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   LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15   

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https://dejure.org/2016,8313
LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15 (https://dejure.org/2016,8313)
LG München I, Entscheidung vom 21.04.2016 - 7 O 5930/15 (https://dejure.org/2016,8313)
LG München I, Entscheidung vom 21. April 2016 - 7 O 5930/15 (https://dejure.org/2016,8313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Zum patentrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Anbieten von Serverressourcen für Smartphones und Tablets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Patentverletzung durch eine Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

  • rewis.io

    Patentverletzung durch Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum patentrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Anbieten von Serverressourcen für Smartphones und Tablets

  • lto.de (Kurzinformation)

    Etappensieg für TLI über Flickr und Pinterest

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Aussetzung von Verletzungsrechtsstreit wegen anhängiger Nichtigkeitsklage

  • juve.de (Kurzinformation)

    Digitale Bilder: Marathon siegt in erster Runde gegen Yahoo und Pinterest

  • juve.de (Kurzinformation)

    Patentstreit: Bosch Jehle und Grünecker begleiten Marathon-Yahoo-Friedensschluss

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Ein Patentanspruch ist im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und den Zeichnungen ergeben; andernfalls dürfen diese nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGHZ 189, 330 = Mitt. 2011, 355; GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).

    Dabei ist die Patentschrift in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und der Patentanspruch im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung un den bildlichen Darstellungen in den Zeichnungen ergeben (BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).

    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge).

    Eine Offenbarung ohne Beanspruchung (vgl. BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung) liegt nicht vor.

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Damit kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGHZ 202, 288 = Mitt.

    2014, 574; GRUR 2014,1237 - Kurznachrichten).

    Dieser Aussetzungsmaßstab wird durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit dem Stichwort "Kurznachrichten" (GRUR 2014, 1237), anders als dies die Beklagten glauben machen wollen, in Randnummer 4 Satz 1 bestätigt.

  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    2010, 426; GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Die Beschränkung eines Patents, die sich daraus ergibt, dass der Patentinhaber das Schutzrecht gegenüber einem Angriff auf den Rechtsbestand nur eingeschränkt verteidigt, kann im Verletzungsverfahren schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Diese Beschränkung ist auch der Auslegung des Klagepatents zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. Artikel 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung).

    Die Überlegungen des Fachmanns, die dieser anstellen muss, um zu der abgewandelten Ausführung zu kommen, müssen derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass er die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002 - 519 - Schneidmesser II, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag und damit an dem Gebot des Art. 1 des Auslegungsprotokolls ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH, GRUR 2011, 313 Randnummer 35 - Crimpwerkzeug IV).

    Die Überlegungen des Fachmanns, die dieser anstellen muss, um zu der abgewandelten Ausführung zu kommen, müssen derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass er die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002 - 519 - Schneidmesser II, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. Artikel 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung).

    Gemäß dem Formsteineinwand ist eine angegriffene Ausführungsform dann nicht vom Schutzbereich des Klagepatents erfasst, wenn sie mit der Gesamtheit ihrer Merkmale im Stand der Technik vorweggenommen ist; dabei ist es erforderlich, dass sich die angegriffene Ausführungsform als Ganzes aus dem Stand der Technik ergibt oder jedenfalls nahegelegt und damit nicht erfinderisch ist (BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; GRUR 1999, 914 - Kontaktfederblock; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Es ist also anhand objektiver Gesichtspunkte das technische Problem zu bestimmen, das durch die Erfindung tatsächlich bewältigt wird (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 - Formstein).

    Gemäß dem Formsteineinwand ist eine angegriffene Ausführungsform dann nicht vom Schutzbereich des Klagepatents erfasst, wenn sie mit der Gesamtheit ihrer Merkmale im Stand der Technik vorweggenommen ist; dabei ist es erforderlich, dass sich die angegriffene Ausführungsform als Ganzes aus dem Stand der Technik ergibt oder jedenfalls nahegelegt und damit nicht erfinderisch ist (BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; GRUR 1999, 914 - Kontaktfederblock; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Neuheitsschädlich offenbart kann zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung mit dem Stichwort "Olanzapin" (GRUR 2009, 382) auch dasjenige sein, was im Patentanspruch und in der Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt ist, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern "mitgelesen" wird.
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Ausreichend ist dabei aber, wenn das Mittel im Ausland zu einer patentgemäßen Vorrichtung vervollständigt wird, die dann wiederum bestimmungsgemäß nach Deutschland gelangt (BGH GRUR 2007, 313, 315 - Funkuhr II).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15
    Die Einbeziehung einer vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichenden angegriffenen Ausführungsform in den Schutzbereich eines Patents im Sinne einer äquivalenten Verletzung setzt dreierlei voraus (BGH GRUR 2015, 361, 363 - Kochgefäß): Die Ausführungsform muss erstens das der Erfindung zugrunde liegende Problem mit zwar abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln lösen.
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 22/97

    Kontaktfederblock

  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4a O 33/01

    Sohlen für Sportschuhe

  • LG München I, 19.05.2011 - 7 O 8923/10

    Patentverletzungsverfahren: Zurückweisung eines verspäteten Antrags auf

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 16945/15

    Patentverletzung durch das Anbieten von Software zur Verwaltung digitaler Bilder

    Zu deren nach § 10 PatG erforderlichen Inlandsbezug siehe auch die Parallelentscheidung LG München 7 O 5930/15, BeckRS 2016, 07658.
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