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   BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 120/81   

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https://dejure.org/1982,6149
BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 120/81 (https://dejure.org/1982,6149)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1982 - 7 RAr 120/81 (https://dejure.org/1982,6149)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 (https://dejure.org/1982,6149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ruhen des Anspruchs auf Unterhaltsgeld bei Erkrankung - Teilnahme an beruflicher Bildungsmaßnahme

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Nicht schon der bloße Anspruch auf Rente bewirkt das Ruhen des Anspruchs auf Alhi; nach dem unmißverständlichen Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 1 AFG muß ein dort genannter Anspruch zuerkannt sein, um die Ruhenswirkung auszulösen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand Oktober 1985, § 118 Anm. 3; Schönefelder/Kranz/ Wanka, Komm zum AFG, § 118 Rdz. 20).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Die aus dieser - auf Praktikabilitätserwägungen beruhenden (vgl insoweit allgemein zur Typisierung BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 -, AuB 1983, 155 f) - Typisierung heraus geschaffenen Pauschalen können nicht mit der Argumentation in Frage gestellt werden, die Aufwendungen fielen überhaupt nicht an.
  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R

    Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen

    Danach ist unabhängig von der Anwesenheitspflicht der regelmäßige Besuch der im Ausbildungsplan vorgesehenen Veranstaltungen Voraussetzung für die Teilnahme und damit für einen Anspruch auf Unterhaltsgeld (BSG Urteile vom 10. Oktober 1979 - 7 RAr 10/78 - SozR 4100 § 44 Nr. 22 und vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - nicht veröffentlicht; vgl auch Hennig/Kühl/ Heuer/Henke, Komm zum AFG, § 34 Anm 2.1 und 2.2, Stand: Februar 1987; Richter in Gagel, Komm zum AFG, Stand: Januar 1998, § 34 RdNr 48; Niesel, Komm zum SGB III, 1998, § 153 RdNr 3 ff und § 160 RdNr 19 ff).
  • LSG Sachsen, 09.01.2020 - L 3 AL 147/18

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht nicht, wenn der Arbeitslose eine ruhensbegründende Leistung nicht realisiert, etwa den Leistungsantrag unterlässt (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - juris Rdnr. 15; Düe, Rdnr. 5; Schmitz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2. Aufl., 2019], § 156 Rdnr. 12; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III [Stand 7/19, Dezember 2019], § 156 Rdnr. 16).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Altersrentenbezug, Verzicht

    Die Beklagte kann daher, wie der Senat zum Anspruch auf Uhg entschieden hat, auf den § 118 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entsprechend Anwendung findet (§ 44 Abs. 7 AFG), Uhg nicht deshalb verweigern, weil der Antragsteller versäumt hat, Krankengeld zu beantragen (Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - nicht veröffentlicht).
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