Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 07.06.2004 - 7 K 5808/02 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewinn mindernde Rücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens (Ansparrücklage); Gewinnminderung durch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berührende Aufwendungen; Rechtfolge einer Unangemessenheit ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ansparabschreibungen für ein Porsche Cabrio und weitere Fahrzeuge
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Kürzung der Ansparrücklage wegen Unangemessenheit der beabsichtigten Investition
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Ansparabschreibung - Angemessenheit wird nicht geprüft
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ansparrücklage bei Unangemessenheit der beabsichtigten Investition
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 7g Abs. 3 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
Volle Ansparrücklage auch bei unangemessener Investition - rechtsportal.de (Leitsatz)
EStG § 7g Abs. 3 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
Volle Ansparrücklage auch bei unangemessener Investition
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Repräsentationsaufwendung Agentur-Pkw - Die Finanzverwaltung prüft die Angemessenheit!
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Finanzverwaltung nimmt Angemessenheitsprüfung vor
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ansparrücklage bei Unangemessenheit der beabsichtigten Investition
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.06.2004 - 7 K 5808/02 E
- BFH - X R 29/04
Papierfundstellen
- DB 2005, 135
- EFG 2004, 1671
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.06.2004 - 7 K 5808/02
Dementsprechend sind bei mehreren künftigen Investitionen die einzelnen Rücklagen in der Buchführung jeweils getrennt zu behandeln ( vgl. BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 BFHE 197, 448 BStBl II 2002, 385). - BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85
Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.06.2004 - 7 K 5808/02
Auch dann, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftgutes unangemessen sind, ist das Wirtschaftsgut nach allgemeinen Grundsätzen als Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren; eine Aufteilung in einen angemessenen und einen unangemessenen Teil ist insoweit nicht zulässig (BFH vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85 BFHE 150, 558 BStBl II 1987, 853).
- BFH, 10.10.2017 - X R 33/16
Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer …
Entgegen der Auffassung des FG bestätige der BFH in seinem Urteil vom 25. März 2015 X R 14/12 (…BFH/NV 2015, 973) die Rechtsauffassung des FG Düsseldorf vom 7. Juni 2004 7 K 5808/02 (EFG 2004, 1671).(1) Soweit die Auffassung vertreten wird, für die Bildung der Ansparrücklage seien tatbestandsmäßig allein die voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten maßgeblich, nicht jedoch die spätere (Sonder-)AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des entsprechenden Wirtschaftsguts (Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2004, 1671, Rz 20; Blümich/Brandis, § 7g a.F. EStG Rz 82; Pohl in Bordewin/Brandt, § 4 EStG Rz 2305), wird verkannt, dass § 7g Abs. 3 EStG a.F. eine noch über das Maß einer Sonderabschreibung hinausgehende Vorverlagerung fiktiver AfA-Beträge zur Finanzierungserleichterung einer späteren Investition bewirkt und sich bereits im Zeitpunkt der Rücklagenbildung gewinnmindernd auswirkt (Herlinghaus, EFG 2004, 1672).
- FG München, 01.03.2016 - 6 K 2162/14
Ist bei der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3, 6, 7 EStG 2006 die …
- Das Finanzgericht Düsseldorf habe mit Urteil vom 7. Juni 2004 (7 K 5808/02) entschieden, dass eine Ansparrücklage auch dann gebildet werden könne, wenn die auf die betreffenden Wirtschaftsgüter entfallende Abschreibung wegen der Unangemessenheit des Aufwandes später nicht in vollem Umfang als Betriebsausgabe abziehbar sein sollte.Das Urteil des FG Düsseldorf vom 7. Juni 2004 (7 K 5808/02, EFG 2004, 1671) ist insoweit überholt.