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   FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5074/96 Kg   

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https://dejure.org/1998,10303
FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5074/96 Kg (https://dejure.org/1998,10303)
FG Münster, Entscheidung vom 25.02.1998 - 7 K 5074/96 Kg (https://dejure.org/1998,10303)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 7 K 5074/96 Kg (https://dejure.org/1998,10303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 960
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5074/96
    In dieser Zeit sei das Existenzminimum, das nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 29.05.1990 - 1 BvL 20, 26/84, 1 BvL 4/86 -, BStBl II 1990, 653) steuerfrei bleiben müsse, durch eigene Einkünfte des Kindes nicht erreicht worden.
  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 6634/99

    Schädliche Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    (2) Demgegenüber wird das im vorliegenden Fall vom Beklagten vertretene Ergebnis, wonach auch der "Übergangsmonat" mit einzubeziehen ist, im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut bejaht (vgl. FG Münster, Urteil vom 25.02.1998 7 K 5074/96 Kg, EFG 1998, 960 - rkr.; FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 22. Mai 1998 4 K 3050/97, EFG 1999, 33 - rkr.).
  • FG Nürnberg, 03.04.2000 - VII 375/99

    Berücksichtigung der im letzten Ausbildungsmonat

    Damit seien im Hinblick auf § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG auch Einkünfte, die im letzten Ausbildungsmonat nach Abschluß der Berufsausbildung erzielt worden seien, bei der Berechnung der kindergeldschädlichen Einkünfte zu berücksichtigen (so z. B. das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25.2. 1998 VII K 5.074/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 960).
  • FG München, 28.07.1999 - 1 K 4774/97

    Einkommensgrenze Kindergeld/-freibetrag verfassungskonform

    Die Fixierung einer starren Einkommensgrenze als Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.2.1998 - 7 K 5074/96 Kg -, EFG 1998, 960 und Jachmann in Kirchhof/Söhn, EStG, § 32 Rdn. A 51).
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