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   VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08.MZ   

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https://dejure.org/2008,12881
VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08.MZ (https://dejure.org/2008,12881)
VG Mainz, Entscheidung vom 12.02.2008 - 7 L 34/08.MZ (https://dejure.org/2008,12881)
VG Mainz, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 7 L 34/08.MZ (https://dejure.org/2008,12881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine sofortige vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholmissbrauch; Beurteilung des Alkoholtrinkverhaltens und des Umgangs mit Alkohol i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderungen an eine vorgeschriebene Verhaltensänderung i.R.e. ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug: Entzug ist auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug ist auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betrunken auf dem Fahrrad: Führerschein weg

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Die Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,62 deutet auf chronischen Alkoholkonsum hin und rechtfertigt die Anordung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung insbesondere auf künftiges Trennvermögen hin

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    1,62 Promille auf dem Rad - Lappen futsch!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug: Entzug ist auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Radfahrerin mit 1,62 Promille: Fahrerlaubnisentzug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trunkenheit auf Fahrrad: Radfahrerin mit 1,62 Promille darf Fahrerlaubnis (fürs Auto) entzogen werden - Blutalkoholkonzentration lässt auf Abhängigkeit schließen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    4 Dies ist vorliegend der Fall, denn die Antragstellerin hat im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug, wozu auch Fahrräder gehören (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwGE 99, 249 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 10 B 10461/06.OVG -) mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 62 Promille geführt.
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    Damit wird der Situation Rechnung getragen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand häufig den Schluss zulässt, dass der Betreffende auch künftig unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen könnte und zwar gerade auch mit einem Kraftfahrzeug (so bereits BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1989, NJW 1989, S. 1623).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05

    MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr.

    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    Eine solche Sicht würde in unzulässiger Weise die von der Fahrerlaubnisverordnung aufgegriffenen gesicherten Erkenntnisse der Alkoholforschung relativieren, nach der die Gefahr, dass ein Fahrerlaubnisinhaber Alkoholkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr hinreichend sicher trennen kann, bei einem Fahrerlaubnisinhaber besteht, der so Alkohol gewöhnt ist, dass er die in § 13 Nr. 2 c FeV genannten Werte erreicht und überschreitet und gleichwohl noch mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01. Februar 2006 - 1 M 124/05 -, Juris).
  • VG Neustadt, 02.04.2007 - 3 L 295/07

    Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer

    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    Bei solchen Verkehrsteilnehmern, die bereits deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit aufweisen, liegt in der Regel ein Alkoholproblem vor, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr mit sich bringt (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 02. April 2007 - 3 L 295/07.NW - VG Ansbach, Beschluss vom 07. November 2007 - AN 10 S 07.02934 - m.w.N., Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 5 S 9.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,6

    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    Soweit das VG Potsdam in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (VG Potsdam, Beschluss vom 08. Juli 2005 - 10 L 279/05 - NJW 2006, S. 2793) im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ab einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille ohne vorangegangene Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug davon ausgeht, hierin sei noch kein eignungsausschließender Alkoholmissbrauch im Sinne der Nr. 8.1 der Anlage 4 FeV zu sehen, sondern es könne nur aufgrund des Trinkverhaltens des Betroffenen und der konkreten Verkehrsvorgeschichte aufgezeigt werden, weshalb davon auszugehen sei, dass sich eine Trunkenheitsfahrt auch mit einem Kraftfahrzeug ereignen werde, folgt die Kammer unabhängig von der Tatsache, dass die Antragstellerin bereits im Jahre 2000 mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug aufgefallen ist, diesem rechtlichen Ansatz nicht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - Juris, mit ausführlicher Begründung).
  • VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    Soweit das VG Potsdam in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (VG Potsdam, Beschluss vom 08. Juli 2005 - 10 L 279/05 - NJW 2006, S. 2793) im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ab einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille ohne vorangegangene Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug davon ausgeht, hierin sei noch kein eignungsausschließender Alkoholmissbrauch im Sinne der Nr. 8.1 der Anlage 4 FeV zu sehen, sondern es könne nur aufgrund des Trinkverhaltens des Betroffenen und der konkreten Verkehrsvorgeschichte aufgezeigt werden, weshalb davon auszugehen sei, dass sich eine Trunkenheitsfahrt auch mit einem Kraftfahrzeug ereignen werde, folgt die Kammer unabhängig von der Tatsache, dass die Antragstellerin bereits im Jahre 2000 mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug aufgefallen ist, diesem rechtlichen Ansatz nicht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - Juris, mit ausführlicher Begründung).
  • VG Ansbach, 07.11.2007 - AN 10 S 07.02934
    Auszug aus VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08
    Bei solchen Verkehrsteilnehmern, die bereits deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit aufweisen, liegt in der Regel ein Alkoholproblem vor, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr mit sich bringt (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 02. April 2007 - 3 L 295/07.NW - VG Ansbach, Beschluss vom 07. November 2007 - AN 10 S 07.02934 - m.w.N., Juris).
  • VG Oldenburg, 02.09.2008 - 7 B 2323/08

    Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Deshalb erfordert eine konsolidierte Einstellungs- und Verhaltensänderung eine nachhaltige, d. h. hinreichend motivierte und sich als ausreichend stabil erweisende Änderung des Alkoholtrinkverhaltens sowie eine Unterstützung dieses veränderten Trinkverhaltens durch eine entsprechende tiefergehende und umfassende selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und dessen Ursachen sowie die Entwicklung eines entsprechenden Problembewusstseins (VG Mainz, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 L 34/08.MZ - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt

    Deshalb erfordert eine konsolidierte Einstellungs- und Verhaltensänderung eine nachhaltige, d.h. hinreichend motivierte und sich als ausreichend stabil erweisende Änderung des Alkoholtrinkverhaltens sowie eine Unterstützung dieses veränderten Trinkverhaltens durch eine entsprechende tiefergehende und umfassende selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und dessen Ursachen sowie die Entwicklung eines entsprechenden Problembewusstseins (VG Mainz, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 L 34/08.MZ - zitiert nach juris.).
  • VG Oldenburg, 13.03.2012 - 7 B 2863/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - hier: Teilnahme am Straßenverkehr durch

    Deshalb erfordert eine konsolidierte Einstellungs- und Verhaltensänderung eine nachhaltige, d. h. hinreichend motivierte und sich als ausreichend stabil erweisende Änderung des Alkoholtrinkverhaltens sowie eine Unterstützung dieses veränderten Trinkverhaltens durch eine entsprechende tiefergehende und umfassende selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und dessen Ursachen sowie die Entwicklung eines entsprechenden Problembewusstseins (VG Mainz, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 L 34/08.MZ - zitiert nach juris), woran es hier allerdings fehlt.
  • VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Streitwert

    Deshalb erfordert eine konsolidierte Einstellungs- und Verhaltensänderung eine nachhaltige, d. h. hinreichend motivierte und sich als ausreichend stabil erweisende Änderung des Alkoholtrinkverhaltens sowie eine Unterstützung dieses veränderten Trinkverhaltens durch eine entsprechende tiefergehende und umfassende selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und dessen Ursachen sowie die Entwicklung eines entsprechenden Problembewusstseins (VG Mainz, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 L 34/08.MZ - zitiert nach juris).
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