Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 13.01.1999 - 7 K 7/95 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Nachträglichkeit im Rahmen der Änderung eines Steuerbescheids; Zusammenfallen von Steuerbescheid und Änderungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 638
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96
Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.01.1999 - 7 K 7/95
Das Tatbestandsmerkmal "nachträglich" besagt, daß die Berechtigung zur Berichtigung erst dann besteht, wenn der wegen der zeitlich unzutreffenden Erfassung eines Tatbestandsmerkmals angefochtene Bescheid aufgehoben oder geändert worden ist ( vgl. BFH-Beschluß vom 10.11.1997 GrS 1/96, BStBl II 1998, 83 ).Wie die Entscheidung des Großen Senats (GrS 1/96 a.a.O.) erkennen läßt, sind mit der Aufhebung oder Änderung von Bescheiden materiell-rechtliche Auswirkungen (z.B. Möglichkeiten der Bilanzberichtigung) verbunden, die je nach zeitlicher Reihenfolge ihres Eintritts zu unzutreffender Besteuerung führen können.
- BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.01.1999 - 7 K 7/95
Auch besteht für eine pragmatische Lösung des Interessenkonflikts in dem Sinne, wie sie der BFH in seiner Entscheidung vom 6.5.1994 (VI R 47/93, BStBl II 1994, 715) getroffen hat, wonach vor Aufhebung eines rechtswidrigen Haftungsbescheides zur Vermeidung der Verjährungsfolgen ein formell korrekter Pauschalierungsbescheid erlassen werden kann, kein Bedürfnis.
- BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. …
Entgegen einer vereinzelt vertretenen Auffassung (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 1999 7 K 7/95 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 638; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 127 AO Rz 6; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO § 127 Rz 10) komme es im Rahmen der Voraussetzungen des § 127 AO nicht auf den Charakter der Vorschriften an, sondern darauf, ob eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können.Weder sei mit einem rechtsfehlerhaften Bescheid eine Konkurrenzlage des § 174 Abs. 4 AO geschaffen worden, um eine Berichtigung durchführen zu können (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 1, BStBl II 1998, 83) noch sei bis zum Zeitpunkt des Ergehens der Einspruchsentscheidung Festsetzungsverjährung eingetreten (FG Düsseldorf, Urteil in EFG 1999, 638).
Die Vorschrift zieht somit die verfahrensrechtliche Konsequenz daraus, dass der andere Bescheid nunmehr eine "widerstreitende Steuerfestsetzung" enthält, wie sie das Gesetz nach seiner amtlichen Überschrift zu § 174 AO voraussetzt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 1, BStBl II 1998, 83, unter C.II.1. der Gründe; im Ergebnis gl.A. Urteile des FG Düsseldorf in EFG 1999, 638; vom 30. Oktober 2003 15 K 7289/00 F, EFG 2004, 160;… Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 174 AO Rz 48).
aa) Der angefochtene Bescheid wurde vorliegend --anders als in den vom FG Düsseldorf in EFG 1999, 638 und in EFG 2004, 160 entschiedenen Fällen-- innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen.
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 10 K 3288/08
Anfechtung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils zwischen Ehegatten …
Erst wenn feststeht, dass, objektiv betrachtet, der Schuldner überhaupt einen Gegenwert für seine Zuwendung erhalten hat oder ihm eine werthaltige Gegenleistung versprochen worden ist, besteht Anlass zu prüfen, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Verfügung des Schuldners Freigebigkeit, wenn auch nur zum Teil, bezweckt war (vgl. zum Vorstehenden auch Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 1. Dezember 1998 296231 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 638 m.w.N.). - FG Köln, 25.05.2005 - 14 K 2275/01
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten …
Die Kläger berufen sich insoweit auf die Urteile des FG Düsseldorf in EFG 1999, 638 und 2004, 160.Der vereinzelt in der Rechtsprechung (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.1999 7 K 7/95E, EFG 1999, 638) und von einem Teil des Schrifttums (Tipke/Kruse, AO/FGO, § 127 AO Tz. 6;… von Wedelstädt, Beermann, steuerliches Verfahrensrecht, § 127 AO, Rdn. 10) vertretenen Ansicht, dass die §§ 172 ff. AO nicht als Vorschriften über das Verfahren im Sinne des § 127 AO anzusehen seien, mag sich der Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 3205/05
Zulässigkeit der Erfassung von Mieterlösen einer Grundstücks-GbR bei den …
Dort wurde bisher schon vertreten, dass aus dem Wortlaut der Norm ("nachträglich") folge, dass erst nach tatsächlich erfolgter Änderung eines unrichtigen Bescheides ein neuer Bescheid erlassen werden kann (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 30.10.2003 15 K 7289/00 F, EFG 2004, 160 und vom 13.01.1999 7 K 7/95 E, EFG 1999, 638). - FG Düsseldorf, 30.10.2003 - 15 K 7289/00
Widerstreitende Steuerfestsetzung; Feststellungszeitraum; Widerstreit; Zweiter …
Dies gestattet der Finanzbehörde weder eine beliebige Reihenfolge bei der Änderung von Bescheiden (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.1999 7 K 7/95, EFG 1999, 638), noch die vorsorgliche Änderung mehrerer Bescheide nach dieser Vorschrift.