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   BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80   

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BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80 (https://dejure.org/1981,21018)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 7 RAr 20/80 (https://dejure.org/1981,21018)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 (https://dejure.org/1981,21018)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    (BSG SozR 2200 5 1501 Nr ?; BSGE 47, 180 = SozR 2200 5 15012 ' 5 1501 Nr. 11; BGHZ 10, 14;.

    Ob die Entscheidung der Tatsacheninstanz eine Tatsachenfeststellung ist (so BGHZ 10, 14, 16 f; BVerwG aaO), oder ob die Tatsacheninstanz lediglich einen Rechtsbegriff anwendet, der einen irrevisiblen Beurteilungsßpielraum enthält (so BAGE 7, 290, 301), ist streitig.

    In beiden Fällen obliegt dem Revisionsgeriöht die Prüfung, ob das Berufungsgericht von einem zutreffenden Begriff der groben Fahrlässigkeit ausgegangen ist (BGHZ 10, 14, 16 f; BAGE 7, 2909 504; BVerwG AP 5 78 BBG Nr. 1).

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Nach den vom Kläger nicht gerügten Feststellungen des LSG wäre die Zahlung der Alhi ab 42. Dezember 4975 unterbliebeh, wenn der Kläger seiner Anzeigepflicht genügt hätte; der für die Rückforderung nach 5 452 Abs. 4 Nr. 4 AFG schließlich gesetzlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung der Anzeigepflicht und der Zahlung (BSGE 47, 28 = SozR 4400 5 452 Nr. 6) ist daher gegeben.
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Ob die Entscheidung der Tatsacheninstanz eine Tatsachenfeststellung ist (so BGHZ 10, 14, 16 f; BVerwG aaO), oder ob die Tatsacheninstanz lediglich einen Rechtsbegriff anwendet, der einen irrevisiblen Beurteilungsßpielraum enthält (so BAGE 7, 290, 301), ist streitig.
  • BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78

    Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200.
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    BSGE 21, 286 = Dienstblatt BAVAV C Nr. 1086a AVAVG @ 77; vgl Schleswig-Holsteinisches LSG Breithaupt 1974, 801).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Das Erfordernis, um Alhi zu beziehen, für das zuständige Arbeitsamt zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar und in der Lage zu sein, alsbald Beschäftigungen anzutreten, berührt nicht die Freizügigkeit, dh das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (BVerfGE 2, 266, 275; 8, 95, 97).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    (BSG SozR 2200 5 1501 Nr ?; BSGE 47, 180 = SozR 2200 5 15012 ' 5 1501 Nr. 11; BGHZ 10, 14;.
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Grundsätzlich muß er aber, wie der Senat für 5 105 Abs. 1 AFG in der bis zum 51. Dezember 1975.geltenden Fassung schon entschieden hat (BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 5 105 Nr. 8), für das Arbeitsamt mindestens täglich zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar und zum Antritt der Beschäftigung in der Lage sein, sobald dies von den in Betracht kommenden Arbeitgebern erwartet werden kann.
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungs- und Meldepflicht nach dem LWG

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Das Erfordernis, um Alhi zu beziehen, für das zuständige Arbeitsamt zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar und in der Lage zu sein, alsbald Beschäftigungen anzutreten, berührt nicht die Freizügigkeit, dh das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (BVerfGE 2, 266, 275; 8, 95, 97).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Etwas anderes läßt sich auch aus § 151 Abs. 2 AFG und dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - nicht herleiten.

    Der Hinweis des SG auf die Entscheidung des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - geht fehl, weil dieses Urteil allein den Wegfall der Anspruchsvoraussetzung Verfügbarkeit (Erreichbarkeit) betrifft, nicht aber den erneuten Eintritt des Versicherungsfalls Arbeitslosigkeit.

    Aus dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - läßt sich Gegenteiliges nicht herleiten.

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Zweck dieser durch § 1 Aufenthalts-Anordnung begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 -).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsaufhebung - Arbeitslosenhilfe

    So hat der 7. Senat bereits in drei Entscheidungen (Urteile vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73, nicht veröffentlicht; 22. September 1976, BSGE 42, 199, 200 = SozR 4100 § 151 Nr. 5 und 17. März 1981 - 7 RAr 20/80, nicht veröffentlicht) zu § 151 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum Inkrafttreten des SGB X (1. Januar 1981) geltenden Fassung ausgeführt, daß die Aufhebung der früheren Alg-Bewilligung die mit Bindungswirkung versehene Zubilligung eines konkreten Anspruchs auf Alg-Zahlung beseitigt.

    Ein automatisches Wiederaufleben des Alg-Anspruchs kommt dann nicht in Betracht (vgl BSG-Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - zu den verschiedenen Fallgestaltungen).

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    - 7 RAr 20/80 -" abgedruckt im Dienstblatt R der BA Nr. 2529 zu 5 151 AFG).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

    Das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 Grundgesetz ) ist nicht einmal in seinem Schutzbereich berührt (vgl: BSGE 58, 104, 108 f = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 -, DBlR Nr. 2529 zu § 151 AFG), weil die Klägerin Anspruch auf Alüg unabhängig davon hat, wo sie ihren Wohnsitz wählt; sie muß nur für die Beklagte erreichbar sein.

    Art. 2 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht verletzt, weil die in § 103 AFG geregelte Anspruchsvoraussetzung der Erreichbarkeit eine zulässige Schrankenregelung iS dieses Grundrechts ist (vgl BSG, Urteil vom 17. März 1981, aaO).

  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 81/95

    Erteilung der Rechtsfolgenbelehrung bei Meldeaufforderung des Arbeitsamtes

    Tritt diese wieder ein, lebt der Anspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen wieder auf (BSGE 21, 286 f = SozR Nr. 1 zu § 77 AVAVG; BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - unveröffentlicht); ein erneuter Antrag oder eine erneute Arbeitslosmeldung ist in solchen Fällen nur erforderlich, nachdem die Alg-Bewilligung aufgehoben worden ist (§ 151 Abs. 2 AFG; vgl BSG aaO).
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 104/95

    Anwendbarkeit des § 48 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse

    Deshalb steht auch das Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - (DBIR Nr. 2529 zu § 151 AFG) zur vorerwähnten Rechtsauffassung des Senats nicht in Widerspruch.
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Zweck dieser durch § 1 der Aufenthalts-Anordnung begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 -).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 100/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Briefpost -

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß die Erreichbarkeit Teil der objektiven Verfügbarkeit und als solche Voraussetzung für den Anspruch auf Alg gewesen sei; denn daß der Anspruchssteller für das Arbeitsamt täglich zur Zeit des Eingangs der Briefpost an seinem Wohnort erreichbar sein mußte, hatte das BSG vor dem 5. AFG-Änderungsgesetz und der Aufenthalts-Anordnung der die sogenannte objektive Verfügbarkeit regelnden Vorschrift des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG (aF) entnommen, nach der der Arbeitsvermittlung zur Verfügung nur stand, wer ua eine zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben konnte (BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - DBlR 2529 AFG § 151).
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf

    Zweck dieser durch § 1 der Aufenthalts-AO begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 -DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG).
  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

  • LSG Bayern, 23.10.2003 - L 9 AL 323/00

    Teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld

  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

  • LSG Bayern, 17.04.2003 - L 9 AL 61/99

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Vertrauensschutz bei der

  • LSG Bayern, 25.10.2001 - L 9 AL 31/00

    Rechtmäßigkeit einer Rücknahme einer rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 93/95

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe - Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung -

  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 15/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei nicht angezeigter kurzzeitiger

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 112/95

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Anspruchsvoraussetzungen für den

  • LSG Bayern, 27.02.2003 - L 9 AL 41/01

    Aufhebung einer Unterhaltsgeldbewilligung und Erstattung einer Überzahlung;

  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 9 AL 145/00

    Aufhebung/ Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsfoderung

  • LSG Bayern, 31.05.2001 - L 9 AL 15/00

    Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe aufgrund früherem Bemessungsentgelt;

  • LSG Bayern, 29.07.2004 - L 9 AL 381/02

    Teilweise Rücknahme einer Arbeitslosengeld-Bewilligung als rechtswidriger

  • LSG Bayern, 15.11.2001 - L 9 EG 7/01

    Gewährung von bayerischem Landeserziehungsgeld; Wiedereinsetzung in den

  • LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 61/01

    Rücknahme einer Arbeitlosengeldbewilligung mit Erstattung der Überzahlung; Grobe

  • LSG Bayern, 28.11.2002 - L 9 AL 32/00
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 54/95
  • LSG Bayern, 29.07.2004 - L 9 AL 383/02

    Rücknahme der Bewilligung von Beschäftigungshilfe mit Wirkung für die

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 124/95
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 92/95
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