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   BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 79/86   

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https://dejure.org/1988,7581
BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 79/86 (https://dejure.org/1988,7581)
BSG, Entscheidung vom 15.06.1988 - 7 RAr 79/86 (https://dejure.org/1988,7581)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 (https://dejure.org/1988,7581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe einer Eingliederungsbeihilfe (EB) - Anteilige Berücksichtigung tariflicher Jahresleistung und tariflichen Urlaubsgeldes - Anspruch des Arbeitgebers auf einen bestimmten Umfang der Leistung - Berücksichtigung von im ersten Abrechnungszeitraum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 79/86
    Die Vorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist, wie der Senat schon entschieden hat, auch bei der Verpflichtungsklage entsprechend anwendbar (BSGE 42, 212, 216 = SozR 4100 § 19 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 79/86
    Das Verbot, den Rechtsmittelkläger gegenüber dem Urteil der Vorinstanz schlechter zu stellen (reformatio in peius), verwehrt dem Senat nicht, dies zu berücksichtigen (vgl BSGE 2, 225, 229).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 45/87

    Tarifliches Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt als Arbeitsentgelt iS. des § 97 Abs.

    Zu der insoweit ähnlichen gesetzlichen Regelung bei der Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe (EB) nach § 54 AFG hat allerdings der 7. Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - (= VdK Mitt 1988 Nrn 11, 34 - 35) die Auffassung vertreten, das Rechtsetzungsermessen der Beklagten erstrecke sich auch auf den für den Umfang der EB maßgebenden Faktor Arbeitsentgelt.

    Maßgebend für die Bemessung des Zuschusses sind daher nicht die in Abs. 1 Satz 1 erwähnten Lohnkosten, sondern das Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber nach Maßgabe des Tarifvertrages bzw nach Ortsüblichkeit in der Förderzeit an den Arbeitnehmer zu zahlen hat (ebenso Schieckel, Komm zum AFG, § 97 Anm 7 und § 94 Anm 4; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm zum AFG, § 97 Anm 18 und § 94 Anm 3 und 4; Knigge, Komm zum AFG, § 97 Anm 24 und § 49 Anm 13; vgl auch Urteil des 7. Senats des BSG vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - = VdK Mitt 1988 Nrn 11, 34 bis 35).

    Auf die vom LSG untersuchte und verneinte Frage, ob sich aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 AnO entnehmen läßt, daß eine Berücksichtigung des tariflichen Urlaubsgeldes und des 13. Monatsgehalts ausgeschlossen sein soll, kommt es demnach für die Entscheidung des Senats nicht mehr an (vgl hierzu Urteil des 7. Senats vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 = VdK Mitt Nrn 11, 34 - 35).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 66/90

    Förderungsfähiges Arbeitsentgelt iS. von § 94 Abs. 1 AFG , Anfechtungs- und

    So hat der Senat schon zu der Regelung des § 54 AFG, wonach der Arbeitgeber zur beruflichen Eingliederung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern ua Zuschüsse zum tariflichen, hilfsweise ortsüblichen Arbeitsentgelt erhalten kann, entschieden, daß als Arbeitsentgelt in diesem Sinn nur anzusehen ist, was der Arbeitgeber in der Förderzeit an den Arbeitnehmer zu zahlen hat, weil der Zweck dieser sog Eingliederungsbeihilfe darin besteht, den Arbeitgeber um einen bestimmten Vomhundertsatz des Arbeitsentgelts in der Förderzeit zu entlasten; ein Urlaubsgeld scheidet deshalb für die Bemessung des Zuschusses nach § 54 AFG aus, wenn es in der Förderzeit nicht zu zahlen ist (Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - verkürzt veröffentlicht in VdK-Mitt 1988, 34; SozSich 1989, 27).
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 31/91

    Klage eines Arbeitgebers auf Eingliederungsbeihilfe (EB) nach § 54

    Hierbei handelt es sich um eine in das Ermessen der BA gestellte Leistung (stRspr, vgl zB BSG SozR 4100 § 54 Nr. 1; BSG Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - DBlR 3373 AFG § 54).

    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 54 Abs. 1 AFG die Voraussetzungen der EB indes nur "rudimentär" selbst geregelt und gemäß § 54 Abs. 2 AFG (in der hier maßgeblichen bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung) die weitere rechtssatzmäßige Ausgestaltung weitgehend dem Rechtssetzungsermessen der BA überlassen (vgl zB BSG Urteile vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - DBlR 3373 AFG § 54 und 22. Februar 1984 - 7 RAr 31/83 - DBlR 2930 AFG § 54).

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Das aber erforderte es, von vornherein das Arbeitsentgelt festzulegen, nach dem die Förderleistungen zu bemessen sind (vgl das nicht veröffentlichte Urteil des 7. Senats vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 -).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 11/94

    Förderungsleistungen für eine Urlaubsabgeltung an einen in einer

    Insofern gelten hier dieselben Überlegungen, wie sie der 7. Senat schon zu der sog Eingliederungsbeihilfe nach § 54 AFG entwickelt hat (Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - verkürzt veröffentlicht in VdK-Mitt 1988, 34; SozSich 1989, 27).
  • SG Hamburg, 03.01.1991 - 13 AR 33/90

    Eingliederungsbeihilfe - förderungsfähiges Entgelt - Prozeßvoraussetzung

    Auch erst im weiteren Lauf der Förderungszeit fällig gewordene Ansprüche auf einmalige oder wiederkehrende Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind förderungsfähig gewesen (Fortführung von BSG vom 15.6.1988 - 7 RAr 79/86).
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