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   VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82   

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VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82 (https://dejure.org/1984,3337)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.04.1984 - 7 S 124/82 (https://dejure.org/1984,3337)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. April 1984 - 7 S 124/82 (https://dejure.org/1984,3337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abwägung; Korrektur

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 77 (Ls.)
  • ESVGH 35, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur verkehrsrechtlichen Planung (vgl. insbesondere BVerwGE 56, 110 ff.) ist davon auszugehen, daß das Abwägungsgebot, das den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis umfaßt, aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung folgt und in seinem Anwendungsbereich in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt und damit dem Eigentumsschutz gegen hoheitliche Eingriffe dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1979, NJW 80, 2368).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur verkehrsrechtlichen Planung (vgl. insbesondere BVerwGE 56, 110 ff.) ist davon auszugehen, daß das Abwägungsgebot, das den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis umfaßt, aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung folgt und in seinem Anwendungsbereich in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt und damit dem Eigentumsschutz gegen hoheitliche Eingriffe dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1979, NJW 80, 2368).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.04.1984 - 7 S 124/82
    Darüber hinaus darf weder die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt, noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden sein, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301 ff.).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    aa) Das Flurbereinigungsgericht kann sich für seine Annahme, die gerichtliche Überprüfung der Abfindungsregelung umfasse neben der Gleichwertigkeitskontrolle auch eine Abwägungskontrolle, auf eine sowohl in der Rechtsprechung der Flurbereinigungsgerichte (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27. August 1985 - 9 C 119/84 - RdL 1986, 154 ; VGH München, Urteile vom 19. Juni 1986 - 13 A 83 A.337 - RzF - 45 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG, vom 17. April 1997 - 13 A 94.351 - RzF - 101 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG und vom 26. März 2001 - 13 A 99.1316 - RzF - 98 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG; s. auch VGH Mannheim, Urteil vom 4. April 1984 - 7 S 124/82 - AgrarR 1985, 121) als auch im Schrifttum (vgl. Hoecht, RdL 1984, 29 ; Storost, RdL 2000, 281 ) vertretene Auffassung stützen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10979/04

    Flurbereinigung; wertgleiche Abfindung; Abwägungsgebot; gerichtliche Kontrolle

    Demgemäß erschöpft sich der Anspruch des Teilnehmers am Flurbereinigungsverfahren nicht in der Erfüllung des Grundsatzes wertgleicher Abfindung als Ergebnis einer Rechtsanwendung, sondern erstreckt sich auch auf die fehlerfreie Abwägung aller im Rahmen des Planungsermessens nach § 44 Abs. 2 FlurbG beachtlichen (betriebswirtschaftlichen) Belange (s. BayVGH, Urteile vom 26. März 2001, RzF - 98 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG und vom 17. April 1997, RzF - 101 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG; Senatsurteil vom 16. September 1985, RdL 1986, 154; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. April 1984, AgrarR 1985, 121; offen gelassen vom BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992, RdL 1993, 98).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.1996 - 15 K 6204/93

    Flurbereinigung: Rechtsanspr. auf fehlerfreie Abwägung; Abfindung, wertgleiche;

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des VGH München (Urt. v. 13.4.1989 - 13 A 87.00420 - RzF § 44 II S. 178.1), wonach Gegenstand der gerichtlichen Prüfung die Landabfindung eines Teilnehmers im Flurbereinigungsplan das Ergebnis eines Abwägungsvorganges ist, der die in § 44 FlurbG aufgestellten Planungsgrundsätze zu beachten hat und bei dem auch die in §§ 1, 37 FlurbG normierten privaten und öffentlichen Interessen nicht außer acht gelassen werden dürfen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.4.1984 -7 S 124/82 - AgrarR 1985, 122).
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 14 Abs. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 334
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