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   LG Kaiserslautern, 01.12.2022 - 7 Qs 8/22   

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https://dejure.org/2022,34936
LG Kaiserslautern, 01.12.2022 - 7 Qs 8/22 (https://dejure.org/2022,34936)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 01.12.2022 - 7 Qs 8/22 (https://dejure.org/2022,34936)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 7 Qs 8/22 (https://dejure.org/2022,34936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Pflichtverteidigung: Beiordnungsgründe - Steuersache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fall einer notwendigen Verteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung regelmäßig gegeben.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 02.09.2015 - 56 Qs 1/15

    Pflichtverteidiger, Bestellung, Steuerstrafverfahren, Akteneinsicht

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 01.12.2022 - 7 Qs 8/22
    Eine laienhafte oder intuitive Einschätzung der Rechtslage, wie sie bei Normen des Kernstrafrechts regelmäßig möglich ist, genügt nicht (vgl. LG Essen, Beschluss vom 02.09.2015, Az.: 56 Qs 1/15).

    Deshalb ist in Steuerstrafverfahren wegen der Schwierigkeit der Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers regelmäßig geboten (LG Essen, Beschluss vom 02.09.2015, Az.: 56 Qs 1/15; LG Braunschweig, Beschluss vom 17.09.2020, Az.: 11 Qs 182/20).

  • LG Freiburg, 18.08.2015 - 8 Qs 7/15

    Pflichtverteidiger, Ausländer

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 01.12.2022 - 7 Qs 8/22
    Im Einzelfall, insbesondere bei sehr einfach gelagerten Fällen, kann dies auch anders sein (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 18.08.2015, Az.: 8 Qs 7/15; LG Magdeburg, Beschluss vom 20.04.2016, Az.: 24 Qs 37/16).

    In solchen Fällen ist regelmäßig wegen Unfähigkeit zur Selbstverteidigung ein Verteidiger beizuordnen (LG Freiburg, Beschluss vom 18.08.2015, Az. 8 Qs 7/15; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140, Rn. 30b).

  • LG Braunschweig, 17.09.2020 - 11 Qs 182/20

    Pflichtverteidiger, Bestellung, Steuerstrafverfahren

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 01.12.2022 - 7 Qs 8/22
    Deshalb ist in Steuerstrafverfahren wegen der Schwierigkeit der Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers regelmäßig geboten (LG Essen, Beschluss vom 02.09.2015, Az.: 56 Qs 1/15; LG Braunschweig, Beschluss vom 17.09.2020, Az.: 11 Qs 182/20).
  • LG Magdeburg, 20.04.2016 - 24 Qs 37/16

    Notwendige Verteidigung in Steuerstrafsachen: Auseinandersetzung mit

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 01.12.2022 - 7 Qs 8/22
    Im Einzelfall, insbesondere bei sehr einfach gelagerten Fällen, kann dies auch anders sein (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 18.08.2015, Az.: 8 Qs 7/15; LG Magdeburg, Beschluss vom 20.04.2016, Az.: 24 Qs 37/16).
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