Rechtsprechung
VG Köln, 29.03.2012 - 7 K 5031/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer zahnärztlichen Approbation nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZHG; Notwendigkeit des Bestehens der zahnärztlichen Prüfung im Geltungsbereich des ZHG; Erforderlichkeit eines Ausbildungsnachweises als Zahnarzt für Zahnärzte aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 13 B 595/10
Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation nach einer außerhalb des …
Auszug aus VG Köln, 29.03.2012 - 7 K 5031/11
vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2010 - 13 B 595/10 -, Rn. 16, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2000 - 13 A 2563/97 -, Rn. 8 ff., juris.vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2010 - 13 B 595/10 -, Rn. 18, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 13 A 2563/97
Erteilung der deutschen Approbation als Zahnarzt; Anerkennung eines …
Auszug aus VG Köln, 29.03.2012 - 7 K 5031/11
vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2010 - 13 B 595/10 -, Rn. 16, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2000 - 13 A 2563/97 -, Rn. 8 ff., juris.
- VG Köln, 24.02.2015 - 7 K 2901/12
Anspruch eines in Russland ausgebildeten Arztes auf Erteilung einer Approbation …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Gerichtsakte des Verfahrens 7 K 5031/11 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.Dr. Dr. Schubert, Gutachten vom 01.11.2012 im Verfahren VG Köln, 7 K 5031/11.
Zugleich betont Prof. Dr. Dr. Schubert, dass der Umfang des Anteils von Ausbildung am Phantom im Rahmen der Vorklinik in Deutschland größer ist (vgl. Bl. 301 f. GA 7 K 5031/11).
Soweit er den Bereich Zahnersatzkunde trotz der aufgezeigten Unterschiede im Ergebnis nicht für defizitär im Vergleich zur deutschen Ausbildung hält, beruht das u.a. auf seiner Einschätzung, wonach er den hohen Anteil des Erlernens handwerklich-zahntechnischer Fertigkeiten für "nicht mehr zeitgemäß" hält (Bl. 338 GA 7 K 5031/11).
Die fachlichen Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Schubert im Verfahren 7 K 5031/11 zum Studium der Stomatologie in der früheren Sowjetunion und dessen Unterschiede zur deutschen Zahnarztausbildung lassen sich auf das vorliegende Verfahren übertragen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2016 - 13 A 897/15
Verpflichtungsklage betreffend die Erteilung einer Approbation als Zahnarzt; …
im Verfahren 7 K 5031/11. - VG Köln, 10.05.2016 - 7 K 5065/14
Anspruch eines armenischen Zahnarztes auf Erteilung der deutschen zahnärztlichen …
Der Hinweis des Klägers auf die Ausführungen des Prof. Dr. T. im Verfahren 7 K 5031/11 gehen insoweit fehl.Die Feststellungen in dem Verfahren 7 K 5031/11 betreffen die zahnmedizinische Ausbildung in der Ukraine und haben bereits daher keine Aussagekraft für das vorliegende Verfahren.
- VG Köln, 31.10.2012 - 7 K 2901/12
Anspruch auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt gem. § 2 ZHG i.d.F.v. …
vgl. zu diesem Aspekt bereits VG Köln, Beschluss vom 29.03.2012 - 7 K 5031/11 -, Rn. 18, juris.