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   FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13   

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https://dejure.org/2014,50760
FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13 (https://dejure.org/2014,50760)
FG München, Entscheidung vom 15.12.2014 - 7 K 2748/13 (https://dejure.org/2014,50760)
FG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 7 K 2748/13 (https://dejure.org/2014,50760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag - Umfang der betrieblichen Nutzung - Beweis des ersten Anscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 42/09

    Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2012 (VIII R 42/09, BB 2013, 277) sei von einer privaten Nutzung von im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugen nicht auszugehen, wenn gleichartige Fahrzeuge im Privatvermögen vorhanden seien.

    33 Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 berufen, in dem ausgeführt wird, dass der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, entkräftet ist, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09, BStBl II 2013, 365 m.w.N.).Im vom BFH entschiedenen Fall wurde im Betriebsvermögen ein Porsche 911 und im Privatvermögen ein Porsche 928 S 4 gehalten.

    Die privaten Fahrzeuge sind den betrieblichen Fahrzeugen in Status und Gebrauchswert jedoch nicht vergleichbar (BFH in BStBl II 2013, 365).

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 und vom 1. März 2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505).

    Die allgemein gehaltene Angabe als "Dienst" erlaubt es nicht, die Aufzeichnungen mit vertretbarem Aufwand auf die materielle Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2012 VI R 33/10 BStBl II 2012, 505).

  • FG München, 20.07.2007 - 13 K 1877/04

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Beleg der nicht als

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Denn allein durch die Angabe des Namens und der Anschrift werden noch keine schützenswerten Interessen des Patienten berührt (vgl. Urteil des Finanzgericht München vom 20. Juli 2007 13 K 1877/04, PFB 2008, 6).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 34/07

    Keine Anwendung der 1%-Regelung für zur Privatnutzung ungeeigneten Dienstwagen

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Etwas anderes gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07, BFHE 224, 108, BStBl II 2009, 381).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein Sachverhalt dargelegt (und im Zweifelsfall nachgewiesen) wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526 und vom 1. März 2012 VI R 33/10, BStBl II 2012, 505).
  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 60/06

    Privatnutzung von Dienstfahrzeugen - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Soweit keine besonderen Umstände hinzutreten, kann das Finanzgericht aufgrund der Anscheinsbeweisregel regelmäßig davon ausgehen, dass eine private Nutzung stattgefunden hat (BFH-Urteil vom 19. Mai 2009 VIII R 60/06, BFH/NV 2009, 1974).
  • BFH, 19.03.2014 - X R 46/11

    Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts sowohl in einem

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Eine fast ausschließlich betriebliche Nutzung setzt einen betrieblichen Nutzungsanteil von mindestens 90 % voraus (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2014 X R 46/11, BFH/NV 2014, 1143 m.w.N.).
  • BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05

    1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

    Auszug aus FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).
  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 82/11

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, private Pkw-Nutzung, Fahrtenbuch

  • FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07

    Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Soweit das FG seine Entscheidung unter Bezugnahme auf die von ihm zitierte finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. u.a. FG München, Urteil vom 15.12.2014 - 7 K 2748/13, juris, Rz 27; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.06.2013 - 2 K 1191/12, juris, Rz 18) tragend auch damit begründet hat, dass bei Vorliegen nicht ordnungsgemäßer Fahrtenbücher ein Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung im Rahmen von § 7g EStG ausscheidet, ist es allerdings von einem teilweise unzutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen.
  • FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages

    Daraus folgert die finanzgerichtliche Rechtsprechung, dass nicht ordnungsgemäße Fahrtenbücher nicht als Nachweis anzuerkennen seien (vgl. Beschluss des FG Düsseldorf vom 04.01.2011 12 V 3841/10 A (E), Juris; Urteil des FG München vom 15.12.2014 7 K 2748/13, Juris; Urteil des Sächsisches FG vom 28.07.2016 8 K 1799/15, Juris; Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 12.6.2013 2 K 1191/12, Juris).
  • FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17

    Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch

    Daraus folgert die finanzgerichtliche Rechtsprechung, dass nicht ordnungsgemäße Fahrtenbücher nicht als Nachweis anzuerkennen seien (FG Düsseldorf, Beschluss vom 4.1.2011 12 V 3841/10 A (E), Juris; FG München, Urteil vom 15.12.2014 7 K 2748/13, Juris; Sächsisches FG, Urteil vom 28.7.2016 8 K 1799/15, Juris; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.6.2013 2 K 1191/12, Juris, NZB X B 219/13 als unzulässig verworfen).
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