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   LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14   

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https://dejure.org/2014,76794
LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14 (https://dejure.org/2014,76794)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22.10.2014 - 7 O 12/14 (https://dejure.org/2014,76794)
LG Krefeld, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 7 O 12/14 (https://dejure.org/2014,76794)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14
    Bei einer Vielzahl von Einzelverstößen, wie vorliegend geltend gemacht, ist zunächst zu prüfen, ob eine natürliche Handlungseinheit vorliegt (BGHZ 33, 163; BGHZ 146, 318; Köhler-Bornkamm, aaO, § 12 Rz. 1.149 m.w.N.).

    Das ist dann der Fall, wenn es sich um mehrere zeitlich nicht zu weit auseinander liegende Einzelverstöße handelt, die in einem engen Zusammenhang stehen und durch eine auch für Dritte äußerlich erkennbare Zugehörigkeit zu einer Einheit sich auszeichnen (BGHZ 146, 318).

  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

    Auszug aus LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14
    Bei einer Vielzahl von Einzelverstößen, wie vorliegend geltend gemacht, ist zunächst zu prüfen, ob eine natürliche Handlungseinheit vorliegt (BGHZ 33, 163; BGHZ 146, 318; Köhler-Bornkamm, aaO, § 12 Rz. 1.149 m.w.N.).

    Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die einzelnen Zuwiderhandlungen in der Weise zusammenhängen, dass sie gleichartig sind und unter wiederholter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen wurden (BGHZ 33, 163).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schuldner ein vorangegangenes Angebot des Gläubigers nicht angenommen, sondern durch ein ausreichendes Gegenangebot ersetzt hat (§ 150 Abs. 2 BGB), etwa indem er der Schuldner die Unterlassungsverpflichtung enger fasst (vgl. BGH GRUR 2006, 878).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14
    Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von zumutbaren Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (BGH NJW 1993, 1076-Straßenverengung; OLG Köln, GRUR 2008, 365; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 412).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 11 U 19/09

    Umfang der Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus LG Krefeld, 22.10.2014 - 7 O 12/14
    Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von zumutbaren Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (BGH NJW 1993, 1076-Straßenverengung; OLG Köln, GRUR 2008, 365; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 412).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer

    Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (Az. 7 O 12/14) wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt , das Urteil des Landgerichts Krefeld, Az. 7 O 12/14, vom 22.10.2014 abzuändern und die Klage (insgesamt) abzuweisen.

  • LG Kleve, 12.06.2015 - 7 O 25/14
    Bezug genommen wird insbesondere auf die - beiden Beteiligten Parteien bekannten - Verfahren vor der Kammer mit dem Az. 7 O 7/14, 7 O 8/14, 7 O 11/14, 7 O 12/14, 7 O 23/14, 7 O 28/14 und 7 O 33/14 sowie die - teilweise - zugehörigen Berufungsverfahren.
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