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   BVerwG, 17.02.1993 - 7 NB 7.92   

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https://dejure.org/1993,11581
BVerwG, 17.02.1993 - 7 NB 7.92 (https://dejure.org/1993,11581)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 7 NB 7.92 (https://dejure.org/1993,11581)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 7 NB 7.92 (https://dejure.org/1993,11581)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.1993 - 7 B 117.92

    Heranziehung zu Fleischuntersuchungsgebühren - Finanzierung der Untersuchungen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 7 NB 7.92
    Auch § 24 Abs. 2 FlHG ist nicht zu entnehmen, daß die Länder bereits vor Ablauf der in der Entscheidung 88/408/EWG genannten Frist auf die dort bestimmten Pauschalgebühren festgelegt waren (ebenso im Ergebnis Beschluß des Senatsvom 13. Januar 1993 - BVerwG 7 B 117.92 -).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 7 NB 7.92
    Die Vorlagefrage betrifft die Ratsentscheidung 88/408/EWG, die der Europäische Gerichtshof nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung des Normenkontrollgerichts durchUrteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156/91 (NJW 1993, 315 = EuZW 1993, 37) ausgelegt hat.
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Beschluß vom 4. Februar 1992, der durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1993 (7 NB 7/92) aufgehoben wurde, in einem Normenkontrollverfahren ebenfalls keine Bedenken gegen die Gestaltung einer Gebührensatzung vom 18. Dezember 1991, in der die Erhebung kostendeckender Gebühren unter Einbeziehung von Reisekosten für das Fleischbeschaupersonal bejaht wurde (vgl. zum Verfahrensgang BayVGH BayVBl. 1994, 593 und zum Inhalt der abschließenden Entscheidung vom 12. März 1997 BVerwG Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

    Der damals zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluß vom 17. Februar 1993 (BVerwG 7 NB 7.92) in Übereinstimmung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156.91 (NJW 1993, 315 = EuZW 1993, 37) die vorgelegte Rechtsfrage über die Anwendung der Ratsentscheidung wie folgt beantwortet:.
  • VG Berlin, 30.03.1995 - 14 A 84.92

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Schlachttieruntersuchungen und

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