 - 9 S 95/04
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 9 S 95/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2258
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Freiburg, 11.09.2003 - 2 K 1642/03
Gewalt gegenüber einem Lehrer rechtfertigt den Schulausschluss
Auszug aus VG Sigmaringen, 18.12.2003 - 7 K 2323/03
Würde ein derartiges Verhalten, wie es vom Antragsteller gezeigt wurde, nicht durch eine Maßnahme wie die vorliegende geahndet, bestünde die Gefahr, dass die Gewaltschwelle in der Schule nach und nach sinkt, mit der Folge, dass Lehrer und Schüler zunehmend der Gefahr ausgesetzt wären, dass Schüler in Konfliktfällen gewalttätig werden (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 11.09.2003 - 2 K 1642/03 -).
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2004 - 9 S 95/04
Zur Rechtfertigung eines zeitweiligen Ausschlusses vom Schulunterricht wegen …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. Dezember 2003 - 7 K 2323/03 - wird zurückgewiesen.