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   FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97   

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https://dejure.org/1999,6482
FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97 (https://dejure.org/1999,6482)
FG München, Entscheidung vom 24.08.1999 - 7 K 4140/97 (https://dejure.org/1999,6482)
FG München, Entscheidung vom 24. August 1999 - 7 K 4140/97 (https://dejure.org/1999,6482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung eines Teils einer Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis; Einordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1248
  • NZG 2000, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97
    Derart hohe Gewinntantiemen hätten im Zweifel den Charakter einer "Gewinnabschöpfung" (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 - I R 50/94 -, BStBI II 1995, 549).

    Für die Praxis: Nach Ansicht des BFH haben derart hohe Gewinntantiemen im Zweifel den Charakter einer Gewinnabschöpfung (BFH v. 5.10.1994, BStBl II 1995, 549).

  • BFH, 08.04.1997 - I R 66/96

    Überstundenvergütungen als vGA

    Auszug aus FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97
    Wie die Rechtsprechung aber in anderem Zusammenhang mehrfach ausgesprochen hat, kennzeichnet es die Arbeit eines Geschäftsführers, dass er sich in anderer Weise als ein "normaler" Angestellter mit dem Wohl und Wehe der Kapitalgesellschaft identifiziert (z.B. BFH-Urteil vom 8. April 1997 - I R 66/96 -, BFH/NV 1997, 804).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 4/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen

    Auszug aus FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97
    Entsprechend kann auch eine Gewinntantieme, die die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zu zahlen verspricht, eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein, wenn sie - dem Grunde und/oder der Höhe nach nicht dem entspricht, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft deren Geschäftsführer als Tätigkeitsentgelt versprechen würde (z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 - I R 4/95 -, BFH/NV 1996, 437).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 74/99

    Gewinntantieme als vGA

    In diesem Zusammenhang muss nicht im Einzelnen erörtert werden, ob und inwieweit eine an sich unüblich hohe Tantieme steuerlich deshalb anerkannt werden kann, weil der Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße von den Eigenschaften und Fähigkeiten des Geschäftsführers abhängt und der Kapitaleinsatz demgegenüber von nur untergeordneter Bedeutung ist (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 24. August 1999 7 K 4140/97, EFG 1999, 1248; Neyer, Deutsches Steuerrecht 1998, 229, 230).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 88/99

    Bemessungsgrundlage

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1248 veröffentlicht.
  • BFH, 15.03.2000 - I R 73/99

    VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses

    In diesem Zusammenhang muss nicht im Einzelnen erörtert werden, ob und inwieweit eine an sich unüblich hohe Tantieme steuerlich deshalb anerkannt werden kann, weil der Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße von den Eigenschaften und Fähigkeiten des Geschäftsführers abhängt und der Kapitaleinsatz demgegenüber von nur untergeordneter Bedeutung ist (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 24. August 1999 7 K 4140/97, EFG 1999, 1248; Neyer, Deutsches Steuerrecht 1998, 229, 230).
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