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   BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57   

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BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57 (https://dejure.org/1957,136)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1957 - VII P 4.57 (https://dejure.org/1957,136)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1957 - VII P 4.57 (https://dejure.org/1957,136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 17, 22, 79; WahlO zum PersVG §§ 1, 8, 20

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 324
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57
    Deshalb ist weder Raum für eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten noch über die von dem Beschwerdeführer hilfsweise begehrte Feststellung, daß die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1957 - BVerwGE 4, 357 -).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Dementsprechend war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 22 BPersVG a.F. geklärt, daß die Ungültigkeit der Wahl auch auf Gründe gestützt werden kann, die erst nach Ablauf der 14tägigen Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - BVerwGE 5, 324; Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 - ZBR 1962, 21; Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - ZBR 1962, 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00

    Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung -

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des Klägers kann nicht auf das Wahlanfechtungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz Bezug genommen und argumentiert werden, dieses Verfahren, das keinen ausdrücklichen gesetzlichen Begründungszwang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.1957, - BVerwGE 5, 324 = PersV 1958/59, 205) und auch keine ausdrückliche gesetzliche Präklusionsregelung kenne, zeige, dass dem Interesse an rascher Feststellung der Gültigkeit einer Wahl, d.h. an Vermeidung ungebührlicher Verzögerungen der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses auch ohne solche Präklusion jedenfalls durch eine Begrenzung der verwaltungsgerichtlichen Amtsermittlung auf zwar nicht notwendig zuvor gerügte, aber offenkundige bzw. sich aufdrängende Wahlfehler Rechnung getragen werden könne (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1992 a.a.O.; siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 11.03.1997 - 22 TL 3981/96 -, PersR 1998/26 = ESVGH 47, 174).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Gerade weil die Offizialmaxime die Gerichte berechtigt und verpflichtet, bei ihrer Entscheidung über einen zulässig erhobenen Anfechtungsantrag auch nachträglich vorgetragene, ja sogar überhaupt nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 5, 324), kommt in diesen Verfahren der Begrenzung des den Gerichten obliegenden Untersuchungsauftrages durch den Antrag des Anfechtenden eine besondere Bedeutung zu (vgl. auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand Januar 1991, § 25 Rdnr. 27; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl. 1990, § 25 Rdnr. 15).
  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62

    Rechtsmittel

    Danach seien an den personalvertretungsrechtlichen Begriff der Gewerkschaft keine anderen Anforderungen zu stellen als im Arbeitsrecht; nur Tariffähigkeit und Streikwilligkeit seien unter den Verbänden der Beamten nicht zu fordern, da dies mit ihrem Wesen unvereinbar wäre (BVerwG, Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 -).

    Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, daß über den Begriff der Gewerkschaft - auch im personalvertretungsrechtlichen Sinne - eine gefestigte Rechtsprechung besteht, daß sich auch der VII. Senat in seinem Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 - auf den Boden dieser Rechtsprechung gestellt hat und daß im Bereich des Personalvertretungsrechts - soweit es sich um Beamtenorganisationen handelt - mit Ausnahme der Tariffähigkeit und der Streikbereitschaft die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie auf dem Gebiete des Arbeitsrechts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1957 - VII P 4.57 -, BVerwGE 5, 324 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 1 = PersV 1959, 209, vom 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 -, Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 = DVBl. 1991, 1204 = PersR 1991, 337 = PersV 1992, 76 = RiA 1992, 204 = ZfPR 1991, 169, vom 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 -, a. a. O., vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 -, BVerwGE 106, 378 = Buchholz 251.7 § 22 NWPersVG Nr. 4 = PersR 1998, 516 = ZfPR 1999, 18, und vom 28. Mai 2009 - 6 PB 11.09 -, Buchholz 251.91 § 25 SächsPersVG Nr. 1 = NVwZ-RR 2009, 690 = PersR 2009, 364 = PersV 2009, 383.
  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 6.62

    Anfechtung der Wahl zum Lehrerpersonalrat - Gewerkschaftseigenschaft des

    Danach seien an den personalvertretungsrechtlichen Begriff der Gewerkschaft keine anderen Anforderungen zu stellen als im Arbeitsrecht; nur Tariffähigkeit und Streikwilligkeit seien unter den Verbänden der Beamten nicht zu fordern, da dies mit ihrem Wesen unvereinbar wäre (BVerwG, Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 -).

    Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, daß über den Begriff der Gewerkschaft - auch im personalvertretungsrechtlichen Sinne - eine gefestigte Rechtsprechung besteht, daß sich auch der VII. Senat in seinemBeschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 - auf den Boden dieser Rechtsprechung gestellt hat und daß im Bereich des Personalvertretungsrechts - soweit es sich um Beamtenorganisationen handelt - mit Ausnahme der Tariffähigkeit und der Streikbereitschaft die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie auf dem Gebiete des Arbeitsrechts.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Rektors als Dienststellenleiter einer

    Dazu gehört eine eigene korporative Verfassung, die Fähigkeit, Vermögen zu besitzen, und die Legitimation, die Gestaltung der dienstrechtlichen Verhältnisse durchzuführen(Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - [Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 1]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

    Die vorgenannten Entscheidungen nehmen ihrerseits Bezug auf den Beschluß vom 5. November 1957 in BVerwGE 5, 324, wo die Auffassung vertreten worden ist, aus § 22 des damals geltenden Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 ergebe sich nicht das Erfordernis einer Begründung der Anfechtung einer Personalratswahl beim Verwaltungsgericht, und deswegen fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für die Annahme, daß das Gericht seiner Nachprüfung und Entscheidung lediglich die innerhalb der Anfechtungsfrist vorgebrachten Gründe zugrundelegen dürfe.
  • BVerwG, 06.02.1959 - VII P 9.58

    Rechtsmittel

    Dies entspricht der vom erkennenden Senat im Beschluß vom 5. November 1957 (BVerwGE 5, 324 [BVerwG 05.11.1957 - VII P 4/57]) vertretenen Auffassung, von der abzugehen der vorliegende Fall keine Veranlassung bietet.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII P 15.73

    Listenvertreter - Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Einreichungsfrist

    Die häufig zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. Februar 1957 (ZBR 1957, 209) - bestätigt durch den Beschluß des Senatsvom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 - (BVerwGE 5, 324 [BVerwG 05.11.1957 - VII P 4/57]) - befaßt sich mit der nachträglichen, d.h. nach der Unterzeichnung, aber nicht nach der Einreichung des Wahlvorschlages vorgenommenen Änderung, die ohne Zustimmung aller Unterzeichner ungültig ist.
  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 3.70

    Unterbrechung der Stimmauszählung bei einer Wahl zur Personalvertretung -

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61

    Begründetheit der Anfechtung der Wahl eines Personalrats - Anforderungen an das

  • VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85

    Geheime Wahl des Personalrats; Nebenraum als Wahlzelle

  • VGH Hessen, 06.01.1988 - BPV TK 811/87

    Ausschluß aus dem Personalrat

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII P 19.62

    Anfechtung der Wahl eines Personalrates wegen einer gefälschten

  • BVerwG, 23.01.1959 - VII P 2.58

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1958 - P 4/58

    Gültigkeit von Unterschriften auf Wahlvorschlägen; Erledigung der Hauptsache

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1986 - 15 S 2643/85

    Personalratswahl im Schulbereich

  • BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62

    Rechtmäßigkeit der Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1962 - P L 2/61

    Wahl eines Lehrerpersonalrats für die Dienststelle Schulaufsichtskreis;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1961 - 4 A 1/60

    Fortführung eines eingeleiteten Verfahrens zur Ungültigerklärung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1977 - 5 A 7/77

    Anfechtung und Ungültigkeit einer Personalratswahl; Kräfte im Rahmen einer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1960 - P 3/60

    Sittenwidrige Wahlbeeinflussung bei der Neuwahl eines Personalrates; Wählbarkeit

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60

    Ungültigkeit einer Wahl zum Bezirkspersonalrat; Wählbarkeit eines Kandidats zum

  • VGH Hessen, 29.09.1976 - BPV TK 12/76
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