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   VG Arnsberg, 25.03.2010 - 7 K 3613/08   

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https://dejure.org/2010,82543
VG Arnsberg, 25.03.2010 - 7 K 3613/08 (https://dejure.org/2010,82543)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 7 K 3613/08 (https://dejure.org/2010,82543)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 (https://dejure.org/2010,82543)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 15 A 838/10

    Rechtmäßigkeit einer sog. nachwirkenden Veranlagung zu Beiträgen eines

    So zu Recht bereits VG Arnsberg, Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 -, Urteilsabdruck S. 24 f.

    Mit dem Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 -, Urteilsabdruck S. 19 ff. (mit zahlreichen weiteren Nachweisen), ist § 25 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 HS 2 RuhrVG dahin auszulegen, dass die Heranziehung zu einem nachwirkenden Beitrag auch für solche Aufwendungen erfolgen kann, die der Mitgliedergruppe, der das seine Teilnahme einschränkende Mitglied im beklagten Verband angehört, zuzuordnen sind; eines Nachweises einer konkret-individuellen Verursachung der Aufwendungen durch das seine Teilnahme einschränkende Mitglied bedarf es für dessen Heranziehung zu einem nachwirkenden Beitrag nicht, auch wenn das Gesetz in § 25 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 HS 2 RuhrVG von der Heranziehung für Aufwendungen spricht, die durch das seine Teilnahme einschränkende Mitglied verursacht wurden und die nach der Teilnahmeeinschränkung nicht vermieden werden können.

    Schon das Verwaltungsgericht Arnsberg hat überzeugend darauf hingewiesen, siehe insoweit dessen wiederholt bemühtes Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 -, Urteilsabdruck S. 32 f., dass sich die Nutzung der Anlagen des Beklagten im vorliegend interessierenden Gewässergütebereich durch die Summe aller Bewertungseinheiten im Veranlagungsjahr ausdrückt, wobei mit Blick auf § 28a Abs. 2 RuhrVS die Summe der Bewertungseinheiten der Abwasser einleitenden Mitglieder im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RuhrVG entscheidend ist, durch die zuvor auch Kosten verursacht worden sind.

  • VG Arnsberg, 02.09.2010 - 7 K 3678/08

    Beanstandung der Erhebung des Allgemeinen Reinhaltungsbeitrags betreffend die

    vgl. Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg, Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 - Rapsch, DÖV 1987, 793, 797; ders., Wasserverbandsrecht, München 1993, Rdnr. 281.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72/04 -, NVwZ 2005, 1184; OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 1980, a.a.O.; VG Arnsberg, Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 -.

  • VG Arnsberg, 02.09.2010 - 7 K 3251/09

    Erhebung eines Allgemeinen Reinhaltungsbeitrages

    26 vgl. Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg, Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 - Rapsch, DÖV 1987, 793, 797; ders., Wasserverbandsrecht, München 1993, Rdnr. 281.

    40 vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72/04 -, NVwZ 2005, 1184; OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 1980, a.a.O.; VG Arnsberg, Urteil vom 25. März 2010 - 7 K 3613/08 -.

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