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   FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00 StB   

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FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00 StB (https://dejure.org/2002,6890)
FG Münster, Entscheidung vom 16.01.2002 - 7 K 7966/00 StB (https://dejure.org/2002,6890)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 7 K 7966/00 StB (https://dejure.org/2002,6890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen mangels positiver Zukunftsprognose

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberatungsgesetz: - Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen mangels positiver Zukunftsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 716
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Ergänzend zum bisherigen Vorbringen trägt der Kl. vor, der BFH habe mit seinem Urteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286 BStBl. II 1993, 203 ein Urteil des Hessischen FG bestätigt, das zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ergangen sei.

    Auch aus dem vom Kl. zur Begründung herangezogenen Urteil des BFH in BStBl. II 1993, 203 ergebe sich, dass die Auftraggebergefährdung nach den konkreten Beziehungen zwischen Steuerberater und Mandanten zu beurteilen sei.

    Dem Ausnahmecharkter dieser Regelung wird es deshalb nicht gerecht, wenn allein der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung keine Treuhandtätigkeit ausgeübt wird und kein Zugriff auf Fremdgelder oder Vermögensgegenstände möglich ist, entscheidende Bedeutung beigemessen wird, wie dem BFH-Urteil in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203 entnommen werden könnte.

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG finde nicht nur auf selbständige Berufsangehörige, sondern gleichermaßen auch auf angestellte Steuerberater Anwendung (BFH-Beschluss vom 08. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 892; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2000 2 K 2896/00 StB - nV -).

    Zwar hat der Kl. somit nicht das alleinige Zugriffs- und Gestaltungsrecht in Bezug auf die GmbH, für die er als Angestellter tätig wird, wie es in dem vom BFH zu beurteilenden Streitfall in BFH/NV 2000, 992 der Fall war, die Geschäftsführerstellung des Steuerberaters R und dessen Minderheitsbeteiligung hindern den Kl. jedoch nicht, nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens seine Interessen als Mehrheitsgesellschafter durchzusetzen.

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Die Nichterfüllung von Erklärungs- und Zahlungspflichten gegenüber dem FA ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte regelmäßig ein Indiz dafür, dass der Berufsangehörige , ebenso wie gegenüber dem FA, auch seine Pflichten gegenüber den Auftraggebern verletzen könnte (vgl. z.B. BFH in HFR 2000, 741 m.w.N.), daraus ergibt sich jedoch nicht im Umkehrschluss, dass keine Mandantengefährdung vorliegt, wenn die steuerlichen Pflichten nicht verletzt worden sind.
  • BFH, 18.02.2000 - VII E 2/00

    Streitwert bei Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 13, 25 Gerichtskostengesetz (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2000 VII E 2/00, BFH/NV 2000, 975).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2001 - 4 K 109/00

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen angestellten

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Das FG Baden Württemberg weist in seinem Urteil vom 30. Januar 2001 4 K 109/00 daher zutreffend darauf hin, dass auch der nicht geschäftsführungsbefugte Berufsangehörige auf Grund seiner Beteiligung an der GmbH in die Lage versetzt wird, spezielle Mandanten zu beraten, bei denen ein besonderes Gefährdungspotenzial besteht.
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Diese Voraussetzungen sind nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung zu prüfen, vom Gericht ist aber auch die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende veränderte Sachlage zu berücksichtigen, soweit sich aus dieser eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung ergibt (BFH-Urteil vom 22. August 1995, VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl. II 1995, 909).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand, - eine negative Tatsache - obliegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH dem Berufsangehörigen (vgl. BFH-Urteil vom 03. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil vom 06. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2000, 741 und Urteil vom 04. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).
  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand, - eine negative Tatsache - obliegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH dem Berufsangehörigen (vgl. BFH-Urteil vom 03. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil vom 06. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2000, 741 und Urteil vom 04. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).
  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand, - eine negative Tatsache - obliegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH dem Berufsangehörigen (vgl. BFH-Urteil vom 03. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil vom 06. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2000, 741 und Urteil vom 04. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).
  • BFH, 03.12.1999 - I B 3/99

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
    § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG finde nicht nur auf selbständige Berufsangehörige, sondern gleichermaßen auch auf angestellte Steuerberater Anwendung (BFH-Beschluss vom 08. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 892; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2000 2 K 2896/00 StB - nV -).
  • BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung

  • BFH, 27.04.1995 - VII R 13/94

    Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Führens eines

  • FG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 K 2886/00

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Eintritt desVermögensverfalls bei

  • FG Münster, 27.04.1994 - 7 K 4627/93
  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Das Finanzgericht (FG) urteilte in der in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 716 veröffentlichten Entscheidung, die in das Schuldnerverzeichnis eingetragenen fünf Haftanordnungen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie die beim Finanzamt X vorgenommenen Pfändungen von Steuererstattungsansprüchen des Klägers sprächen dafür, dass der Kläger in Vermögensverfall geraten sei.
  • BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung

    Diese Zulassungsvoraussetzung ist im Streitfall allerdings nicht schon deshalb gegeben, weil das FG Münster mit Urteil vom 16. Januar 2002 7 K 7966/00 StB (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 716) die Ansicht vertreten hat, dass der Entlastungsbeweis nicht erbracht sei, weil der Steuerberater jenes Falles wegen der von ihm nicht beherrschten desolaten Vermögenslage weiterhin dem unverminderten Druck seiner Gläubiger ausgesetzt sei und weil er bei seiner Tätigkeit als angestellter Steuerberater nicht ausreichend von seinem Arbeitgeber überwacht werden könne.
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer

    Die Beklagte hat deshalb zu Recht unter Bezugnahme auf die Urteile des FG Münster vom 23. Juni 1994 7 K 3645/93 StB (n.v.; bestätigt durch BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1019, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. August 1995 - 1 BvR 1161/95 -, Juris-Dok.) und vom 27. Februar 2002 7 K 3466/01 StB (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 716; Rev.: VII R 21/02; ebenso Urteil vom 27. April 1994 7 K 4627/93 StB, EFG 1994, 682; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736) sowie das Urteil des FG Düsseldorf vom 28. September 1994 2 K 4418/93 StB (n.v.) von dem Kläger für die zu treffende Prognose, ob durch die Weiterführung seiner Tätigkeit als Steuerberater Auftraggeberinteressen gefährdet sind, Ausführungen zu dem Umgang mit seinen Vermögensverhältnissen verlangt, aus denen sich ergibt, ob er trotz des eingeräumten Vermögensverfalls seine desolate Vermögenslage beherrscht, so dass von daher keine Gefährdung der Auftraggeberinteressen zu befürchten ist.
  • FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall; Nachweis der

    Angesichts der Tatsache, dass eine derartige Einschränkung des Wirkungsfelds faktisch einen Verzicht auf einen Teil der als Steuerberater zu erzielenden Einnahmen bedeutet und relativ leicht und von außen zunächst nicht kontrollierbar revidiert werden kann, setzt die für den Ausschluss des Gefährdungstatbestands erforderliche positive Prognose für die Zukunft in der vorliegenden Konstellation einer selbständigen Tätigkeit im Zusammenwirken mit einem "befreundeten Kollegen" nach Auffassung des Senats des weiteren voraus, dass Maßnahmen ergriffen worden sind, um den durch den Vermögensverfall bedingten Druck der Gläubiger, also die Gefahrenquelle selbst, zu mildern, z. B. durch Kontaktaufnahme mit den Gläubigern (vgl. FG Münster, Urteil vom 16.01.2002, 7 K 7966/00 StB, EFG 2002, 716; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.1999, 2 K 2594/97, 2 K 2582/98, juris).
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