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   BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80   

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https://dejure.org/1981,7431
BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80 (https://dejure.org/1981,7431)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1981 - 7 RAr 26/80 (https://dejure.org/1981,7431)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 (https://dejure.org/1981,7431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfeträger - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Überleitung - Entziehung der Arbeitslosenhilfe

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen, und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 254; 54, 249, 225; 42, 498, 200; 50, 64, 66; Urteil des Senats vom 45. Mai 4984 - 7 RAr 402/79 -).
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80
    Das LSG, das wegen der hier anstehenden Fragen auf die Urteile des Senats vom 24. Juli 4984 in den Sachen 7 BAT 4/80, 7 RAr 2/80 und ? RAr 57/80 hingewiesen wird, wird des.
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen, und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 254; 54, 249, 225; 42, 498, 200; 50, 64, 66; Urteil des Senats vom 45. Mai 4984 - 7 RAr 402/79 -).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80
    Nach Maßgabe der Urteile des erkennenden Senats BSGE 44, 71 SozR 4100 5 119 Nr. 5 und 101 5 119.
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 62/75

    Vertriebener - Vertriebene Hinterbliebene - Im Ausland zurückgelegte

    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80
    Der Sozialhilfeträger kann den übergeleiteten Anspruch n in dem Maße und unter denselben Voraussetzungen geltend machen wie der Hilfeempfänger (BVerwGE 54, 219; BSGE 41, 257, 258 = SozR 5910 5 90 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Ein Fall der notwendigen Beiladung wäre nur dann anzunehmen, wenn der etwaige Anspruch der Klägerin auf Krankengeld auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangen wäre (vgl BSG, Urteil vom 21. Juli 1981 7 RAr 26/80 - -.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 70/06

    Bindung der Zivilgerichte an die Feststellung eines Versicherungsfalls in der

    (b) Auch für die Klägerin hat das Verwaltungsverfahren zwischen P. und der Bauberufsgenossenschaft rechtsgestaltende Wirkung zumindest ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen des § 6 EFZG für einen gesetzlichen Übergang eventueller Ansprüche des P. vorlagen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 37; Wussow/Schneider, aaO, Kap. 73 Rn. 72 m.w.N.).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).

    Ist der Träger der Sozialhilfe mithin an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt, daß nach dem sachlichrechtlichen Inhalt des Begehrens des Klägers eine Entscheidung des Rechtsstreits möglich ist, die auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber nur einheitlich ergehen kann, muß dieser zu dem Rechtsstreit beigeladen werden (vgl Urteil des Senats vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 -)" wie umgekehrt der Hilfeempfänger, dem trotz der Überleitung das "Stammrecht" verblieben ist, zu dem Rechtsstreit des Sozialhilfeträgers beizuladen ist, in dem dieser den übergeleiteten Anspruch vor - 7.

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 97/80
    - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 Die schriftliche Anzeige ist ein Verwaltungsakt, der mit unmittelbarer Rechtswirkung zum Anspruchsübergang führt, sofern er nicht nichtig ist (BVerwG Buchholz 454.71 5 3 II. WOGGNr 1).

    Sie erfaßt somit auch den Zeitraum, für den der Sozialhilfeträger, nämlich ab 13° Dezember 1978, mit Hilfeleistungen eintrat; deren Gewährung wurde gerade durch die Verweigerung weiterer Alhi-Leistungen ausgelöst, Damit greift jegliche gerichtliche Entscheidung über die hier streitige Anfechtung des Aufhebungsbescheides vom 15° Dezember 1978 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27° April 1979 in der Rechtssphäre des Trägers der Sozialhilfe unmittelbar eino Ist der Träger der Sozialhilfe mithin an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt, daß nach dem sachlich=rechtlichen Inhalt des Begehrens des Klägers eine Entscheidung des Rechtsstreits möglich ist, die auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber nur einheitlich ergehen kann, muß dieser zu dem Rechtsstreit beim geladen wenden (vgl Urteil des Senats vom 21° Juli 1981 - 7 RAr 26/80 -)" wie umgekehrt der Hilféempfänger, dem trotz der Überleitung das "Stammrecht" verblieben ist, zu dem Rechtsstreit des Sozialhilfeträgers beizuladen ist, in dem dieser den übergeleiteten Anspruch vor dem SG geltend macht (vgl Urteil des Senats vom 13, Mai 1981 7 RAr 102/79 =), Die stattgefundene Überleitung mußte jedenfalls das LSG beachten; denn sie erfolgte im Juni 1980, das Urteil des LSG erging am 11. September 1980.

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 20/91

    Lebensunterhalt - Hilfe - Kindergeld - Aufrechnung

    wenn dieser nach § 90 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der bis zum 30. Juni 1983 geltenden Fassung den Leistungsanspruch auf sich übergeleitet hatte (Urteil des BSG vom 21. Juli 1981, SozR 1500 § 75 Nr. 37; vgl auch BSGE 21, 157 ).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 74/86
    Die Überleitung bewirkt einen Gläubigerwechsel, verändert im übrigen den übergeleiteten Anspruch nicht und besagt mithin nichts über dessen Bestand, Höhe und Inhalt (vgl BSG SozR 1500 § 75 Nr. 37).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - L 10 KR 45/08
    Das Unterlassen einer nach § 75 Abs. 2, 1. Alt. SGG notwendigen Beiladung ist ein Verfahrensmangel (BSG vom 21.7. 1981 - 7 RAr 26/80, SozR 1500 § 75 Nr. 37), wobei allerdings fraglich ist, ob der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt sein kann, dass ein Dritter nicht beigeladen wurde (verneinend im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG vom 4.4. 2000 - 7 B 190/99, a.a.O.).
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