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   OVG Niedersachsen, 20.10.1993 - 7 K 9/90   

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OVG Niedersachsen, 20.10.1993 - 7 K 9/90 (https://dejure.org/1993,7092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.1993 - 7 K 9/90 (https://dejure.org/1993,7092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 7 K 9/90 (https://dejure.org/1993,7092)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 769
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.1993 - 7 K 9/90
    ... Nach st. Rspr. der VGe (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 14.2.1975, BVerwGE 48, 56 = DVBl. 1975, 713) verlangt das Abwägungsgebot, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.1993 - 7 K 9/90
    Abwägungsmängel, die wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles für die Rechtsbetroffenheit des Grundstückseigentümers unerheblich (geworden) sind, kann dieser dem Planfeststellungsbeschluß nicht (mehr) mit Erfolg entgegenhalten (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.3.1983, BVerwGE 67, 74, 77 f. = DVBl. 1983, 899; Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214, 252 = DVBl. 1987, 573).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.1993 - 7 K 9/90
    Zum anderen bedarf der planfestgestellte Streckenabschnitt insofern der eigenen Planrechtfertigung, als er vor dem Hintergrund der beabsichtigten Gesamtplanung eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen muß (BVerwG, Beschluß vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 -, DVBl. 1992, 1435).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.1993 - 7 K 9/90
    Abwägungsmängel, die wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles für die Rechtsbetroffenheit des Grundstückseigentümers unerheblich (geworden) sind, kann dieser dem Planfeststellungsbeschluß nicht (mehr) mit Erfolg entgegenhalten (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.3.1983, BVerwGE 67, 74, 77 f. = DVBl. 1983, 899; Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214, 252 = DVBl. 1987, 573).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 7 K 9/90 -, unter dem Verkündungsdatum 09.11.1993 veröffentlicht in: DVBl 1994, 769) entschieden, dass ein an der Landesgrenze endender Autobahnabschnitt auch dann Gegenstand einer eigenständigen Planfeststellung sein kann, wenn er nur im Zusammenhang mit dem jenseits der Grenze anschließenden Abschnitt eine selbständige Verkehrsbedeutung besitzt.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97

    Bebauungsplan; Verkehrsstraße; Straßenbauvorhaben; Lärmschutz;

    Es reicht aus, wenn diese Verkehrsbedeutung im Zusammenhang mit dem jenseits der Grenze anschließenden Abschnitt gegeben ist und beabsichtigt ist, die beiden Teilstrecken im wesentlichen im Zusammenhang zu bauen (OVG Lüneburg, Urt. v. 20.10.1993 - 7 K 9/90 -, DVBl. 1994, 769).
  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

    Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 7 K 9/90 -, unter dem Verkündungsdatum 09.11.1993 veröffentlicht in: DVBl 1994, 769) entschieden, dass ein an der Landesgrenze endender Autobahnabschnitt auch dann Gegenstand einer eigenständigen Planfeststellung sein kann, wenn er nur im Zusammenhang mit dem jenseits der Grenze anschließenden Abschnitt eine selbständige Verkehrsbedeutung besitzt.
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OVG Niedersachsen, 09.11.1993 - 7 K 9/90 (https://dejure.org/1993,13585)
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 1993 - 7 K 9/90 (https://dejure.org/1993,13585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Landesgrenze ; Autobahnabschnitt; Planfeststellung; Verkehrsbedeutung; Teilstrecken; Streckenabschnitt; Streckenführung; Zwangspunkte; Abwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landesgrenze ; Autobahnabschnitt; Planfeststellung; Verkehrsbedeutung; Teilstrecken; Streckenabschnitt; Streckenführung; Zwangspunkte; Abwägung

Verfahrensgang

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  • DVBl 1994, 769
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 7 K 9/90 -, unter dem Verkündungsdatum 09.11.1993 veröffentlicht in: DVBl 1994, 769) entschieden, dass ein an der Landesgrenze endender Autobahnabschnitt auch dann Gegenstand einer eigenständigen Planfeststellung sein kann, wenn er nur im Zusammenhang mit dem jenseits der Grenze anschließenden Abschnitt eine selbständige Verkehrsbedeutung besitzt.
  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

    Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 7 K 9/90 -, unter dem Verkündungsdatum 09.11.1993 veröffentlicht in: DVBl 1994, 769) entschieden, dass ein an der Landesgrenze endender Autobahnabschnitt auch dann Gegenstand einer eigenständigen Planfeststellung sein kann, wenn er nur im Zusammenhang mit dem jenseits der Grenze anschließenden Abschnitt eine selbständige Verkehrsbedeutung besitzt.
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